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Reaktionen auf das VOASG
Von Wermutstropfen und benachteiligten EU-Versendern
Auch wenn es Wermutstropfen gibt: Die ABDA begrüßt das gestern vom Bundestag verabschiedete Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz grundsätzlich. Apotheken könnten nun mit mehr Zuversicht als bisher nach vorne schauen, sagte Präsident Friedemann Schmidt. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe ist da skeptischer. Und die europäischen Versandapotheken kündigen bereits an, sich weiter für die Gewährung von Boni einsetzen zu wollen. Den Rechtsweg scheuen sie nicht. Durch die Botendienstvergütung sehen sich die EU-Versender übrigens gegenüber Vor-Ort-Apotheken benachteiligt.
„Mit dem Apothekenstärkungsgesetz bekommen die Apotheken einen klareren ordnungspolitischen Rahmen und können wieder mit mehr Zuversicht nach vorne schauen“, erklärte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt anlässlich der Verabschiedung des VOASG im Bundestag. „Angesichts rückläufiger Apothekenzahlen brauchen gerade junge Apotheker eine Perspektive, wie sie ihre Patienten in zehn oder zwanzig Jahren versorgen können. Dazu trägt das Gesetz bei.“
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Der lange Weg des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes
Schmidt ist erleichtert, dass die lange Hängepartie nach dem EuGH-Urteil von 2016 nun beendet ist und es nun zumindest im GKV-Bereich auch im grenzüberschreitenden Versandhandel wieder eine Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten gibt. „Der Wermutstropfen ist, dass diese Regelung nicht bei Privatpatienten greift. Trotzdem hilft sie dabei, eine flächendeckende Arzneimittelversorgung für die Patienten zu sichern“, so Schmidt.
Schmidt erwartet schwierige Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband
Positiv sieht man bei der ABDA auch die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. Zum Beispiel mit Medikationsanalysen könnten Apotheken „Versorgungsdefizite beheben, die Arzneimitteltherapie der Patienten sicherer machen und mit Blick auf vermeidbare Klinikeinweisungen wahrscheinlich sogar Kosten im System einsparen“. Allerdings erwartet Schmidt, dass die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über die Ausgestaltung der Leistungen schwierig werden.
Gut ist laut Schmidt auch, dass der Botendienst nun vergütet wird. Mit 2,50 Euro pro Fahrt bleibe der Botendienst aber auch in Zukunft wirtschaftlich defizitär.
AVWL: Nicht nur verfassungswidrig, sondern kontraproduktiv
Dr. Klaus Michels, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL), sieht das Gesetz, speziell die Differenzierung zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten, allerdings deutlich kritischer als Schmidt: „Wir halten diese Ungleichbehandlung der Patientengruppen nicht nur für verfassungswidrig, sondern das VOASG am Ende auch für gänzlich kontraproduktiv, um die Preisbindung im Rahmen eines erneuten Verfahrens vor dem EuGH rechtfertigen zu können. Unseres Erachtens droht daher absehbar der gänzliche Wegfall der Preisbindung.“ Der Verlust weiterer fundamentaler Prinzipien für die Vor-Ort-Apotheke wie beispielsweise das Fremd- und Mehrbesitzverbot sei dann nur eine Frage der Zeit. Michels weiter: „Wir werden die Entwicklungen auch und gerade mit Blick auf die Einführung des E-Rezepts genau beobachten und die Politik mit den eintretenden Folgen, insbesondere einem sich immer weiter zulasten der Vor-Ort-Apotheken verzerrenden Wettbewerb mit dem ausländischen Versandhandel, konfrontieren.“ Zugleich werde der AVWL an Konzepten arbeiten, um die Apotheken vor Ort zukunftssicher aufzustellen und so eine gute Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln und pharmazeutischer Beratung zu garantieren. „Dass mit dem Gesetz die Möglichkeit geschaffen wird, künftig honorierte pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung“, so Michels. Die Auswirkungen des Verlusts der Preisbindung würden dadurch allerdings nicht annäherungsweise kompensiert.
1 Kommentar
Fern jeder Realtiät
von Franz Keller am 30.10.2020 um 14:35 Uhr
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