Absage an Rx-Versandverbot

Schärfere Qualitätsregeln für Versand EU-rechtlich vorstellbar

Süsel - 14.10.2020, 12:15 Uhr

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hatte in einer Ausarbeitung zum Arzneimittelversandhandel aus anderen EU-Ländern auf eine „systemimmanente Überwachungslücke“ hingewiesen. Erneut werden schärfere Regeln zur Qualitätssicherung für den Versandhandel gefordert. (c / Foto: Afrika Studio / stock.adobe.com)

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hatte in einer Ausarbeitung zum Arzneimittelversandhandel aus anderen EU-Ländern auf eine „systemimmanente Überwachungslücke“ hingewiesen. Erneut werden schärfere Regeln zur Qualitätssicherung für den Versandhandel gefordert. (c / Foto: Afrika Studio / stock.adobe.com)


Auslieferungsregel des Botendienstes auf den Versand übertragbar?

Auch bei der Auslieferung durch Fachpersonal sei die unionsrechtliche Einordnung von der Ausgestaltung der Maßnahme abhängig, heißt es in der Ausarbeitung. Die Autoren erwähnen hier merkwürdigerweise zunächst „medizinisches Fachpersonal“, beim Verweis auf die ApBetrO hingegen „pharmazeutisches Personal“. Sie verweisen zunächst auf die Regelung zum Botendienst gemäß § 17 Abs. 2 ApBetrO, wonach eine Lieferung durch pharmazeutisches Personal erfolgen muss, soweit die Verschreibung nicht in der Apotheke vorgelegen hat oder noch keine Beratung stattgefunden hat. Anschließend argumentieren sie, eine parallele Vorschrift für den Versand dürfte nicht über diese Kriterien hinausgehen. Im Vergleich zum Botendienst der Vor-Ort-Apotheken hätten Versender durch solche Regeln einen ungleich höheren logistischen und personellen Aufwand. Für eine solche Regelung beim Versand sei eine Rechtfertigung durch den Gesundheitsschutz nötig, aber die Verhältnismäßigkeit könne nur anhand der konkreten Ausgestaltung geprüft werden. 

Die naheliegende praktische Konsequenz führen die Autoren allerdings nicht aus: Wenn die Regelung vom Botendienst auf den Versand übertragen würde, käme es auf die vorherige Überlegung an, dass die Kriterien nicht strenger als beim Botendienst sein dürften. Dann könnte der Versand ablaufen wie bisher, sofern vorher eine telepharmazeutische Beratung stattgefunden hat.

Raum für neue politische Ideen

Insgesamt lässt die Ausarbeitung keinen Raum für Erwartungen an einen neuen Anlauf für ein Rx-Versandverbot. Doch sie bietet Anregungen für Diskussionen über neue Gestaltungen des Versandes. Vielleicht können sich daraus neue politische Möglichkeiten ergeben.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Welche Qualitätsregeln

von Heiko Barz am 15.10.2020 um 19:32 Uhr

Schon beim Lesen des Titels wird mir schlecht!
„Rechtlich vorstellbar“ !?
In 21 Ländern der EU ist das längst justitiabel !! Wovor hat die Deutsche Politik eigentlich Angst? Oder werden hier unübersichtliche Schutzschirme gespannt über die uns wohl bekannten ausländischen Arneimittelauslieferungslager?
Alle die bezeichneten EU-Länder letztens auch Frankreich bestehen auf ihre eigenständige Arzneimitteldistribution mit dem Verbot des Versendens verschreibungspflichtiger AM.
Also, wer verbietet uns, zum Teil berufsvernichtend, das gleich Recht wie 21 EU-Länder mit RxVV anzuwenden?
Ich möchte eine Wette eingehen, dass von den 700 -und.. Mitgliedern des Deutschen Bundestages mindestens 650 in keiner Weise die Kriterien um die AM-Versorgung in Deutschland wissen und daher kein Interesse zeigen, das zu ändern. Erst seit es zu Lieferengpässen bei AM und Valsartanskandalen gekommen ist hat sich mal ein Erstaunen über diese Systeme gelegt. Leider ohne jede Konsequenz.

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Deutsches Recht kann in den Niederlanden nicht durchgesetzt werden

von Rainer W. am 14.10.2020 um 14:46 Uhr

Was wäre da mehr verhältnismäßig? Die Holländer haben des öfteren bewiesen, dass sie sich an deutsches Recht nicht halten, deutsche Verträge nicht respektieren und von deutschland erlassene Strafen nicht bezahlen.

Was wäre da besser im Verhältnis als ihnen den Zugang zum deutschen Arzneimittelmarkt zu verwehren?

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