- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Forderungsabtretung kö...
DAZ-Webcast zur AvP-Insolvenz
Forderungsabtretung könnte entscheidend sein
Die mehr als 3.200 Kunden des Rechenzentrums AvP, darunter Offizin- und Krankenhausapotheken, bangen weiter um das Schicksal ihrer noch ausstehenden Abrechnungsgelder. Immerhin signalisiert der vorläufige Insolvenzverwalter, dass nicht jeder Fall gleichbehandelt werden muss. Nach welchen Kriterien allerdings ein Teil der Gelder ausgesondert werden könnte, lässt er offen. Doch etwas mehr Klarheit in dieser Frage könnte nun die Einschätzung zweier Anwälte geben.
Welches Schicksal blüht den Abrechnungsgeldern, die sich aktuell noch auf den Konten des insolventen Apothekenrechenzentrums AvP befinden? Werden diese ausgesondert oder am Ende größtenteils in die Insolvenzmasse fallen? Im zweiteiligen Live-Talk von DAZ/DAZ.online am gestrigen Mittwoch gaben der vom Amtsgericht Düsseldorf eingesetzte vorläufig Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos sowie die Juristen Dr. Morton Douglas und Dr. Rainer Eckert, die zahlreiche betroffene AvP-Kunden vertreten, äußerst interessante Einblicke in ihre Arbeit und Einschätzungen.
Hoos machte im Interview am Nachmittag deutlich, dass nicht alle Apothekeninhaber im selben Boot säßen bei der Frage, ob Auszahlungen und Rezepte ausgesondert werden könnten und damit nicht Teil der Insolvenzmasse werden. Für einige Betroffenen könne es möglicherweise innerhalb von Wochen eine hundertprozentige Auskehrung geben. Insgesamt gehe es in dem Verfahren aber um viel längere Zeiträume. Die noch bei AvP befindlichen Rezepte will Hoos – um Fristen einzuhalten – mit den Krankenkassen ordnungsgemäß abrechnen, nachdem er die dafür notwendigen Treuhandkonten eingerichtet hat.
Nach welchen Kriterien diejenigen AvP-Kunden ausgewählt werden, die auf Auszahlungen in der nächsten Zeit hoffen dürfen, ist nach wie vor nicht offiziell kommuniziert. Am gestrigen Mittwochabend präsentierten allerdings zwei Anwälte ihre Einschätzungen zum aktuellen Prozedere. Dr. Morton Douglas und Dr. Rainer Eckert, die zahlreiche betroffene AvP-Kunden – sowohl Offizin- als auch Krankenhausapotheken – vertreten, deuteten im Live-Talk an, dass die Entscheidung von den jeweiligen Vertragsklauseln abhängen könnte. Der Experte für Insolvenzrecht, Dr. Rainer Eckert, stellte klar: Voraussetzung für eine Aussonderung sei, dass „fremdnützige Treuhand“ vereinbart und vor allem gelebt wird. Doch nach Informationen des vorläufigen Insolvenzverwalters Hoos müsse man davon ausgehen, dass es keine offenen Treuhandkonten und keine Konten für einzelne Apotheken gibt. Und das ist ein wesentliches Problem: Wenn es tatsächlich Aussonderungsansprüche einzelner Apotheken gegenüber AvP gebe, könnten diese Gelder nur sehr schwierig von der restlichen Insolvenzmasse separiert werden. Doch Hoos versicherte, dass er genau dies prüfen werde.
3 Kommentare
Guter Beitrag - und noch ein Rat vom Anwalt
von Corinna Ruppel am 25.09.2020 um 14:47 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Aus Scheiße Geld machen
von Bernd Jas am 24.09.2020 um 15:03 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Forderungsabtretungen
von Roland Mückschel am 24.09.2020 um 11:25 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.