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Kommentar
Impfhonorar: Kein Vorbild für die Vergütung pharmazeutischer Leistungen
Unglückliche zeitliche Abfolge
Doch neben allen diesen Schwierigkeiten droht die unglückliche zeitliche Abfolge zu einem noch viel größeren Problem für die Apotheken zu werden. Denn durch das lange Warten auf das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz wurde die erste Vereinbarung zum Impfen nun abgeschlossen, bevor eine Honorierung für die geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen ausgehandelt werden konnte. Damit besteht die Gefahr, dass das Impfhonorar zur Orientierungsgröße für die Honorierung anderer Leistungen werden könnte. Doch das wäre inhaltlich vollkommen unangemessen und könnte die neuen Leistungen scheitern lassen, bevor sie begonnen haben. Es gilt daher jetzt zu betonen, warum das Impfen auch bezüglich der Honorierung vollkommen anders ist als die erhofften künftigen Leistungen. Dafür gibt es mindestens drei Gründe.
Neue pharmazeutische Leistungen sind anders als das Impfen
Erstens: Das Impfen ist zu großen Teilen (außer bei der Feststellung der Impfeignung des Patienten und bei denkbaren Impfreaktionen) eine recht gut standardisierbare Tätigkeit. Dagegen sind das Medikationsmanagement und andere angestrebte pharmazeutische Angebote viel individueller und damit anspruchsvoller in der Leistungserbringung.
Zweitens: Das Impfen in der Apotheke soll helfen, das gesellschaftliche Ziel einer höheren Impfquote zu erfüllen, aber das Impfen kann und soll niemals ein pharmazeutisches Kerngeschäft werden. Es muss angemessen honoriert werden, damit sich diese neue Tätigkeit für Apotheken überhaupt rechnet. Doch die angestrebten neuen pharmazeutischen Leistungen sollen mehr als das bringen. Sie sollen eine Perspektive für ein neues Tätigkeitsfeld und eine neue packungsunabhängige Honorierung bieten. Darum müssen sie besser honoriert werden.
Drittens: Für das Impfen wird es ein eigenständiges Pauschalhonorar geben. Für die Verteilung der Mittel aus dem geplanten Dienstleistungsfonds muss dagegen ein ganz neues Konzept entwickelt werden. Dabei stellen sich ganz andere Fragen und das ist nicht vergleichbar.
Perspektive für die Apotheken?
Das Impfhonorar kann also kein Vorbild für die Kalkulation künftiger Dienstleistungshonorare sein. Vielmehr müssen die Honorare für neue pharmazeutische Dienstleistungen die Arbeitskosten, alle sonstigen Kosten für die neuen Leistungen, einen Zuschlag zur Deckung der Fixkosten der Apotheke und einen Gewinnzuschlag berücksichtigen. Anders ausgedrückt: Es ist eine Vollkostenrechnung mit Gewinnzuschlag nötig. Wenn das Honorar nicht auf diese Weise ermittelt wird, bieten die neuen pharmazeutischen Leistungen den Apotheken keine Perspektive. Dann werden sie sich nicht durchsetzen, und das wäre bedauerlich für die Apotheken und für die Patienten.
9 Kommentare
Blendraketen und Schattenboxen
von Dirk Krüger am 21.07.2020 um 12:30 Uhr
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Eine Frage der Alternativen ...
von Reinhard Herzog am 21.07.2020 um 0:43 Uhr
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Aufwand unberücksichtigt! Warum?
von Reinhard Rodiger am 21.07.2020 um 0:25 Uhr
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Nüchtern betrachtet ....
von Wolfgang Müller am 20.07.2020 um 19:44 Uhr
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AW: Nüchtern betrachtet
von Karl Friedrich Müller am 20.07.2020 um 20:38 Uhr
AW: Nüchtern betrachtet
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 21.07.2020 um 11:16 Uhr
AW: Nüchtern betrachtet
von Dirk Krüger am 21.07.2020 um 18:23 Uhr
Impfen in der Apotheke: Zweimal verloren
von Gesine Tauber am 20.07.2020 um 18:52 Uhr
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von Anita Peter am 20.07.2020 um 17:59 Uhr
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