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Arzneiverordnungsreport 2020
Kassen sparen 5 Milliarden Euro durch Rabattverträge
Die Gesetzliche Krankenversicherung konnte im Jahr 2019 rund 5 Milliarden Euro allein durch Rabattverträge einsparen. Stärker ins Gewicht fielen nur die Festbeträge: Mit ihrer Hilfe ließen sich die Kosten für Arzneimittel um mehr als 8 Milliarden Euro reduzieren. Das geht aus dem aktuellen Arzneiverordnungsreport hervor.
Rabattverträge und Festpreise sind offenbar noch immer die wichtigsten Sparinstrumente für Krankenkassen: Zusammen ließen sich die Kosten für Medikamente zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2019 um etwa 13,2 Milliarden Euro (5 beziehungsweise 8,2 Milliarden Euro) drücken. Das ist ein Ergebnis des diesjährigen Arzneiverordnungsreports. Die Analyse basiert auf den Verordnungsdaten des GKV-Arzneimittelindex, der vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) erstellt wird.
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Kritischer Blick auf patentgeschützte Arzneimittel
Die frühe Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat demnach vergleichsweise geringe Auswirkungen. Sie trug lediglich mit 3,6 Milliarden Euro zur Kostensenkung bei Arzneimitteln bei, heißt es in einer Pressemitteilung. Im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) ist vorgesehen, dass der G-BA – mit Unterstützung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) – im ersten Jahr nach Markteintritt eines Medikaments mit einem neuen Wirkstoff prüft, ob das Mittel einen Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie bietet. Auf Basis dieser Bewertung verhandeln Hersteller und GKV-Spitzenverband anschließend den Erstattungsbetrag.
Dass die Arzneimittelausgaben im Vergleich zu 2018 im vergangenen Jahr trotz jährlicher Einsparungen von 16,8 Milliarden Euro durch die genannten gesetzlichen Regelungen um 5,4 Prozent auf 43,4 Milliarden Euro angestiegen sind, führen die beiden Herausgeber des AVR, Professor Ulrich Schwabe und Professor Wolf-Dieter Ludwig, auf eben diese neuen patentgeschützte Arzneimittel, die sogenannten AMNOG-Präparate, zurück. Die hohen Preise stünden in keiner erkennbaren Relation zum erzielten therapeutischen Fortschritt. Nach zehn Jahren AMNOG zeige eine Analyse der frühen Nutzenbewertung, dass nur in 45 Prozent der Beschlüsse des G-BA ein belegter Zusatznutzen erkannt wurde.
2 Kommentare
Kassen
von Karl Friedrich Müller am 17.09.2020 um 23:00 Uhr
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Eine von vielen Umsonst-Dienstleistungen!
von Thomas Eper am 17.09.2020 um 16:22 Uhr
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