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Post aus Brüssel
Kein Stopp-Schild für Spahns Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz
Mehr als ein Jahr lang wartete man auf eine Rückmeldung der EU-Kommission – nun liegt sie vor: Binnenmarktkommissar Thierry Breton hat an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geschrieben und pfeift in diesem Brief das geplante Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz zumindest nicht zurück. Auf ausdrückliche Zustimmung trifft dagegen die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Auftrag gegebene ökonomische Analyse zum Apothekenmarkt. Dass Deutschland das E-Rezept verpflichtend einführen will, gefällt Breton ebenfalls.
Fast vier Jahre ist es her, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der deutschen Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel beschäftigte und zu dem Urteil kam, dass diese im grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandel nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. EU-Versender müssen sich nach Ansicht der Luxemburger Richter also nicht an die Festpreise halten und können ihren Kunden auch auf verschreibungspflichtige Arzneimittel Rabatte gewähren – schließlich könnten sie nur über den Preis in Wettbewerb mit den deutschen Präsenzapotheken treten.
Ein zäher politischer Prozess
Um die deutsche Arzneimittelpreisbindung und die flächendeckende Versorgung durch Präsenzapotheken zu erhalten, wurde unmittelbar nach dem EuGH-Urteil noch das Rx-Versandverbot von der Standesvertretung mit höchster Priorität verfolgt – einer ordnungspolitischen Maßnahme, die auch der Generalanwalt im damaligen Verfahren vorstellte und für die der Ex-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sogar einen Gesetzentwurf verfasste.
Ein zäher politischer Prozess zog sich seitdem dahin. Zwar wurde das Rx-Versandverbot von vielen namhaften Juristen immer als Königsweg dargestellt, doch nach der Bundestagswahl 2017 und dem Amtswechsel im Bundesgesundheitsministerium war klar: Gröhes Nachfolger Jens Spahn ist kein Freund des Rx-Versandverbots und bot der Standesvertretung stattdessen einen Blumenstrauß unzähliger weiterer Reformvorhaben im Apothekenmarkt an. Ein Bestandteil: Das Rx-Boniverbot, das im Sozialrecht verankert sein soll. Im Entwurf des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) ist die entsprechende, höchst umstrittene Regelung nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht und wird von den Gesundheitsexperten des Bundestags beraten.
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EU-Kommission äußert sich zum deutschen Apothekenmarkt
Doch Spahn wollte von Anfang an eines klären – maßgeblich auf Druck des Koalitionspartners SPD: Ist das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz überhaupt mit europäischem Recht vereinbar oder nicht? Spahn selbst hatte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton kontaktiert und stand eigenen Angaben zufolge immer wieder in Kontakt mit ihm. Auch sein Staatssekretär Thomas Steffen traf sich regelmäßig auf Leitungsebene mit Kommissionsvertretern – dennoch passierte über ein Jahr lang nichts. Auch das Handelsblatt beschäftigte sich zuletzt mit dem Thema: Die Zeitung hakte bei der EU-Kommission nach, wie diese vor dem Hintergrund des mittlerweile erschienenen IGES-Gutachtens den Gesetzentwurf bewertet. Die Antwort eines Kommissionssprechers wollte nicht vorgreifen. Doch sie zeigte schon, dass Europa das E-Rezept schätzt und Spahns Pläne nicht rundweg abgelehnt werden.
1 Kommentar
Sechs - setzen !
von Dirk Krüger am 06.10.2020 um 19:18 Uhr
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