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Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Werden Wiederholungsrezepte ausgebremst?
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland kritisiert Kassen, Ärzte und Apotheker dafür, die mit dem Masernschutzgesetz beschlossenen Wiederholungsrezepte immer noch nicht auf den Weg gebracht zu haben. Vor allem für gut eingestellte Chroniker sieht die gemeinnnützige Gesellschaft großen Bedarf.
„Wo bleiben die Wiederholungsverordnungen?“, titelte DAZ.online kürzlich. Diese Frage stellt sich offenbar auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UDP). Die gemeinnützige Gesellschaft betont in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung, dass die gesetzliche Grundlage für solche Rezepte, das Masernschutzgesetz, bereits im März in Kraft getreten ist. Bis heute haben es der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) nicht geschafft, sich auf ein gemeinsames Vorgehen bei der praktischen Umsetzung zu verständigen – und das, obwohl Wiederholungsrezepte insbesondere für gut eingestellte Chroniker eine Erleichterung wären, moniert die UPD.
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Vorgesehen ist, dass Ärzte beim Ausstellen eines Rezepts vermerken können, dass der Versicherte das verordnete Medikament insgesamt bis zu viermal innerhalb eines Jahres beziehen darf, ohne eine weitere Verschreibung vorlegen zu müssen. „Die Regelung soll zu Erleichterungen für Arzt und Patienten führen, nicht aber medizinisch notwendige Arztbesuche ersetzen“, schreibt die UPD. „Je nach Packungsgröße kann das Dauerrezept beispielsweise für eingestellte chronisch Herzkranke einen Zeitraum bis zu einem Jahr abdecken (Packungsgröße N3) und den zuvor in jedem Quartal erforderlichen Kontakt mit der Arztpraxis nur zur Ausstellung einer Verordnung entbehrlich machen. Denn wenn eine Packung verbraucht ist, kann der Nachschub ohne Besuch in der Arztpraxis unkompliziert direkt aus der Apotheke am Ort oder auch im Versandhandel bezogen werden.“
Das wäre aus der Sicht des ärztlichen Leiters der Patientenberatung, Johannes Schenkel, eine gute Möglichkeit, die betroffenen Patienten zu entlasten. „Immer wieder klagen Ratsuchende, dass sie Schwierigkeiten haben, an ein Folgerezept zu kommen – sowohl beim Facharzt, als auch beim Hausarzt.“ Der Zugang ist Schenkel zufolge unter anderem durch lange Anfahrtswege und Probleme in der Koordination zwischen Fach- und Hausarzt erschwert. „Das ist für die Betroffenen belastend. Gerade wenn Kontrolltermine bei gutem Krankheitsverlauf nur in großen Abständen stattfinden müssen, könnte die Wiederholungsverordnung die Versorgung deutlich vereinfachen. Praxisbesuche alleine zum Ausstellen einer Folgeverordnung sind oft eine unnötige Belastung für chronisch kranke Menschen.“
Die Bedenken der Krankenkassen
UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede hat kein Verständnis dafür, dass der Wille des Gesetzgebers bisher nicht umgesetzt wird. „Was vom Gesetzgeber als Erleichterung für Versicherte und auch als Entlastung für Praxen geplant war, erweist sich ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin als Dauerbaustelle; das Gesetz läuft offensichtlich ins Leere“, sagt er.
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Zuletzt hatte sich der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) zu diesem Thema geäußert. Dort war die Regelung ursprünglich eingeplant, bevor die Bundesregierung sie ins Masernschutzgesetz verschob. Demnach sehen die Kostenträger noch einigen Klärungsbedarf, bevor es mit den Wiederholungsrezepten losgehen kann. „Eine Vereinfachung der Versorgung von Patientinnen und Patienten, bei denen eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel angezeigt ist, ist wünschenswert“, schreibt der Kassenverband in seiner Stellungnahme. „Eine praktische Umsetzung dieses Anspruchs konnte jedoch bisher nicht erreicht werden.“
Unter anderem fordert die GKV, die Abholung der gesamten verordneten Arzneimittelmenge zu verhindern. Dies sei in bestimmten Fällen „äußerst kritisch, da beispielsweise die Verfallsdauer der Arzneimittel im Jahresverlauf überschritten oder die Wirksamkeit aufgrund von falscher Lagerung beeinträchtigt werden könnte.“ Auch Fragen zur Abrechnung und zur freien Apothekenwahl gelte es vorab zu klären. Geht es nach den Kassen, soll das Konzept erst mit Einführung der elektronischen Verordnungen greifen. Andernfalls erforderten die technischen Anpassungen eine Vorlaufzeit von mindestens neun Monaten.
2 Kommentare
Bedenken
von Michael Mischer am 21.09.2020 um 18:47 Uhr
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hallo!?
von sebastian am 21.09.2020 um 17:20 Uhr
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