Corona-Impfstoff

EU-Kommission bleibt gegenüber AstraZeneca auf Konfrontationskurs

Remagen - 28.01.2021, 12:15 Uhr

Laut EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides hat die EU-Kommission mit AstraZeneca eine Abnahmegarantie abgeschlossen, was das Unternehmen hingegen bestreitet. (Foto: imago images / Hans Lucas)

Laut EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides hat die EU-Kommission mit AstraZeneca eine Abnahmegarantie abgeschlossen, was das Unternehmen hingegen bestreitet. (Foto: imago images / Hans Lucas)


Impfstoff für die EU aus vier Produktionsanlagen

Eine konsequente Umsetzung diese Strategie sei jedoch nicht im Einklang mit dem EU-Vertrag, denn sie würde den Output aus den britischen Werken für Lieferungen nach UK reservieren. Der zwischen AstraZeneca und der EU geschlossene Vertrag bezieht sich laut Kommissionsangaben explizit auf vier Anlagen zur Herstellung des Wirkstoffs. 

Zwei davon befinden sich im Vereinigten Königreich. Diese seien keine Ersatzanlagen für Anlagen in der EU, erklärte Kyriakides dazu. Es gebe keine Unterscheidung dazwischen. Lieferungen könnten je nach den Entwicklungen in Bezug auf den tatsächlichen Impfstoff angepasst werden, aber das entbinde das Unternehmen nicht davon, alle seine in der Abnahmegarantie genannten Produktionskapazitäten bestmöglich zu nutzen. In dem Vertrag gebe es im Übrigen keine Klausel, wonach AstraZeneca berechtigt wäre, Großbritannien prioritär zu beliefern

EU-Kommission will Exporttransparenz

Um zu erfahren, wie viele Dosen AstraZeneca wo hergestellt hat und ob beziehungsweise an wen diese geliefert wurden, will die Kommission nun schnellstmöglich einen Exporttransparenz-Mechanismus einrichten. „Künftig müssen alle Unternehmen, die in der EU COVID-19-Impfstoffe herstellen, geplante Impfstoff-Exporte an Drittländer frühzeitig melden“, fordert Kyriakides. Für humanitäre Lieferungen soll das nicht gelten. Exportbeschränkungen für COVID-19-Impfstoffe erteilte die EU-Kommissarin indes eine klare Absage. Man wolle nur wissen, wo der Impfstoff hingeht. Außerdem will die Europäische Kommission den Vertrag mit AstraZeneca nun publik machen.

Insgesamt 400 Millionen Dosen

Die Verhandlungen mit AstraZeneca waren ursprünglich von der „Inklusiven Impfallianz“ Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande aufgenommen worden. Der erste Vertrag, den die Kommission im Namen der EU-Mitgliedstaaten auf Basis der europäischen Impfstoffstrategie mit COVID-19-Impfstoffherstellern ausgehandelt hat, wurde schließlich am 27. August 2020 von der EU-Kommission unterzeichnet und trat damit in Kraft.

Entsprechend der Vereinbarung sollen die EU-Mitgliedstaaten insgesamt 300 Millionen Dosen des AstraZeneca-Impfstoffs, zuzüglich einer Option auf weitere 100 Millionen Dosen, ankaufen können. Auf der Basis der bereits am 14. August mit dem Unternehmen geschlossenen Abnahmegarantie sollen dem Impfstoffhersteller laut Angaben der Kommission im Vorhinein 336 Millionen Euro aus einem speziellen EU-Topf zur Aufstockung der Produktion zugesagt worden sein, die aber bis dato noch nicht in voller Höhe abgerufen wurden.

EMA will morgen über die Zulassung entscheiden

Eine Entscheidung über die Marktgenehmigung des Vektorimpfstoffs AZD1222 von AstraZeneca durch die Europäische Arzneimittel-Agentur wird am morgigen Freitag erwartet. Der Antrag auf eine bedingte Zulassung war am 12. Januar bei der EMA eingegangen, nachdem die Agentur die für die Zulassung notwendigen Daten bereits seit Anfang Oktober letzten Jahres sukzessive einer rollierenden Überprüfung unterzogen hatte.

In Deutschland werden derweil die Planungen für ein rasches Spitzentreffen zur Corona-Impfmisere konkreter. „Die Bundesregierung ist für einen solchen Impfgipfel. Die Planungen dafür laufen und werden noch heute mit den Ländern abgestimmt“, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert am Donnerstag in Berlin mit, wie die Deutsche Presse-Agentur meldet. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich demnach offen für einen solchen Impfgipfel gezeigt, wie er etwa von SPD-Politikern gefordert wird.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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