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Höchstmengen und Positivliste
Verbraucherschützer fordern strenge Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel
Apotheker prüfen auch rezeptfreie Präparate kritisch
Generell gelten Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel und nicht als Medikamente – auch wenn sie etwa als Tabletten oder Dragees angeboten werden, wie der Lebensmittelverband erläutert. Sie dienten „nicht der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten“, sondern sollten „zum Erhalt des Wohlbefindens“ beitragen. Jedes Produkt müsse beim Bundesamt für Verbraucherschutz angezeigt werden, es unterliege zudem der Lebensmittelüberwachung.
Vzbv-Chef Müller wandte sich zudem dagegen, auch einfachere Arzneimittel in Supermärkten anzubieten. Apotheken seien zwar nicht überall. „Aber es gibt inzwischen Versandmöglichkeiten, sodass niemand aufgrund fehlender Mobilität oder zu hoher Distanz auf ein Medikament, was er braucht, verzichten muss.“
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Die Versuchung, „sich mal eben etwas einzuwerfen“, wäre sonst groß. „Darum gibt es viele gute Gründe für das Prinzip: Der Arzt verschreibt, und in der Apotheke bekomme ich das.“ Auch bei rezeptfreien Mitteln sei es gut, in Apotheken jemanden zu haben, der noch einmal drauf gucke und vielleicht eine kritische Frage stelle. „An der Supermarktkasse bekomme ich die bestimmt nicht gestellt.“
3 Kommentare
Entmündigung
von Super Mario am 12.01.2021 um 20:34 Uhr
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AW: Entmündigung
von Ganz Deutschland ist Behördenopfer am 12.01.2021 um 21:08 Uhr
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von Karl Kotzlowski am 12.01.2021 um 16:44 Uhr
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