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DAZ-Webcast zur AvP-Insolvenz
Forderungsabtretung könnte entscheidend sein
Noch ein weiterer Fallstrick
Neben diesem „Separierungsproblem“ existiert jedoch ein weiterer Fallstrick, der sich aus den unterschiedlichen Verträgen ergibt, die AvP mit den Kunden in den vergangenen Jahrzehnten geschlossen hat. So würde es, laut Eckert, AGB-Versionen geben, die eine (Voraus-)Abtretung von Forderungen enthalten. Was das konkret für die Rezepte und Abrechnung bedeutet, erklärte Douglas so: Diese Vorausabtretung wirke, sobald die Apotheke das Rezept beliefert. Damit würde sich die Verordnung zwar physisch noch in der Apotheke befinden, doch das Rechenzentrum könnte dann schon Ansprüche geltend machen.
Hoos äußerte sich zu diesem Szenario nicht konkret. Im Live-Stream machte der vorläufige Insolvenzverwalter nur deutlich, dass er die noch nicht abgerechneten Rezepte, die bei AvP lagern, rechtlich nicht anders bewerte als vorgefundenes Geld, das ein potenzieller Teil der Insolvenzmasse sei.
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Was bedeutet dies nun für die aktuelle Praxis? In der Apotheke befindliche Rezepte sollten mit Blick auf die Abrechnungsfristen auf jeden Fall und sobald wie möglich über das neue Rechenzentrum eingereicht werden. Damit minimiert man das Risiko einer Retaxierung und ein Teil der Liquidität kann so wiederhergestellt werden. Inwiefern dieses Prozedere tatsächlich rechtmäßig ist oder ob AvP nicht doch Anspruch an diesen Rezepten oder den damit verbundenen Auszahlungen hat, müssen unter Umständen Gerichte entscheiden.
Die Rezepte vertragskonform AvP zu senden, ist ohnehin aussichtlos: Den Geschäftsbetrieb mit den Offizinapotheken hat das insolvente Rechenzentrum seit Anfang dieser Woche eingestellt. Das sieht übrigens auch der vorläufige Insolvenzverwalter Hoos so: „Wenn ich einen Apotheker selber beraten würde, würde ich sagen: ‚Wenn es andere Anbieter im Markt gibt, die AvP in dieser Situation ohne weiteres ersetzen können, dann ist das für die Apotheker eine gute Lösung, mit der ich vollkommen einverstanden bin und wo ich weit davon entfernt bin, irgendjemandem einen Vorwurf zu machen.‘“
3 Kommentare
Guter Beitrag - und noch ein Rat vom Anwalt
von Corinna Ruppel am 25.09.2020 um 14:47 Uhr
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Aus Scheiße Geld machen
von Bernd Jas am 24.09.2020 um 15:03 Uhr
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Forderungsabtretungen
von Roland Mückschel am 24.09.2020 um 11:25 Uhr
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