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Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz
OTC-Preise: ABDA widerspricht IGES-Gutachten
BVDAK zweifelt überdies an der Gesetzestreue der EU-Versender
Der BVDAK zweifelt überdies an der Gesetzestreue der EU-Versender. „Wenn ausländische Versandapotheken, so wie ausdrücklich in der Gesetzesbegründung ausgeführt, das Recht erhalten, sie können außerhalb des Sachleistungsprinzips der GKV bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Rabatte und Boni gewähren, so muss davon ausgegangen werden, dass vonseiten der ausländischen Versandapotheken, die sich auch in der Vergangenheit immer wieder dadurch hervorgetan haben, rechtliche Grenzen zu überschreiten, versucht wird durchzusetzen, insgesamt Rabatte und Boni zur Kundengewinnung zu gewähren.“ Es liege die Frage auf der Hand, warum „bei der Versorgung mit Arzneimitteln im Sachleistungsbereich eine Gleichpreisigkeit normiert wird, wenn dies in allen anderen Bereichen der Arzneimittelversorgung aufgegeben wird“.
Die Kooperationsapotheker machen sich dafür stark, das Leistungsspektrum der Offizinen zu erweitern. Im Entwurf des VOASG finden sich demnach einzelne Ansätze, die zumindest in eingeschränktem Maße dazu beitragen könnten, die Wettbewerbsfähigkeit der Präsenzapotheken zu stärken. „Diese, im Ansatz zu begrüßenden Entwicklungen, sind jedoch bei weitem nicht ausreichend, um die durch die Neuregelung des § 129 SGB V geschaffene Wettbewerbsverzerrung auszugleichen. Sollte der Gesetzgeber an dem von ihm eingeschlagenen Weg hinsichtlich der Gewährung von Zuwendungen bei der Einlösung von Verschreibungen über preisgebundene Arzneimittel festhalten wollen, so ist hier zu fordern, dass den niedergelassenen Vor-Ort-Apotheken weitergehende Möglichkeiten eingeräumt werden, mit denen sie über die Arzneimittelversorgung hinaus an der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung aktiv mitwirken können.“ Nachdem die Vor-Ort-Apotheken ihre Leistungsfähigkeit und ihre Leistungsbereitschaft während der Coronakrise „eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben“, gelte es nun, sie stärker in die Gesundheitsversorgung insgesamt einzubinden.
Corona-Erleichterungen sollen bleiben
An dieser Stelle nennt der BVDAK unter anderem die Abgabeerleichterungen bei Fertigarzneimitteln, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im April per Eilverordnung erlassen hatte. „Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat eine Reihe von Erleichterungen für den Betrieb der Vor-Ort-Apotheke gebracht, die über die begrenzte Dauer dieser Verordnung hinaus festgeschrieben werden sollten. Hierzu gehört insbesondere die separate Vergütung des Botendienstes der Apotheke, der sich seit der beschlossenen Liberalisierung im vergangenen Jahr vollumfänglich bewährt hat.“
Darüber hinaus fordert der Verband, Modellprojekte zur Grippeschutzimpfung in den Apotheken auch auf Selbstzahlerbasis zu ermöglichen. Für entsprechende Kooperationen mit Krankenkassen hatte der Gesetzgeber bereits mit dem Masernschutzgesetz den Weg frei gemacht. „Die insoweit gefundenen Regelungen funktionieren in der Praxis allerdings nicht, da es viel zu wenige Modellprojekte gibt.“ Grund dafür seien die schwierigen Verhandlungen mit den Kassen, die aus Sicht der Kooperationsapotheker versuchten, die Vereinbarungen zu verschleppen.
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