Ab Oktober 2020

Selbst hergestellte Flächendesinfektionsmittel dürfen nicht mehr abgegeben werden

Stuttgart - 18.09.2020, 14:15 Uhr

Wer im Oktober noch oder wieder Desinfektionsmittel in der Apotheke herstellt, muss einige neue Regeln beachten. (s/ Foto: Schelbert)

Wer im Oktober noch oder wieder Desinfektionsmittel in der Apotheke herstellt, muss einige neue Regeln beachten. (s/ Foto: Schelbert)


Händedesinfektionsmittel mit 1-Propanol 70 % (v/v) dürfen nicht mehr hergestellt oder abgegeben werden

Doch welche Regelungen ändern sich konkret für die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln in der Apotheke, wenn die alte Allgemeinverfügung am 7. Oktober von der neuen abgelöst wird? Auch darüber hat die ABDA ihre Mitgliedorganisationen am vergangenen Donnerstag in einem Rundschreiben informiert.

Nach der gültigen Allgemeinverfügung dürfen nur die in ihr aufgeführten Rezepturen durch die Apotheken hergestellt werden. Eine davon basiert auf 1-Propanol 70 % (v/v). Diese fehlt in der ab 7. Oktober gültigen Allgemeinverfügung. Somit darf sie ab dem Stichtag nicht mehr hergestellt oder abgegeben werden. Offenbar sollen die Erfahrungen der letzten Monate gezeigt haben, dass die 2-Propanol- und Ethanol-haltigen Rezepturen ausreichen, um Engpässen bei Händedesinfektionsmitteln vorzubeugen. Die daraus folgende Konsequenz lautet:


Desinfektionsmittel mit 1-Propanol 70 % (v/v) dürfen daher nach außer Kraft treten der derzeit gültigen Allgemeinverfügung weder hergestellt noch auf dem Markt bereitgestellt werden.“

ABDA -Rundschreiben


Neue Meldepflicht

Um einen Überblick über die im Rahmen der neuen Allgemeinverfügung hergestellten und importierten Mengen an Desinfektionsmitteln zu bekommen, ist mit der neuen Allgemeinverfügung zusätzlich vorgesehen, dass die Hersteller beziehungsweise Importeure der Mittel ab dem 7. Oktober 2020 über die Internetseite des Helpdesks monatlich die entsprechenden Mengen bei der BAuA unter Verwendung eines elektronischen Formulars melden. Wie die BAuA weist auch die ABDA darauf hin, dass Hersteller und Importeure „auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom 16. September 2020 hergestellte sowie importierte Mengen von Desinfektionsmitteln“ bei der BAuA zum Monatsende mitteilen müssen. Desinfektionsmittel, die nach der alten Verfügung hergestellt wurden, seien davon aber nicht betroffen.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Desinfektionsmittel

von Kleiner Apotheker am 21.09.2020 um 8:56 Uhr

Herstellung von Händedesinfektionsmittel bleiben so wie ich das verstanden habe erlaubt. Nur 1-Propanol fällt weg. Naja, ich denke die meisten verwenden Isopropanol.

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Desinfektion

von Scarabäus am 18.09.2020 um 20:48 Uhr

So langsam wird die Panik vor der 2. Coronawelle unglaubwürdig: Botendienst- Honorare sind plötzlich nur noch die Hälfte oder gar nichts mehr wert, selbstgemischte Desinfektionsmittel werden trotz Pandemie plötzlich wieder „giftig“ und illegal, Klinikpersonal und Bestatter melden Kurzarbeit an usw. Wer lügt hier und wem nützt der permanente Notstand? Bitte mal drüber nachdenken!

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AW: Desinfektion

von Dr. Ralf Schabik am 19.09.2020 um 19:24 Uhr

Wem nützt der Notstand denn ??? Ich verstehe es nicht !!! Ich kann nicht erkennen, dass eine Frau Merkel, ein Herr Spahn, ein Herr Söder profitieren !
Aber ich stelle mir die selben Fragen wie Sie.

Wo bleiben die Rechtsmittel ?

von Dr. Ralf Schabik am 18.09.2020 um 19:12 Uhr

Leute - in aller Deutlichkeit: Wenn jetzt unsere Berufsvertretungen keine Musterklagen anstrengen, dann weiss ich auch nicht, was noch passieren muss, bis endlich aufgewacht wird. Da haben engagierte Apotheken im Frühjahr 2020 diesem vollkommen maroden Land den Arsch gerettet, in dem die Desinfektionsmittel-Mafia nicht mehr lieferfähig bzw. lieferwillig war. Wir haben Alkohole unter schwierigsten Umständen eingekauft. und jetzt werden wir knallhart enteignet, indem uns unfähige Behörden verbieten, die Substanzen abzugeben ?
Ich habe mit eigenen Augen gesehen, was für Plörre an Institutionen geliefert wurde, ich kenne Probleme von Herstellern, die zu Rückrufen kompletter Chargen geführt haben. Wir Apotheken haben still und beharrlich und ohne jegliche Probleme versorgt. Wie man das von Apotheken kennt. Aber weder hat uns jemand geholfen, die Bürokratie (zB Sicherheitsdatenblätter !) abzuarbeiten, noch bekommen wir nun Rückendeckung gegen die Kapitalvernichtung. Wer das jetzt achselzuckend hinnimt ... [Zensur]

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AW: Wo bleiben die Rechtsmittel

von Jürgen Hauck am 18.09.2020 um 19:45 Uhr

Dem kann ich nur zu 100% zustimmen
Wir sind doch so langsam die Deppen der Nation
Wir springen überall in die Breche und dann regelmäßig einen Tritt in den Allerwertesten
Und von unserer Standesvertretung -Kuschen und Schweigen

AW: Wo bleiben die Rechtsmittel

von Dr. Ralf Schabik am 19.09.2020 um 19:21 Uhr

Es wird immer absurder ... habe heute Vormittag von einem Freund erfahren, der bei einem namhaften Weltkonzern beschäftigt ist, dass selbiger aufgrund von brutalem Mangel vor Ort Desinfektionsmittel aus seinen chinesischen Werken einfliegen lässt. Wenn ich diese Info offiziell verwenden darf, dann fliegen die Fetzen doppelt und dreifach.

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