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Absage an Rx-Versandverbot
Schärfere Qualitätsregeln für Versand EU-rechtlich vorstellbar
Auslieferungsregel des Botendienstes auf den Versand übertragbar?
Auch bei der Auslieferung durch Fachpersonal sei die unionsrechtliche Einordnung von der Ausgestaltung der Maßnahme abhängig, heißt es in der Ausarbeitung. Die Autoren erwähnen hier merkwürdigerweise zunächst „medizinisches Fachpersonal“, beim Verweis auf die ApBetrO hingegen „pharmazeutisches Personal“. Sie verweisen zunächst auf die Regelung zum Botendienst gemäß § 17 Abs. 2 ApBetrO, wonach eine Lieferung durch pharmazeutisches Personal erfolgen muss, soweit die Verschreibung nicht in der Apotheke vorgelegen hat oder noch keine Beratung stattgefunden hat. Anschließend argumentieren sie, eine parallele Vorschrift für den Versand dürfte nicht über diese Kriterien hinausgehen. Im Vergleich zum Botendienst der Vor-Ort-Apotheken hätten Versender durch solche Regeln einen ungleich höheren logistischen und personellen Aufwand. Für eine solche Regelung beim Versand sei eine Rechtfertigung durch den Gesundheitsschutz nötig, aber die Verhältnismäßigkeit könne nur anhand der konkreten Ausgestaltung geprüft werden.
Die naheliegende praktische Konsequenz führen die Autoren allerdings nicht aus: Wenn die Regelung vom Botendienst auf den Versand übertragen würde, käme es auf die vorherige Überlegung an, dass die Kriterien nicht strenger als beim Botendienst sein dürften. Dann könnte der Versand ablaufen wie bisher, sofern vorher eine telepharmazeutische Beratung stattgefunden hat.
Raum für neue politische Ideen
Insgesamt lässt die Ausarbeitung keinen Raum für Erwartungen an einen neuen Anlauf für ein Rx-Versandverbot. Doch sie bietet Anregungen für Diskussionen über neue Gestaltungen des Versandes. Vielleicht können sich daraus neue politische Möglichkeiten ergeben.
2 Kommentare
Welche Qualitätsregeln
von Heiko Barz am 15.10.2020 um 19:32 Uhr
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Deutsches Recht kann in den Niederlanden nicht durchgesetzt werden
von Rainer W. am 14.10.2020 um 14:46 Uhr
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