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Zweites Bevölkerungsschutzgesetz
Spahn verteidigt Pläne für generellen Corona-Immunitätsnachweis
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Pläne verteidigt, beim Coronavirus einen Nachweis für eine Immunität zu ermöglichen. Er wundere sich etwas über die Debatte, sagte der CDU-Politiker am heutigen Montag. „Das haben wir ganz normal bei anderen Virus-Erkrankungen auch.“
Mit dem zweiten Bevölkerungsschutzgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn § 22 Infektionsschutzgesetz ändern, der bislang die „Impfdokumentation“ im Impfpass regelt. Der vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vorschrift um einen Absatz 5 ergänzt und künftig mit „Impf- und Immunitätsdokumentation“ überschrieben werden soll. Konkret kann demnach ein Arzt den „Serostatus einer Person in Bezug auf die Immunität gegen eine bestimmte übertragbare Krankheit dokumentieren“. Dabei müssen dann bestimmte Angaben gemacht werden – etwa zur erwartenden Dauer der Immunität und zur Grundlage der Feststellung der Immunität, gegebenenfalls mit Angaben zur Testmethode (nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft).
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Zugleich soll § 28 Infektionsschutzgesetz ergänzt werden. Diese Norm befasst sich mit Schutzmaßnahmen, die Behörden ergreifen können, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Geregelt ist hier schon jetzt, dass Personen verpflichtet werden können, bestimmte Orte nicht zu verlassen oder aber nicht aufzusuchen. Das Gesetz benennt ausdrücklich auch die Grundrechtseinschränkungen, die diese Maßnahmen zur Folge haben können. Künftig soll es einen neuen Satz 3 im ersten Absatz geben, der besagt:
Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
In der Begründung hierzu heißt es, dass mit dieser Regelung nicht (mehr) ansteckungsfähige Personen von Schutzmaßnahmen ausgenommen werden könnten. Etwaige Ausnahmeregelungen seien aber im Rahmen der Praktikabilität noch zu prüfen. Beispielsweise könnten bei Immunität Kontakte mit vulnerablen Personengruppen eher ermöglicht werden. Soweit entsprechende Ausnahmen vorgesehen werden (was im vorliegenden Gesetzentwurf nicht der Fall ist), wäre der entsprechende Impfschutz oder die Immunität über die Impf- und Immunitätsdokumentation oder ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Kritik aus der SPD
Die Regelung wird nicht überall begrüßt. So spricht sich etwa Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci klar gegen die Einführung von Corona-Immunitätsausweisen aus. Der Vorschlag komme zur Unzeit, sagte die SPD-Politikerin. Denn derzeit wird vermutet, dass nur ein sehr kleiner Anteil der Bevölkerung bereits mit Sars-CoV-2 infiziert war. Mit einem Immunitätsnachweis werden aus Sicht der Senatorin falsche Anreize gesetzt: Wenn Vorteile mit der durchgemachten Krankheit verbunden seien, befördere man vielleicht auch Corona-Partys, also bewusste Ansteckungen. Zudem sehe sie Datenschutzprobleme und eine Diskriminierung von Menschen etwa mit Vorerkrankungen, sagte Kalayci. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Auch nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist derzeit nicht hinreichend klar, ob eine überstandene COVID-19-Erkrankung überhaupt zu Immunität führt. Die WHO warnt daher ebenfalls vor Immunitätsausweisen.
Kritik kam auch von SPD-Chefin Saskia Esken. Zwar sei der Immunitätspass als F&E-Projekt an sich eine gute Sache. „Mit dem Gesetz dazu versucht Jens Spahn aber wieder den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen und gefährdet damit das im Umgang mit Gesundheitsdaten dringend notwendige Vertrauen“ twitterte sie.
Spahn: Immunitätsnachweis schon jetzt möglich
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn versteht die aufgekommene Diskussion um den Immunitätsausweis hingegen gar nicht. Schon jetzt könne man jederzeit zum Arzt gehen und sich den Nachweis von Antikörpern etwa gegen Hepatitis und Masern auch im Impfausweis eintragen lassen, sagte er am heutigen Montag bei einem Besuch von Roche in Penzberg. „Wofür er genutzt wird, ist ja erstmal die Entscheidung des Bürgers.“
Spahn betonte zudem, dass es nun vorerst keine Regelungen dazu geben soll, inwiefern solche Immunitätsnachweise Ausnahmen von Alltags-Beschränkungen wie in der Coronakrise ermöglichen könnten. Er habe den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme dazu gebeten. In der Koalition sei vereinbart worden, bis dahin keine gesetzliche Regelung zu dieser Frage vorzunehmen.
4 Kommentare
Kontrollzwänge
von Jan-Peter Spröte am 14.05.2020 um 9:00 Uhr
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Wir brauchen kein Huawei ... wir haben Spahn ...
von Christian Timme am 05.05.2020 um 3:03 Uhr
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Spahn
von Conny am 04.05.2020 um 21:17 Uhr
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Zufälle gibts
von Karl Friedrich Müller am 04.05.2020 um 17:55 Uhr
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