Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Werden Wiederholungsrezepte ausgebremst?

Berlin - 21.09.2020, 15:50 Uhr

Theoretisch sind seit März Wiederholungsrezepte möglich – doch noch hapert es an der technischen Umsetzbarkeit. (Foto: DAZ.online / Schelbert)

Theoretisch sind seit März Wiederholungsrezepte möglich – doch noch hapert es an der technischen Umsetzbarkeit. (Foto: DAZ.online / Schelbert)


Die Bedenken der Krankenkassen

UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede hat kein Verständnis dafür, dass der Wille des Gesetzgebers bisher nicht umgesetzt wird. „Was vom Gesetzgeber als Erleichterung für Versicherte und auch als Entlastung für Praxen geplant war, erweist sich ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin als Dauerbaustelle; das Gesetz läuft offensichtlich ins Leere“, sagt er.

Zuletzt hatte sich der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) zu diesem Thema geäußert. Dort war die Regelung ursprünglich eingeplant, bevor die Bundesregierung sie ins Masernschutzgesetz verschob. Demnach sehen die Kostenträger noch einigen Klärungsbedarf, bevor es mit den Wiederholungsrezepten losgehen kann. „Eine Vereinfachung der Versorgung von Patientinnen und Patienten, bei denen eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel angezeigt ist, ist wünschenswert“, schreibt der Kassenverband in seiner Stellungnahme. „Eine praktische Umsetzung dieses Anspruchs konnte jedoch bisher nicht erreicht werden.“

Unter anderem fordert die GKV, die Abholung der gesamten verordneten Arzneimittelmenge zu verhindern. Dies sei in bestimmten Fällen „äußerst kritisch, da beispielsweise die Verfallsdauer der Arzneimittel im Jahresverlauf überschritten oder die Wirksamkeit aufgrund von falscher Lagerung beeinträchtigt werden könnte.“ Auch Fragen zur Abrechnung und zur freien Apothekenwahl gelte es vorab zu klären. Geht es nach den Kassen, soll das Konzept erst mit Einführung der elektronischen Verordnungen greifen. Andernfalls erforderten die technischen Anpassungen eine Vorlaufzeit von mindestens neun Monaten.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Bedenken

von Michael Mischer am 21.09.2020 um 18:47 Uhr

Krankenkassen hin oder her, ich will nicht ein Jahr auf die Abrechnung warten und in Vorkasse gehen. Warum stellt der Arzt nicht einfach mehrere Rezepte aus???

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hallo!?

von sebastian am 21.09.2020 um 17:20 Uhr

wir sind im industriestandort 4.0 deutschland, da braucht sowas schon seine 2-5 jahre zeit bis die entsprechenden aufträge an die richtigen verwandten zugeschoben wurden, kurzfristig geht da eh nix!

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