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Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz
DocMorris kündigt rechtliche Schritte gegen neues Rx-Boni-Verbot an
Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, das den EU-Versendern das Gewähren von Rx-Boni über eine neue Regelung im Sozialgesetzbuch V verbietet, ist am heutigen Dienstag in Kraft getreten. In einer Pressemeldung hat der niederländische Versender DocMorris nun juristische Schritte angekündigt.
Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) soll die deutschen öffentlichen Apotheken unter anderem vor der unfairen Konkurrenz der EU-Versender schützen, die seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016 auf verschreibungspflichtige Medikamente Rabatte gewähren dürfen. Am heutigen Dienstag tritt das Gesetz in Kraft, aber bereits im Vorfeld haben die EU-Versender erkennen lassen, dass sie nicht gewillt sind, sich an das Boni-Verbot zu halten. Nun hat DocMorris erneut rechtliche Schritte gegen das VOASG angekündigt.
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Mit dem VOASG „umgeht der deutsche Gesetzgeber ein höchstrichterliches Urteil des EuGH“, heißt es in der Pressemeldung. Der EuGH habe entschieden, dass Apotheken im EU-Ausland nicht an die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gebunden sind und ihren Kunden Rabatte gewähren dürfen, um „einen wettbewerblichen Nachteil auszugleichen“. Die Festschreibung eines Bonus-Verbots im SGB V ziele darauf, heißt es weiter, dass die Europäische Union im Sozialrecht keine originäre Rechtsetzungszuständigkeit hat. „Hier wird derselbe Tatbestand aber einfach in ein anderes Gesetz verschoben, weil ein EuGH-Grundsatzurteil offenbar nicht genehm ist und dann erwartet, dass es so EU-rechtskonform sei.“ Damit handle die Bundesrepublik Deutschland „eindeutig europarechtswidrig und zum klaren finanziellen Nachteil von Millionen Patientinnen und Patienten“, kritisiert der neue CEO von DocMorris, Walter Hess.
DocMorris: EU-Versender im Marktzugang benachteiligt
EU-ausländische Apotheken seien durch das VOASG wieder gegenüber den deutschen Apotheken in ihrem Marktzugang benachteiligt, denn erst der Bonus stellte gleiche Wettbewerbsbedingungen im deutschen Markt her, wird in der Pressemeldung betont und damit die seinerzeitige Argumentation des EuGH übernommen. Ob DocMorris weiterhin auf diese Sichtweise vertrauen kann, ist allerdings zu bezweifeln. Denn mittlerweile steht die Einführung des E-Rezepts vor der Tür, was den Marktzugang der EU-Versender deutlich verbessert. So äußerte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass das E-Rezept den Onlinehandel fördern werde.
Weiterhin heißt es in der Pressemeldung, dass DocMorris im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens „mehrere konstruktive Vorschläge zur Bonusregelung unterbreitet“ habe. Zudem habe man bereits erklärt, „in Deutschland auf dem DocMorris Marktplatz und bei den verschiedenen eRx-Kooperationen bei elektronischen Rezepten auf den Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verzichten“.
Hoffen auf die EU-Kommission
Erstaunlich ist, dass DocMorris auf eine Reaktion der EU-Kommission hofft: „Eine Reaktion der EU-Kommission zum erneuten gesetzlichen Bonus-Verbot bleibt weiterhin abzuwarten.“ Denn schließlich hatte Breton in dem oben erwähnten Schreiben erkennen lassen, dass er zumindest keine Einwände gegen das Gesetz hat.
Zudem verweist die Pressemeldung auf das „Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hinsichtlich des Verstoßes gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs (…), das die EU-Kommission unmittelbar an den EuGH verweisen kann (Nr. 2013/4075)“. Auch dies ist insofern bemerkenswert, als durch das VOASG das „alte“ Rx-Boni-Verbot aus dem Arzneimittelgesetz (§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG) gestrichen wird mit dem Ziel, das genannte Vertragsverletzungsverfahren zu beenden.
Als Fazit kündigt der Versender in seiner Pressemeldung an: „Die Apotheke DocMorris wird alle rechtlichen Möglichkeiten gegen das Bonus-Verbot ausschöpfen.“
4 Kommentare
Priorität
von Thomas Kerlag am 17.12.2020 um 19:22 Uhr
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DocMorris und die Justiz
von Uwe Hüsgen am 16.12.2020 um 14:26 Uhr
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naja
von Karl Friedrich Müller am 15.12.2020 um 11:42 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: naja
von Dirk Krüger am 15.12.2020 um 14:20 Uhr
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