Therapie von Cannabisabhängigkeit

Hilft CBD beim Cannabis-Entzug?

Stuttgart - 07.09.2020, 07:00 Uhr

400 mg CBD täglich erhöht die Anzahl der cannabisfreien Tage von Cannabisabhängigen und verringert deren THC-Konsum – kann Cannabidiol also zur Behandlung der Cannabisabhängigkeit eingesetzt werden? (Foto: Tinnakorn / stock.adobe.com)

400 mg CBD täglich erhöht die Anzahl der cannabisfreien Tage von Cannabisabhängigen und verringert deren THC-Konsum – kann Cannabidiol also zur Behandlung der Cannabisabhängigkeit eingesetzt werden? (Foto: Tinnakorn / stock.adobe.com)


Epidyolex®: CBD bei kindlicher Epilepsie

Als CBD-haltiges Arzneimittel ist seit September 2019 Epidyolex® in der EU zugelassen (in den USA seit 2018): Epidyolex® enthält aus der Cannabispflanze gewonnenes Cannabidiol und kommt als Begleitmedikation zum Benzodiazepin Clobazam zum Einsatz bei Kindern mit den seltenen, aber sehr schweren Epilepsieformen Lennox-Gastaut-Syndrom oder dem Dravet-Syndrom. Der exakte Wirkmechanismus von CBD bei den beiden Epilepsieformen ist bislang nicht vollständig verstanden. Epidyolex® soll laut CHMP, dem Ausschuss für Humanarzneimittel bei der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur), die neuronale Überaktivität auf verschiedene Arten verringern.

CBD: ein komplizierter rechtlicher Status

CBD ist in Deutschland als verschreibungspflichtiges Arzneimittel auf dem Markt, wie Epidyolex®. Daneben beschreibt das NRF zwei CBD-Rezepturen: Ölige Cannabidiol-Lösung 100 mg/ml NRF 22.10. und Ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml NRF 22.10. Sie kommen, wie Epidyolex®, unter anderem beim Dravet-Syndrom und beim Lennox-Gastaut-Syndrom zum Einsatz. Darüber hinaus bei Multipler Sklerose und „anderen Anwendungsgebieten bei individuell zu stellender Indikation“, schreibt das Neue Rezepturformularium. Diese Zubereitungen unterliegen ebenfalls der Verschreibungspflicht. Daneben gibt es zahlreiche CBD-Produkte – als Kaugummi, Aromaöle, Gummibärchen, Bonbons oder Tropfen –, die als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden. Bereits 2016 empfahl das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), CBD der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Es begründete seine Empfehlung damals:

  • „Cannabidiol kann in verschiedenen Indikationen medizinische Anwendung finden.
  • Nebenwirkungsprofil und Interaktionspotenzial von Cannabidiol sind derzeit noch nicht abschließend beurteilbar.
  • Cannabidiol wäre daher als Stoff anzusehen, der bei Anwendung ohne ärztliche Überwachung die Gesundheit des Menschen auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden könnte.
  • Die denkbaren Anwendungsgebiete für Cannabidiol stellen Krankheitsbilder dar, die ärztlich diagnostiziert und überwacht werden müssen“.

Derzeit wird diskutiert die EU-Kommission, ob CBD – wenn es „natürlich“ ist, also aus Pflanzen gewonnen wurde, – sogar der Betäubungsmittelpflicht unterstellt werden sollte, was wahrscheinlich durch einen sodann möglichen Rest-THC-Gehalt begründet ist. Synthetische CBD-Zubereitungen will die EU-Kommission nicht dem BtM-Recht unterstellen. 



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Entzug

von Danydanone am 08.09.2020 um 11:14 Uhr

Hallo, als klassischer Genußkiffer rauche ich gelegentlich etwa 30g innerhalb von zehn Tagen, ein -zwei Tage treten nach Einstellung Schlafstörung und vermehrter Stuhlgang auf. Danach treten weder Entzugserscheinungen noch andere unangenehme Symptome auf. Womöglich ist mein Organismus außergewöhnlich!
Meinen ersten Joint rauchte ich mit 19 Jahren, vor knapp 20 Jahren. Ein Unbehagen, außer dass man mir im Wald meine Pflanzen klaute, trat bislang nicht auf. Einzige Ausnahme, man konsumiert zusätzlich Alkohol.

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