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Höchstmengen und Positivliste
Verbraucherschützer fordern strenge Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel
Die Verbraucherzentralen dringen auf strengere Vorgaben für Nahrungsergänzungsmittel. Der Chef des Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Inzwischen nimmt ungefähr ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland Nahrungsergänzungsmittel zu sich, ohne dass wir eine relevante Unterversorgung mit Nährstoffen hätten.“ Er sprach sich in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich gegen eine Aufweichung der Apothekenpflicht für „einfachere Arzneimittel“ aus.
Viele Menschen lassen sich durch Werbung und zu wenig Verständnis für Ernährung etwas aufschwatzen, was erst einmal nicht notwendig sei. Davon ist der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Klaus Müller, überzeugt. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur machte er deutlich, dass die Verbraucherzentralen daher auf strengere Vorgaben für Nahrungsergänzungsmittel wie Kapseln mit Vitaminen oder Mineralstoffen dringen. „Europäische Regelungen dazu lassen jetzt seit fast 20 Jahren auf sich warten“, kritisierte Müller. Daher sei die Bundesregierung am Zuge, unmittelbar zum Gesundheitsschutz der Menschen beizutragen. Wichtig sei, Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe festzulegen, weil Überdosierungen ein echtes Problem sein könnten. „Das Gefühl, ich nasche möglichst viele Vitamine – und je mehr, desto besser –, ist medizinisch schlicht falsch.“ Als Beispiele nannte er Vitamin D und Vitamin A.
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Nahrungsergänzungsmittel hätten für viele Menschen die Anmutung eines Arzneimittels, erläuterte Müller. „Man hat sozusagen das Gefühl, es ist zwar nicht vom Arzt verschrieben, aber es ist so ähnlich wie die Pille, die ich aus der Apotheke bekomme, und jetzt kaufe ich sie in der Drogerie oder im Supermarkt.“ Während Arzneimittel eine Zulassung mit Untersuchungen von Wirksamkeit und Nebeneffekten benötigten, gebe es all dies bei Nahrungsergänzungsmitteln aber nicht.
Für pflanzliche Präparate „Positivliste“ nötig
Die Vorgaben müssten daher überarbeitet werden, forderte Müller. „Also, was und wie viel darf drin sein?“ Für Präparate auf pflanzlicher Basis sei zudem eine „Positivliste“ nicht gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe nötig. Das Bundesernährungsministerium und die Branche haben sich bereits für einheitliche europäische Regeln zu Höchstmengen an Mineralstoffen und Vitaminen ausgesprochen.
Apotheker prüfen auch rezeptfreie Präparate kritisch
Generell gelten Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel und nicht als Medikamente – auch wenn sie etwa als Tabletten oder Dragees angeboten werden, wie der Lebensmittelverband erläutert. Sie dienten „nicht der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten“, sondern sollten „zum Erhalt des Wohlbefindens“ beitragen. Jedes Produkt müsse beim Bundesamt für Verbraucherschutz angezeigt werden, es unterliege zudem der Lebensmittelüberwachung.
Vzbv-Chef Müller wandte sich zudem dagegen, auch einfachere Arzneimittel in Supermärkten anzubieten. Apotheken seien zwar nicht überall. „Aber es gibt inzwischen Versandmöglichkeiten, sodass niemand aufgrund fehlender Mobilität oder zu hoher Distanz auf ein Medikament, was er braucht, verzichten muss.“
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Die Versuchung, „sich mal eben etwas einzuwerfen“, wäre sonst groß. „Darum gibt es viele gute Gründe für das Prinzip: Der Arzt verschreibt, und in der Apotheke bekomme ich das.“ Auch bei rezeptfreien Mitteln sei es gut, in Apotheken jemanden zu haben, der noch einmal drauf gucke und vielleicht eine kritische Frage stelle. „An der Supermarktkasse bekomme ich die bestimmt nicht gestellt.“
3 Kommentare
Entmündigung
von Super Mario am 12.01.2021 um 20:34 Uhr
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AW: Entmündigung
von Ganz Deutschland ist Behördenopfer am 12.01.2021 um 21:08 Uhr
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von Karl Kotzlowski am 12.01.2021 um 16:44 Uhr
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