Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz

OTC-Preise: ABDA widerspricht IGES-Gutachten

Berlin - 11.09.2020, 13:00 Uhr

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt glaubt nicht, dass die Preise für OTC-Arzneimittel deutlich steigen würden, wenn das Rx-Boni-Verbot kommt. (m / Foto: Schelbert) 

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt glaubt nicht, dass die Preise für OTC-Arzneimittel deutlich steigen würden, wenn das Rx-Boni-Verbot kommt. (m / Foto: Schelbert) 


Heute steht der Entwurf des VOASG auf der Tagesordnung im Bundestag. Die ABDA wehrt sich vor diesem Hintergrund jetzt gegen die im IGES-Gutachten postulierte Annahme, ein Rx-Boni-Verbot würde zu deutlich steigenden OTC-Preisen führen. Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen fordert derweil eine deutliche Ausweitung der apothekerlichen Kompetenzen – auch mit Blick auf die Abgabe von Coronatests. Der AVWL wendet sich in einem Brandbrief an die Bundestagsabgeordneten. 

Diese Woche Mittwoch erschien das mit Spannung erwartete Gutachten des IGES-Instituts zum Apothekenmarkt in Deutschland. Darin analysieren die Autoren, wie sich eine vollständige oder partielle Aufgabe der Arzneimittelpreisbindung auf das Marktgeschehen auswirken würde. Unter anderem kommen sie zu dem Ergebnis, dass ein Verbot von Rabatten auf verschreibungspflichtige Medikamente, wie es im Entwurf für das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz vorgesehen ist, zu einer Preissteigerung im OTC-Bereich um mehr als 26 Prozent führen würde.

Dem widerspricht die ABDA nun deutlich. In einem Statement vom heutigen Freitag bemängelt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt einen fehlenden Zusammenhang von Rx-Boni und OTC-Preisen. „Es ist schlichtweg Unsinn, dass die Preise von Schmerzmitteln und anderen rezeptfreien Medikamenten in Folge des VOASG steigen werden“, betont der ABDA-Präsident. „Das VOASG bezieht sich nur auf rezeptpflichtige Arzneimittel, deren Preise in Deutschland ohnehin reguliert sind. Auch ausländische Versandhändler sollen sich dem Gesetz zufolge künftig an deutsches Recht halten.“ Bei rezeptfreien Medikamenten herrsche dagegen seit vielen Jahren ein freier Preiswettbewerb zwischen den Vor-Ort- und Versandapotheken, den es natürlich auch weiterhin geben werde. „Das neue Gesetz soll die Apotheken vor Ort stärken, damit die Patienten auch weiterhin eine große Auswahl zwischen Apotheken haben und damit schneller und besser versorgt werden.“

BVDAK holt zum Rundumschlag aus

Derweil holt der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) in seiner Stellungnahme zum VOASG zum Rundumschlag aus. Zunächst drückt der Verband sein Bedauern aus, dass trotz anders lautenden Koalitionsvertrags die Bundesregierung kein Versandverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneien anstrebt. „Insoweit wird befürchtet, dass durch die nunmehr angestrebte Lösung die ausländischen Marktteilnehmer weiter gefördert werden und sich dadurch die Situation der Vor-Ort-Apotheken weiter verschlechtert“, heißt es in der Stellungnahme.

Da das im VOASG vorgesehene Boni-Verbot lediglich im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bindend wäre, gibt die Regierung aus Sicht des BVDAK die Preisbindung für privat Versicherte und Selbstzahler auf. Das dürfte Folgen für die Präsenzapotheken in Deutschland haben, denn: „Der Anteil der PKV am Gesamtaufkommen der öffentlichen Apotheken ist signifikant.“ Zudem sende diese Aufweichung der Gleichpreisigkeit „vor allem auch ein falsches Signal, da Arzneimittel nach wie vor Produkte sind, die aufgrund ihrer besonderen Charakteristika nicht den allgemeinen Marktregelungen unterworfen werden dürfen. Diese Besonderheit gilt aber uneingeschränkt.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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