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Analyse von Mand und Meyer
Rechtsexperten sehen neue Gefahren im VOASG
Die ABDA und viele Apotheker setzen ihre Hoffnung auf das VOASG, das am
11. September „endlich“ im Bundestag ankommen soll. Doch diese Hoffnung ist offenbar trügerisch. Denn die Apothekenrechtsexperten Dr. Elmar Mand und Prof. Dr. Hilko Meyer haben in einer kritischen Analyse massive Schwächen im Gesetzentwurf entdeckt. Demnach würden die gewählten Formulierungen nicht einmal die gewünschte Preisbindung im GKV-Bereich sichern. Stattdessen würde die vorgesehene Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG künftige Argumentationen für die Preisbindung sogar schwächen.
In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift „Arzneimittel & Recht“ präsentieren Dr. Elmar Mand und Professor Dr. Hilko Meyer ihre Analyse des Kabinettsentwurfs des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) unter dem Titel „Arzneimittelpreisrecht auf dem Prüfstand“ – den vollständigen Text finden Sie auch hier.
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Dreh- und Angelpunkt des VOASG ist demnach die Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG), mit dem die deutsche Preisbindung für Rx-Arzneimittel auf ausländische Anbieter übertragen wird. Ursprünglich wurde dieser Satz als Klarstellung ins Gesetz aufgenommen, aber eine Streichung würde so interpretiert, dass der Gesetzgeber nun eine andere Regelung wolle, argumentieren Mand und Meyer.
Formulierung schafft neue Rechtsunsicherheit
Dies werde insbesondere deshalb zum Problem, weil Mand und Meyer in der geplanten Formulierung der sozialrechtlichen Preisbindung im VOASG viel Interpretationsspielraum sehen. Die Gesetzesbegründung räumt ihre Zweifel nicht aus. Sie kritisieren, dass die gewählte Formulierung auf die Preisbindung im Arzneimittelgesetz verweist und dort zugleich die Übertragung auf das Ausland gestrichen werden soll. Somit könne argumentiert werden, dass die neue sozialrechtliche Preisbindung gerade nicht für ausländische Versender gelte. Neue Rechtsstreitigkeiten seien daher zu erwarten. Der Gesetzgeber könnte seinen Willen dagegen klar mit einer einseitigen Kollisionsnorm ausdrücken, die die neue Regelung zweifelsfrei auf das Ausland überträgt. Doch vermutlich sei der Verzicht auf eine solche Regel taktisch motiviert, um das diesbezügliche EU-Vertragsverletzungsverfahren zu beenden.
Lücke für Einzelverträge möglich
Doch selbst wenn die geplante sozialrechtliche Preisbindung rechtssicher formuliert wäre, sehen Mand und Meyer Probleme in ihrer unvollständigen Geltung nur für Sachleistungen. Ausgenommen wären neben Privatversicherten auch GKV-Versicherte, die eine andere Versorgung wählen. Dabei sei auch an einzelvertragliche Regelungen mit Krankenkassen über abweichende Preise zu denken. Im früheren Eckpunktepapier sei dies noch ausgeschlossen worden, später sei dies noch in der Begründung erwähnt worden, aber der jüngste Regierungsentwurf enthalte auch diesen Hinweis nicht mehr, warnen Mand und Meyer.
Position für künftige Argumentationen geschwächt
Da die Experten weitere Rechtsstreitigkeiten auf europäischer Ebene erwarten, stellt sich umso mehr die Frage, wie das neue Gesetz die Argumentation für die deutsche Preisbindung verändert. Darin sehen Mand und Meyer ein weiteres Problem. Die Gesetzesbegründung enthalte viele starke Argumente, weshalb feste Preise für Rx-Arzneimittel nötig sind, um ein flächendeckendes Apothekennetz zu erhalten. Diese Argumente würden die allgemeine Daseinsvorsorge und die verfassungsrechtlich gebotenen möglichst gleichen Lebensverhältnisse in Stadt und Land betreffen. Dass der Gesetzgeber diese bedeutsamen Argumente aber nicht für die gesamte Versorgung anwende, sondern künftig nur noch für das Sachleistungsprinzip gelten lassen wolle, ist für Mand und Meyer ein Wertungswiderspruch, der die Argumente wesentlich schwäche. Vielmehr böten diese Argumente schon längst gute Aussichten, die bestehende Preisbindung in einem erneuten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu verteidigen und ein neues Urteil zu erwirken.
Fazit zum VOASG: Preisbindung verteidigen statt neue Probleme schaffen
In ihrem Fazit erwarten Mand und Meyer nach dem Inkrafttreten des VOASG weitere langwierige Auseinandersetzungen und auf absehbare Zeit kein Ende der Inländerdiskriminierung zulasten der deutschen Apotheken. Außerdem verweisen sie auf das ablehnende Votum des Bundesrates zum Regierungsentwurf. Das mache deutlich, dass die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Patientenversorgung in Deutschland der Maßstab für die Beurteilung der Maßnahmen sei. Wenn die Regierungskoalition nicht bereit sei, den „tatsächlich zielführenden Weg“ des Rx-Versandverbotes zu gehen, sollte sie doch „für die unionsrechtliche Anerkennung des bestehenden Preisbildungssystems eintreten, anstatt den eingetretenen Stand der Wettbewerbsungleichheit und Rechtsunsicherheit weitgehend zu perpetuieren und durch die Einführung eines inkohärenten Regelungskonzepts weitere Sollbruchstellen im deutschen Preisrecht zu schaffen“, fordern Mand und Meyer.
Arzneimittelpreisrecht auf dem Prüfstand
Eine kritische Analyse des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes
Dr. Elmar J. Mand, Marburg, und
Professor Dr. Hilko J. Meyer, Frankfurt
5 Kommentare
Nicht auf dieses Gesetz hoffen, sondern die Honorarstruktur ändern!
von Benjamin Schäfer am 04.09.2020 um 10:00 Uhr
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Apothekenvernichtungsgesetz
von Thomas Eper am 04.09.2020 um 8:15 Uhr
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AW: Apothekenvernichtungsgesetz
von Heiko Barz am 04.09.2020 um 11:19 Uhr
Was soll man da noch erwarten...
von Pharmajung am 03.09.2020 um 17:35 Uhr
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das ist
von Karl Friedrich Müller am 03.09.2020 um 16:51 Uhr
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AW: .
von Anita Peter am 03.09.2020 um 17:44 Uhr
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