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Verbrauchermagazin WISO
CE-Kennzeichen auf FFP2-Masken seit Oktober wieder Pflicht
Bis zum Beginn der Corona-Pandemie gehörten Mund-Nasen-Masken nicht zum gängigen Sortiment einer Apotheke. Das mag viele Apotheken-Kunden verwundern, erklärt aber zum Teil, warum es immer wieder zu Medienberichten über mangelhafte Ware – auch aus Apotheken – kommt. Was steckt hinter der kritischen Berichterstattung und welche rechtlichen Regelungen sollten Apotheker kennen?
Es war ein Aufreger für Apotheken, als es im Juli in einem Beitrag des SWR in der Rubrik „Marktcheck“ um Masken ging – vor allem FFP2-Masken, deren Abgabe und das Inverkehrbringen. DAZ.online berichtete, dass laut SWR Marktcheck bei der Abgabe von Masken in Apotheken und Drogerien „sehr viel Luft nach oben“ ist. Moniert wurden damals vor allem das Auseinzeln und die Abgabe von FFP2-Masken ohne jegliche hygienische Maßnahmen und die Abgabe ohne Produktanleitung.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Masken teils ohne oder sogar mit gefälschtem Zertifikat in den Verkehr gebracht würden. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass manche Masken keine CE-Kennzeichnung tragen. DAZ.online ging daraufhin der Frage nach, ob die Masken ohne CE-Kennzeichnung wirklich nicht verkehrsfähig sind?
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Wie DAZ.online im Juli berichtete, erklärte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg seinen Mitgliedern im „Themenspecial zur Corona-Pandemie“, dass diese Frage aufgrund zahlreicher Sondervorschriften nur schwer zu beantworten sei. Einen guten Überblick gebe aber ein Informationsschreiben des Regierungspräsidiums Tübingen. Dort unterschied die Überwachungsbehörde im Fall von „Filtering Facepiece“-Masken (abgekürzt FFP, wie z. B. FFP2 oder FFP3-Masken) – welche der EU-Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) (Verordnung EU 2016/425) unterliegen – drei damals verkehrsfähige Fälle:
- EU-konforme Masken mit CE
- PSA-Masken für den US-amerikanischen, kanadischen, japanischen oder australischen Markt (hier bietet die BAuA eine Übersicht zur Kennzeichnung)
- PSA-Masken ohne EU-Konformität und ohne Nachweise für die oben genannten Märkte
Diese Einteilung ist so nicht mehr ganz aktuell. Jüngst machte ein weiterer TV-Beitrag im ZDF darauf aufmerksam – dieses Mal von „WISO“, dem „Magazin für Wirtschaft & Verbraucher“. In der Sendung vom 26.Oktober wurde der Frage nachgegangen, worauf Käufer beim Kauf von FFP2-Masken achten sollten. Denn oft erfüllten diese die geforderte Qualität und Schutzwirkung nicht – allerdings war diese mindere Qualität bis zum 1. Oktober (und eigentlich auch darüber hinaus) sogar legal im Handel. DAZ.online hat sich den Beitrag für Sie angeschaut.
Mangelhaften Masken auf der Spur – ein einfacher Test
Zu Beginn des ZDF-Videos werden zwei verschiedene Masken gezeigt, die „zum Verwechseln ähnlich“ aussehen sollen, eine stammt jedoch aus China (KN95) die andere aus Europa (CE-Kennzeichen mit 4-stelliger Prüfstellennummer). Bieten sie den gleichen Schutz? Es folgt ein praktischer Tipp für eine erste grobe Prüfung der Maskenqualität, die sowohl Verbraucher als auch Apotheken durchführen können. Allerdings muss man die Maske dazu aufschneiden. Halte man dann deren mittlere Lage ins Licht und sollte Licht wie bei einer Art Sternenhimmel hindurchscheinen, also kleine Löcher zu sehen sein, lasse die Maske Viren durch – die Qualität sei also nicht erfüllt. Das erklärt dem ZDF Christian Vorbau von der Sentias GmbH & Co.KG, einem neu gegründeten Start-up, das seit Kurzem in Wuppertal FFP2-Masken produziert. Vorbau habe zu Beginn der Pandemie selbst teils solche minderwertigen Masken importiert, wie er im Video erzählt. Dann entdeckte Vorbau aber, wie groß die Qualitätsunterschiede – sogar innerhalb einer Packung – sein können. Daraufhin habe er einige der angeblichen FFP2-Masken testen lassen, mit dem Ergebnis, dass manche nicht einmal halb so gut schützen, wie sie sollten.
Inzwischen produziert Vorbau laut ZDF selbst Masken, obwohl – das ZDF nennt es „das Absurde“ – er die minderwertigen importierten Masken legal weiterverkaufen dürfe. Somit sollen sich aktuell Milliarden minderwertiger Masken im Handel befinden. Wie ist das möglich? Und wie kann man sicher gehen, dass nicht auch in Apotheken solche Masken an Kunden abgegeben werden?
Wegen Maskenengpass: erst ungeprüft, dann Schnelltest
Zur Spurensuche hat das ZDF bei der DEKRA vorbeigeschaut. Von der DEKRA geprüfte FFP2-Masken, die alle Tests bestanden haben, sind am CE-Kennzeichen mit der 4-stelligen Prüfstellennummer 0158 zu erkennen. Das ZDF erklärt aber auch, dass zu Beginn der Corona-Pandemie ein Engpass bei den Masken bestand – sodass sie auch ungeprüft in Verkehr gebracht werden durften (siehe die drei verkehrsfähigen Möglichkeiten auf Seite 1). Erst Wochen später sei dann zumindest ein Schnelltest vorgeschrieben worden. Unterschieden wird dabei zwischen
- medizinischen Gesichtsmasken (MNS, OP-Masken; Medizinprodukte) und
- Atemschutzmasken (FFP1, 2 oder 3; PSA = persönliche Schutzausrüstung).
Solche Atemschutzmasken – um die es im ZDF-Beitrag hauptsächlich ging – werden dann allerdings als CPA (Corona SARS-Cov-2-Virus Pandemie Atemschutzmasken) bezeichnet und dürfen kein CE-Kennzeichen tragen – eben weil die Prüfvorgaben geringer waren als normalerweise. In der Corona-Pandemie waren sie dadurch aber nicht als minderwertig anzusehen und somit verkehrsfähig. Das hat sich zum
1. Oktober geändert, wie das ZDF im weiteren Verlauf des Videos erklärt.
Milliarden Masken weiterhin ungeprüft im Handel
Jörg-Timm Kilisch von der DEKRA erklärt in dem ZDF-Video, dass im Rahmen des Schnelltests rund 60 Prozent der üblichen Prüfungen weggelassen wurden. Er schätzt außerdem, dass von rund 8 Milliarden Masken, die nach Deutschland geliefert wurden, 4 Milliarden gar nicht getestet wurden – der Schnelltest wurde ja erst später vorgeschrieben. Als Verbraucher könne man nicht erkennen, zu welcher Gruppe die eigene Maske gehört, außer der Verkäufer lege entsprechende Dokumente vor – „eine amtliche Bestätigung über einen erfolgreichen Schnelltest“.
Laut ZDF dürfen die bereits auf dem Markt befindlichen 4 Milliarden ungetesteten Masken auch jetzt noch legal verkauft werden, weil sie bereits im Handel sind. Aber mancher Apotheker dürfte sich – sollte er im Besitz solcher Masken sein – während des Beitrags fragen: Sollte man bestimmte Masken nun eigenverantwortlich aus dem Verkehr ziehen? Oder droht schon jetzt der nächste Masken-Engpass und man wird bald wieder dankbar sein, überhaupt noch über – auch möglicherweise minderwertige – Masken zu verfügen?
Man kann sich nicht auf die Kennzeichnung verlassen …
Wer als Verbraucher sichergehen möchte, schlussfolgert das ZDF, könne sich aktuell – auch in Apotheken – nicht auf Kennzeichnungen auf Verpackungen verlassen, sondern müsse nach entsprechenden amtlichen Bestätigungen (über einen Schnelltest oder Nachweise aus dem US-amerikanischen, kanadischen, japanischen, australischen Markt) fragen. Stichproben des ZDF im Handel zeigten jedoch sowohl online als auch in Apotheken – „dort, wo man höchste Qualität erwartet“ –, dass auch auf Nachfrage besagte amtliche Bestätigung oft fehlte.
Unter den 24 erworbenen FFP2-Masken (zwischen 3 und 10 Euro) erfüllten nach einer Überprüfung bei einem Hersteller für Aerosolmesstechnik zudem zwölf davon nicht einmal den Schnelltest-Standard. Auch jede zweite Apothekenmaske sei somit durchgefallen. Sogar vermeintliche FFP2-Masken aus Stoff wurden dem ZDF verkauft, laut Kilisch gibt es aber keine FFP2-Masken mit Baumwollgewebe. Dass man bei den geprüften Masken zumindest teilweise nicht mit hoher Qualität rechnen konnte, darauf wies bereits vor den Tests die Entdeckung der ZDF-Journalisten hin, dass einige der FFP2-Masken zwar über eine CE-Kennzeichnung verfügten, allerdings ohne die entsprechenden Ziffern für die Prüfstelle.
… obwohl das CE-Zeichen wieder Pflicht ist
Schließlich zitiert das ZDF die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.): „Leider war und ist der Markt für Schutzmasken seit Beginn der Corona-Pandemie äußerst unübersichtlich.“ Und lässt den Zuschauer mit dem Hinweis relativ alleine, dass seit dem 1. Oktober die Zeit der Schnelltests vorbei ist. Seitdem müssen alle neu in den Handel gebrachten Masken CE-geprüft sein.
Das heißt aber eben nicht, dass Masken ohne CE-Kennzeichen (in Apotheken) nun plötzlich nicht mehr verkauft werden dürfen: „Dennoch dürfen alle zuvor importierten Masken auf dem Markt weiter verkauft werden – sogar die ungeprüften.“ Kilisch von der DEKRA meint gegenüber dem ZDF, dass solche Masken eigentlich zurückgerufen werden müssten, man habe aber keine Nachweise, wohin solche Masken verkauft wurden. Er schätzt, dass sie noch über das nächste Jahr hinweg im Handel bleiben.
Wer in Zukunft also keine minderwertigen Masken erwerben wolle, dem bleibt nur auf die komplette CE-Kennzeichnung mit Prüfziffern zu achten, schlussfolgert das ZDF schließlich.
13 Kommentare
Masken
von EDit Katona am 28.11.2020 um 15:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Masken
von Roland Klein am 30.11.2020 um 14:40 Uhr
Masken
von Beate Hamm am 12.11.2020 um 9:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Masken
von Maurice am 16.11.2020 um 7:18 Uhr
AW: Masken
von Koetting am 21.11.2020 um 9:03 Uhr
Einfach beim Kauf auf fragwürdige Masken aus China verzichten.
von Rainer am 07.11.2020 um 8:03 Uhr
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Auch CE Masken wurden zurück gerufen
von Thorsten am 06.11.2020 um 13:49 Uhr
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Masken ?
von Balzer am 06.11.2020 um 13:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Masken
von Rainer am 07.11.2020 um 8:11 Uhr
Knete
von Holger am 06.11.2020 um 11:23 Uhr
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die zweite Welle haben die Apotheker auf dem Gewissen
von Meusel am 06.11.2020 um 0:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: die zweite Welle haben die Apotheker auf
von Zeroslammer am 06.11.2020 um 18:08 Uhr
AW: die zweite Welle haben die Apotheker auf
von Elke Obendorf am 09.11.2020 um 10:50 Uhr
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