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Es klang ein bisschen nach einem Schnellschuss, als Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schon zu einem frühen Zeitpunkt der Corona-Krise einen Immunitätsausweis ins Spiel brachte, der die jeweiligen Inhaber von gewissen Pandemie-bedingten Einschränkungen ausnehmen sollte. Der heftige Widerstand unter anderem des Koalitionspartners SPD brachte das Vorhaben vorläufig zum Scheitern. Nun erteilte auch der Ethikrat, den Spahn um eine Stellungnahme gebeten hatte, den Immunitätsbescheinigungen eine klare Absage.
Als das Bundeskabinett im April den Entwurf eines Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes beschloss, sollte damit im Impfpass eine Immunitätsdokumentation eingeführt werden, die dem Inhaber nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 Immunität bescheinigt. Ziel dieser Regelung war, dass nicht (mehr) ansteckungsfähige Personen von Schutzmaßnahmen ausgenommen werden könnten.
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Kritik an dem Vorhaben kam vor allem vom Koalitionspartner SPD. So setze der Immunitätsausweis falsche Anreize, indem Vorteile mit der durchgemachten Krankheit verbunden seien, äußerte Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci. Insbesondere warnte sie vor Corona-Partys, deren Teilnehmer bewusst eine Ansteckung mit COVID-19 erreichen wollten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn stellte dem entgegen, dass man sich ja auch den Nachweis von Antikörpern etwa gegen Hepatitis und Masern im Impfausweis eintragen lassen könne. Allerdings sind für beide Krankheiten – im Unterschied zu COVID-19 – Impfstoffe verfügbar.
1 Kommentar
Immunitätspaß
von Gaileo Galilei am 23.09.2020 um 8:29 Uhr
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