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STIKO-Empfehlungen umgesetzt
Corona-Impfverordnung jetzt mit Härtefallregelung
Nachdem die Ständige Impfkommission Ende Januar ihre aktualisierten Empfehlungen zur COVID-19-Impfung vorgelegt hat, tritt am heutigen Montag eine überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung in Kraft. Sie sieht Anpassungen im Hinblick auf den neuen AstraZeneca-Impfstoff vor und ermöglicht jetzt auch Einzelfallentscheidungen.
Die neue Verordnung löst die bisherige Coronavirus-Impfverordnung von Mitte Dezember 2020 ab. Sie berücksichtigt die ersten Erfahrungen mit den Coronaschutzimpfungen und greift – entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) – die Besonderheiten der frisch zugelassenen und ausgelieferten Vektor-Vakzine des Herstellers AstraZeneca auf.
Ein Anspruch auf die Schutzimpfung besteht grundsätzlich auch weiterhin prioritär für Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Ihnen folgen Personen, die beruflich einem sehr hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind, und jene, die in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen.
Doch nun gibt es eine Öffnungsklausel, die Einzelfallentscheidungen ermöglichen soll sowie eine zugehörige Finanzierungsregelung. In den vergangenen Wochen hatten einige Patienten, die nicht zur Personengruppe höchster Impfpriorität zählen, vor Gericht eine vorzeitige Impfung erreichen wollen. Das klappte beispielsweise in Hamburg, vor anderen Gerichten scheiterten entsprechende Eilanträge, da bislang keine „Härtefallregelung“ in der Verordnung vorgesehen war.
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte heute bei einer Pressekonferenz, dass es hier um Einzelfälle gehe, die durch die Verordnung noch nicht angesprochen seien. Denkbar wäre ein solcher Impfanspruch beispielsweise bei seltenen Erkrankungen oder in einer „sehr besonderen Lebenssituation“. Die Länder sollen nun Stellen schaffen, die über solche Einzelfälle entscheiden – in Hamburg und Bremen gibt es derartige Stellen bereits. Spahn warnte allerdings vor einer falschen Erwartungshaltung: Die Regelhaftigkeit der Priorisierung nach der Impfverordnung lasse sich nicht durch Einzelfallentscheidungen umgehen – zumal die neuen Stellen schnell überlastet wären, würden nun millionenfach Anträge auf vorzeitige Impfung gestellt.
Für eine solche im Einzelfall vorgezogene Impfung bedarf es im Übrigen eines ärztlichen Zeugnisses. Dieses darf ausschließlich eine berechtigte Einrichtung ausstellen, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden und den von ihnen bestimmten Stellen hiermit beauftragt wurde.
AstraZeneca-Impfstoff für Pflegekräfte und exponiertes medizinisches Personal
Ferner nimmt die neue Verordnung „aufgrund neuer wissenschaftlicher Daten“ Anpassungen der einzelnen Krankheitsbilder zu den Gruppen mit hoher und erhöhter Priorität vor. So fallen nun auch Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen, wie etwa bipolaren Störungen, Schizophrenie oder schweren Depressionen, zu den Personen mit hoher Impfpriorität. Ebenso solche mit malignen hämatologischen Erkrankungen, nicht in Remission befindlichen Krebserkrankungen oder Krebserkrankungen vor oder während einer Krebsbehandlung oder einer onkologischen Anschlussrehabilitation.
Nicht zuletzt gibt es vor dem Hintergrund der STIKO-Empfehlung neue Regelungen zur Schutzimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff. Konkret sieht die Verordnung vor, dass mit Impfstoffen, die von der STIKO ausschließlich für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren empfohlen werden, vorrangig diese Personen versorgt werden. Sofern nur bestimmte Impfstoffe von der STIKO für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder das 65. Lebensjahr vollendet haben, empfohlen werden, sollen diese vorrangig mit diesen Impfstoffen versorgt werden.
Minister Spahn ist überzeugt: „Mit dem neuen AstraZeneca-Impfstoff können Ältere und Pflegekräfte schneller geschützt werden“ – denn so bleibt für die Älteren mehr von den anderen Vakzinen.
Spahn betonte in der heutigen Pressekonferenz zudem erneut, dass Impflinge aktuell keine Wahl haben, welchen Impfstoff sie bekommen. Auch wenn er diese Wahl gerne einräumen würde – angesichts der knappen Vakzine sei dies auch absehbar bis zum Sommer nicht möglich.
Hier finden Sie die neue Verordnung im Wortlaut.
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Anmerkung der Redakion: Der Text wurde am 9. Februar, 10:15 Uhr aktualisiert.
3 Kommentare
Impfdesaster Merkel
von Stephan Gnörich am 11.02.2021 um 14:52 Uhr
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ImpfVO
von Prof. Dr. med. Michael Seidel am 08.02.2021 um 20:15 Uhr
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ImpfVO bleibt in der Härtefallregelung zurück
von Tanja Täglich am 08.02.2021 um 16:25 Uhr
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