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Interview mit gematik-Geschäftsführer Leyck Dieken
„EHealth-Tec wird zu keinem Zeitpunkt Betreiberverantwortung übernehmen“
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verhindert zusätzlichen Nutzen des E-Rezepts
Ein Kritikpunkt von IT-Experten am E-Rezept-Konzept betrifft die Sicherheit des Systems. Können die Anforderungen und Anwendungen der Telematikinfrastruktur nicht auch unter Verwendung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung realisiert werden? Inwiefern hat das die gematik im Zuge der Spezifikationen tatsächlich abgewägt?
Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schließen wir deshalb für uns aus, weil wir interoperabler werden wollen. Wir möchten ein digitales Rezept bauen, das nicht nur eine elektronische Variante des Papierrezepts ist. Dann würde kein zusätzlicher Nutzen für die Versicherten und Leistungserbringer entstehen. Das E-Rezept ist das erste Produkt der gematik, das auf einem interoperablen Standard basiert. Mit diesem sogenannten FHIR-Standard gehen wir zum ersten Mal raus aus der nur in Deutschland existierenden Technik-Sprache, die uns bisher immer im Weg stand, wenn es um Anbindung in Europa ging. Damit öffnen wir die Tür für eine Vielzahl neuer Möglichkeiten, die der Gesetzgeber jetzt definieren muss. Ein Ziel könnte es sein, dass deutsche E-Rezepte bald europaweit einlösbar sind. Mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wären viele weitere Services für den Bürger nicht möglich gewesen. Die gematik muss raus aus dem veralteten technischen Konstrukt der vergangenen 15 Jahre.
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Braucht das E-Rezept eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
Wie wollen Sie das Vertrauen der Patienten und Leistungserbringer gewinnen, wenn Sie auf diesen Sicherheitsstandard verzichten?
Das E-Rezept ist Punkt-zu-Punkt verschlüsselt und wir werden immer wieder kommunizieren, dass es sicher ist. Wir sind sehr unglücklich über Verlautbarungen, die das anzweifeln, aber einfach nicht korrekt sind. Hier werden wir weiter Aufklärungsarbeit leisten müssen, aber wir sind überzeugt, dass wir erfolgreich sein werden.
Stichwort Kommunikation. Halten Sie die Bekanntmachung der Zuschläge Anfang der vergangenen Woche für gelungen? Die gematik und IBM haben die Kommunikation bei diesem hochbrisanten Thema ja quasi Zur Rose überlassen.
Bei einem EU-Ausschreibeverfahren wie unserem gibt es sogenannte Stillhaltefristen. In dieser Zeit dürfen wir als Vergabestelle nichts verlautbaren. Das würde die Rechtmäßigkeit des Verfahrens gefährden. Deswegen konnten wir erst am vergangenen Montag, als die Frist abgelaufen war, darüber informieren. Natürlich ist es nicht optimal, wenn es bereits vorher über den einen oder anderen Kanal durchsickert. Dennoch dürfen wir vor Ablauf der Frist nichts dazu sagen. Wir würden uns auch als verlässlicher Partner unglaubwürdig machen.
Den Zuschlag hat IBM zunächst für eine Laufzeit von 48 Monaten plus Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr erhalten. Was passiert danach?
Diese Laufzeit hat mit dem EU-Ausschreibungsrecht zu tun. Demnach muss eine Vergabestelle nach einer gewissen Zeit anderen Anbietern die Möglichkeit einräumen, zu zeigen, ob sie es besser machen können. Wir haben natürlich ein Interesse daran, dass wir erstmal stabil starten können und nicht nach sehr kurzer Zeit wieder die Pferde wechseln müssen und plötzlich neue Betreiber hinzukommen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit startet das Ausschreibungsverfahren wieder von vorne. In welchem Rhythmus wir das Los für den Betrieb des Fachdiensts künftig ausschreiben, wird die Gesellschafterversammlung entscheiden.
2 Kommentare
alles gut
von Benjamin Schäfer am 24.11.2020 um 22:45 Uhr
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Verraten und verkauft
von ratatosk am 24.11.2020 um 18:36 Uhr
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