- DAZ.online
- News
- Politik
- BMG rechtfertigt Preis ...
Kleine Anfrage zur Maskenausgabe
BMG rechtfertigt Preis von 6 Euro je Maske
Offiziell seit 6. Januar läuft die Ausgabe von Schutzmasken in den Apotheken gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins. Dafür erhalten die Offizinen 6 Euro je Maske aus der Staatskasse – doch wie kommt das Ministerium auf diesen Preis? Darauf geht das BMG in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen ein. Klar wird: Die Vergütung ist kein Geschenk an die Betriebe.
Mit dem Auftrag, während der Coronavirus-Pandemie Schutzmasken an besonders gefährdete Personengruppen auszugeben, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Apotheken und deren Zulieferer vor eine Mammutaufgabe gestellt. Als der Minister Mitte Dezember eine entsprechende Verordnung präsentierte, begann der Run auf die Betriebe. Diese stellten sich ihrer Verantwortung und meisterten die Herausforderung letztlich doch.
Mehr zum Thema
Bundesregierung
Keine weitere Finanzierung von Schutzmasken angedacht
Während in der ersten Phase der Ausgabe bis 6. Januar dieses Jahres noch die Apotheken selbst prüfen mussten, ob die Kund:innen einen Anspruch auf die Masken auf Staatskosten haben, und dafür eine pauschale Vergütung über den Nacht- und Notdienstfonds erhielten, der sich an der Zahl der abgegebenen Rx-Packungen im dritten Quartal 2020 richtete, läuft inzwischen Phase zwei. Seit der zweiten Januarwoche verschicken die Krankenkassen und privaten Krankenversicherer zwei Berechtigungsscheine an diejenigen Versicherten, denen Schutzmasken zustehen. Je Voucher erhalten die Versicherten dann gegen eine Eigenbeteiligung von 2 Euro sechs FFP2- Masken oder Masken in vergleichbarer Qualität in ihrer Apotheke. Die Offizinen bekommen dafür letztlich 6 Euro je abgegebener Maske vom Staat. Darin enthalten sind alle anfallenden Kosten und Steuern inklusive Einkaufspreis.
Wie kommt der Maskenpreis zustande?
Bereits kurz nach Bekanntwerden des Verordnungsentwurfs legte die Grünen-Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor. Darin wollten die Abgeordneten unter anderem wissen, wie das Ministerium auf einen Preis von 6 Euro je Maske kommt. Inzwischen liegt die Antwort aus dem BMG vor. „Der Erstattungspreis von 6 Euro je Maske einschließlich Umsatzsteuer geht wesentlich auf eine vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Markterhebung zurück“, schreibt der zuständige Staatssekretär Thomas Gebhart. „Diese ergab zu den Preisentwicklungen in den unterschiedlichen Maskenklassen zum Stichtag 9. Oktober 2020 einen Durchschnittspreis für FFP2-Masken von 4,29 Euro.“ Die herangezogenen Quellen umfassten dabei laut Gebhart vorrangig die Angebote reiner Internet-Anbieter. „Hingegen werden die vom Bund finanzierten Masken über die Apotheken abgegeben. Daher waren bei der Festsetzung der Vergütungshöhe die Beschaffungskosten, die Kosten für die Beratungsleistung gegenüber den Anspruchsberechtigten und die Kosten für den Abrechnungsweg über die Apothekenrechenzentren zu berücksichtigen.“
Zudem habe das Ministerium dem Umstand Rechnung getragen, dass Vor-Ort-Apotheken während der Pandemie – anders als Internet-Anbieter – in besonderer Weise gefordert sind, Hygiene-Konzepte sowohl zum Schutz der Mitarbeiter:innen als auch der Kund:innen umzusetzen. „In diesem Zusammenhang ist auch der zusätzliche Aufwand zu erwähnen, der durch eine gegebenenfalls notwendige Umverpackung von Schutzmasken entsteht, da Packungsgrößen von drei oder sechs Schutzmasken auf dem Markt kaum erhältlich sind.“ Darüber hinaus soll der Erstattungsbetrag dem BMG zufolge einen Anreiz für die Apotheker:innen bieten, sich an der mit zusätzlichem Aufwand verbundenen Abgabe der Schutzmasken zu beteiligen. „Darüber hinaus tragen die Apotheken auch das wirtschaftliche Risiko der Abgabe der Masken.“
BMG fürchtet keinen Anstieg der Maskenpreise
Die Befürchtung, die Maskenpreise könnten im Zuge der Aktion steigen, hegt das Ministerium offenbar nicht. „Angesichts der fixen Vergütung für die Apotheken in Höhe von 6 Euro je Schutzmaske, die auch die mit der Abgabe der Masken verbundenen Dienstleistungen und Aufwendungen umfasst, besteht für den Großhandel und die Hersteller kein wesentlicher Spielraum für Preiserhöhungen“, betont es. „Zudem werden – anders als noch zu Beginn der Pandemie – auf den Märkten Atemschutzmasken mit FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard in erheblicher Menge angeboten.“
Die Grünen erkundigen sich zudem nach einem anderen Problem: Es gibt kaum Maskenhersteller, die ihre Produkte in Dreier- oder Sechserpacks anbieten. Das macht unter Umständen ein Umverpacken in den Apotheken notwendig, das jedoch per Verordnung gestattet ist. Doch was bedeutet das für die Qualität und Verkehrsfähigkeit der Masken, fragen die Abgeordneten. Das BMG stellt klar: Durch das Neuverpacken der Masken werde die Konformität mit den einschlägigen EU-Vorschriften nicht beeinträchtigt. Auch die Schutzwirkung bleibe dabei vollständig erhalten. Anleitungen und Herstellerinformationen sind demnach bei jeder Abgabe von Schutzmasken in deutscher Sprache beizufügen, wenn diese neu verpackt werden.
ABDA hilft bei Masken-Beratung
Die Grünen erkundigen sich auch, ob das Ministerium die übliche Produktinformation für die Anwender als ausreichend erachtet oder ob es „vor allem angesichts der Bedeutung des korrekten Sitzes der Schutzmaske für die Gewährleistung der Schutzwirkung eine auf den anspruchsberechtigten Personenkreis zugeschnittene Information“ braucht. Das BMG verweist auf die Spitzenorganisation der Apotheker:innen: „Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Dezember 2020 der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ein Informationsblatt übermittelt, in dem Hinweise zum korrekten Aufsetzender Schutzmaske gegeben werden. Die ABDA hat das Informationsblatt ihren Mitgliedern übersandt und diese darüber informiert, dass es auf ihrer Internetseite für die Apotheken zum Herunterladen zur Verfügung steht, damit es bei Bedarf an Kundinnen und Kunden ausgehändigt werden kann.“
Überdies möchten die Gesundheitsexperten der Fraktion wissen, welche Masken die Apotheken genau im Zuge der staatlich finanzierten Aktion abgeben dürfen. Dazu heißt es: „Abgabefähig sind die in der Anlage zur SchutzmV aufgeführten Schutzmasken. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Apotheken sich vor der Beschaffung und Abgabe von der Verkehrsfähigkeit und der Qualität der Schutzmasken in geeigneter Weise vergewissern.“ Die ABDA unterstützt demnach die Apotheken mit einer Empfehlung zur Beschaffung und Abgabe von Schutzmasken gemäß der Schutzmaskenverordnung. „Diese Empfehlung enthält auch ausführliche Hinweise zur Verkehrsfähigkeit und Qualität der abzugebenden Schutzmasken.“
Warum der Vertriebsweg Apotheke?
Die Grünen bohren weiter: Welche Vorkehrungen hat das BMG getroffen, um zu verhindern, dass die Apotheken plötzlich von den Anspruchsberechtigten überrannt werden? Zunächst verweist das Ministerium auf die Eigeninitiative der Betriebe. „Wie die Praxis der letzten Wochen gezeigt hat, erfolgt vor allem in vielen größeren Apotheken die Abgabe der Schutzmasken räumlich getrennt vom regulären Apothekenbetrieb“, heißt es in der Antwort. Zudem gebe § 3 Absatz 4 SchutzmV den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen vor, die Voucher an die anspruchsberechtigten Personen in einer vorgegebenen Reihenfolge zu versenden: Zuerst an die Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, dann an die Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben sowie an die Personen, bei denen ein in der Verordnung genannter Risikofaktor vorliegt, und zuletzt an die Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. „Die sukzessive Versendung der Berechtigungsscheine trägt dazu bei, dass die anspruchsberechtigten Personengruppen zu unterschiedlichen Zeitpunkten die Apotheken aufsuchen.“
Verteilung über Krankenkassen war keine Option
Eine Frage stellte sich Beobachtern in den vergangenen Wochen immer mal wieder: Warum sollen eigentlich die Apotheken die Masken ausgeben? Hätte es da nicht andere Möglichkeiten gegeben, zum Beispiel den direkten Versand der Masken durch die Krankenkassen? Nein, meint das BMG: „Die Bundesregierung hat sich für diesen Distributionsweg entschieden, weil mit der Abgabe von voraussichtlich mehreren hundert Millionen Schutzmasken innerhalb von nur vier Monaten erhebliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Beschaffung der Schutzmasken, der Prüfung ihrer Qualität und der Beratung der Anspruchsberechtigten verbunden sind. Die Apothekerschaft verfügt neben den dafür erforderlichen Selbstverwaltungs- und Distributionsstrukturen auch über die notwendigen Beschaffungswege.“ Dies sei bei anderen Leistungserbringern und bei der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht der Fall.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, ist mit den Ausführungen des BMG nicht einverstanden. Sie hält den Preis von 6 Euro je Maske dennoch für zu hoch. „Die Bundesregierung hat schon im Oktober einen Durchschnittspreis ermittelt, der deutlich darauf hingedeutet hat, dass der Markt an Masken sich überhitzt“, kritisiert sie. „Aber anstatt die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen, beschließt die Bundesregierung Apotheker und Lieferanten gleichermaßen glücklich zu machen, indem sie einen Preis pro Maske zahlt, über den jeder, der mit dem Maskengeschäft vertraut ist, nur verwundert den Kopf schüttelt.“ Stattdessen wäre es aus Sicht der Gesundheitsexpertin der richtige Weg gewesen mit einem Festzuschlag „die Preistreiberei der Zwischenhändler auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen“, vergleichbar mit der zwischenzeitlichen Deckelung der Preise für Corona-Antigen-Tests. „Anscheinend hat sie aber nun der Mut schon wieder verlassen und so greift sie bei den Masken, bei denen ein Einschreiten viel nötiger erscheint, nicht zu diesem Instrument.“
Klein-Schmeink: BMG erleidet Schiffbruch
Zudem, so Klein Schmeink, wurde es versäumt, die deutsche EU- Ratspräsidentschaft dazu zu nutzen, um gemeinsam europäisch gegenzusteuern. „Dass ohne ein koordiniertes und vorausschauendes Vorgehen die Maskenpreise für alle nochmal teurer werden, hätte sie wissen müssen und nimmt es scheinbar achselzuckend in Kauf.“ Auch den Apotheken die Beschaffung der Masken aufzubürden, hält sie für falsch. „Die Tatsache, dass das BMG zudem anscheinend lieber jede Apotheke für sich allein, aber im Wettbewerb mit allen anderen Apotheken, losgeschickt hat, um sich mit der notwendigen Anzahl an Masken einzudecken, anstatt ein erneutes zentrales Beschaffungsverfahren zu starten, muss zudem als Eingeständnis für den Schiffbruch gesehen werden, den das BMG im Frühjahr mit seinem Open-House-Verfahren erlitten hat.“
Gegenüber DAZ.online betont Klein-Schmeink, die Kritik richte sich ausdrücklich nicht gegen die Apotheker:innen. „Die haben die Kohlen aus dem Feuer geholt und viele reagieren ja sogar, indem sie ihren Kundinnen und Kunden die Selbstbeteiligung erlassen wollen oder kostenlos Masken obendrauf legen. Es geht um die Zwischenhändler und v. a. die Bundesregierung, die mit ihrem übers Knie gebrochenen Vorgehen auch von den Apotheken Extremes abverlangt.“
26 Kommentare
Nachschlag Maskenpreis
von Edgar Müller am 09.02.2021 um 9:56 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Maskenpreis
von Edgar Müller am 04.02.2021 um 13:25 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Maskenpreis
von URSULA Illig am 07.02.2021 um 22:25 Uhr
Die sinnvolle Alternative
von Werner Schwarz am 02.02.2021 um 9:25 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Logik und Ignoranz im Argumentationskarussel á la Pippi Langstrumpf
von Bernd Jas am 28.01.2021 um 12:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Flexible Struktur
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 28.01.2021 um 12:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Staatskosten
von Rose am 28.01.2021 um 8:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 4 Antworten
AW: Staatskosten
von Martin nahe Straulino am 28.01.2021 um 11:12 Uhr
AW: Staatskosten
von Stefan Schulz am 28.01.2021 um 14:50 Uhr
AW: @Stefan Schulz
von Christian Becker am 28.01.2021 um 15:53 Uhr
AW: Staatskosten
von Rose am 28.01.2021 um 16:14 Uhr
Peter hat schon nicht ganz Unrecht.
von Markus am 27.01.2021 um 22:46 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Peter hat schon nicht ganz Unrecht
von Anita Peter am 28.01.2021 um 6:16 Uhr
AW: Peter hat schon nicht ganz Unrecht
von Thomas Bsonek am 28.01.2021 um 12:12 Uhr
Verdienst und Umsatz
von Peter am 27.01.2021 um 16:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 4 Antworten
AW: Verdienst und Umsatz
von Ahlmeyer am 27.01.2021 um 16:32 Uhr
AW: Verdienst und Umsatz
von Anita Peter am 27.01.2021 um 17:48 Uhr
AW: Einkaufspreise bei Abnahme von einer halben Million Stück
von Andreas Grünebaum am 27.01.2021 um 18:38 Uhr
AW: Verdienst und Umsatz
von Thomas Bsonek am 28.01.2021 um 11:58 Uhr
Grün.
von Roland Mückschel am 27.01.2021 um 15:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Maskenpreis
von Peter am 27.01.2021 um 13:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 5 Antworten
AW: Maskenpreis
von Friedemann Ahlmeyer am 27.01.2021 um 13:34 Uhr
AW: Maskenpreis
von Conny am 27.01.2021 um 15:18 Uhr
AW: Maskenpreis
von Peter am 27.01.2021 um 15:35 Uhr
AW: Maskenpreis
von Roland Mückschel am 27.01.2021 um 15:39 Uhr
AW: Maskenpreis
von Anita Peter am 27.01.2021 um 17:46 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.