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- Remdesivir auf Vorrat
Bedingt zugelassen ist Remdesivir seit kurzem auch in Deutschland verfügbar. Dennoch werden die meisten Apotheker mit dem ersten COVID-19-Arzneimittel nicht in Berührung kommen, die Verteilung steuert STAKOB zentral und zunächst nur für ausgewählte Kliniken. Wie läuft der Weg von Remdesivir? Und können sich Krankenhäuser jetzt schon für eine potenziell zweite Welle rüsten und bevorraten, wie bei Intensivarzneimitteln? DAZ.online hat mit Professor Hans-Peter Lipp von der Uniklinikapotheke Tübingen gesprochen sowie beim BMG und bei Gilead nachgefragt.
Die EU-Kommission hat das erste Arzneimittel gegen COVID-19 am 3. Juli auch in der EU zugelassen, zumindest „bedingt“. Der Überprüfungsprozess bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA lief schnell: Die CHMP-Empfehlung zur Zulassung erfolgte knapp drei Wochen nachdem Gilead die Zulassungsunterlagen eingereicht hatte, und nur wenige Tage darauf folgte sodann das „Go“ der Kommission.
Doch damit ist die „Extra Wurst“ von Remdesivir nicht gegessen – denn auch der Bezug des Virostatikums läuft alles andere als „normal“ – nicht jede Apotheke darf bestellen, und das Arzneimittel wird – außer bei Härtefallprogrammen oder Studienware – nicht beim Hersteller Gilead geordert.
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Wo stehen wir bei Remdesivir?
DAZ.online hat bei Gilead, dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und bei Professor Hans-Peter Lipp, Chef der Universitätsklinikapotheke Tübingen, nachgefragt. Wie funktioniert die Versorgung mit Remdesivir – können Kliniken wirklich nur über das BMG an Remdesivir kommen? Und vor allem: Können sich Krankenhäuser jetzt bereits für eine mögliche zweite Coronawelle rüsten und Remdesivir bevorraten?
Studie, Härtefallprogramm und STAKOB
„Remdesivir ist in Deutschland aktuell auf drei Wegen verfügbar“, erklärt Professor Lipp. Für klinische Studien liefere der Hersteller Gilead das Arzneimittel, ebenso für den Einsatz bei Härtefallprogrammen. Ein weiterer Bezug erfolge über die STAKOB (Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger) im Rahmen der vorübergehenden Ausnahmeregelung nach der AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung, so der Chefapotheker. Allerdings wurde nicht jede Krankenhausapotheke oder krankenhausversorgende Apotheke Deutschlands im STAKOB-Programm versorgt, sondern nur „ausgewählte“.
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