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Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz
OTC-Preise: ABDA widerspricht IGES-Gutachten
Kassenkooperation will bei pharmazeutischen Dienstleistungen nachbessern
Was die Abgabe von Antikörpertests in den Apotheken betrifft, ist für den BVDAK nicht nachvollziehbar, weshalb diese nicht ermöglicht werden. „Die Vor-Ort-Apotheken gewährleisten durch ihre Verfügbarkeit und ihre Kompetenz, dass die Verbraucher schnell und umfassend versorgt werden können.“ Um den sich aus der Pandemie ergebenden Einschränkungen zu begegnen, sei eine stärkere Einbindung der Apotheker in die Versorgung der Menschen vor Ort erforderlich, auch mit Antikörpertests auf das neuartige Coronavirus. „Die sich aus § 3 Abs. 4 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung ergebende Beschränkung hinsichtlich der Abgabe ist zu prüfen und zumindest für die COVID-19-Antikörpertests aufzuheben, damit diese auch über Apotheken abgegeben werden dürfen.“
Welche Qualifikation brauchen Apotheker für pharmazeutische Dienste?
Auch die Kooperationsgemeinschaft unternehmensnaher Krankenkassen (kuk) äußert sich mit Blick auf die heute bevorstehende erste Lesung des VOASG im Bundestag zu einer Regelung, die sie bereits seit Längerem im Auge hat: die Einführung eines Honorartopfs zur Finanzierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen. Hier seien die Regeln nachzuschärfen, meinen die Kassen. „Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zu bisherigen Dienstleistungen der Apotheken und die für die Erbringung der neuen Dienstleistungen erforderlichen Qualifikationen.“ Auch die bislang vorgesehene Fondssystematik erscheint ihnen ungeeignet. „Zu bevorzugen ist eine gezielte Vergütung für nachgewiesene und quittierte Beratungsleistungen.“
Gemeinsam begrüßen die kuk-Partner BKK Dachverband, IKK, Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), dass die Bundesregierung das Thema zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen im Sinne einer Verbesserung der Patientenversorgung anpackt. „Für die Sicherstellung der Versorgung insbesondere in strukturschwachen Regionen bedarf es eines gemeinsamen, lösungsorientierten Agierens von Apothekerschaft und Krankenkassen“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands. „Insbesondere das stärkere Einbringen pharmazeutischer Kernkompetenzen durch eine persönliche Beratung und Betreuung der Patienten in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt kann hier der entscheidende Schritt sein.“
Doch langfristig sei eine Umgestaltung der Apothekenvergütung dringend notwendig. „Die Finanzierung der vorgesehenen pharmazeutischen Dienstleistungen in Höhe von rund 150 Millionen Euro ist auch im Gesetzesentwurf nicht hinreichend ausgestaltet“, mahnt IKK-Geschäftsführer Jürgen Hohnl an. Die Bundesregierung müsse hier dringend noch konkreter werden und dies im VOASG nachbessern, so die Partner der Kooperationsgemeinschaft.
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