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Zyto-Apotheken
Riesen-Retax durch rückwirkende Rabatte
Als am 1. März dieses Jahres die neuen Regeln zur Abrechnung parenteraler Zubereitungen in Kraft traten, war der Ärger eigentlich schon vorprogrammiert. Denn diese erlauben den Kassen, bei bestimmten Zubereitungen rückwirkend Rabatte festzulegen. Das führt nun zu Retaxationen im fünf- und sechsstelligen Bereich. Doch hätten die betroffenen Apotheker nicht damit rechnen müssen?
Vorausgegangen war dem Kompromiss, den der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband Anfang des Jahres fanden, ein langes Hickhack inklusive Schiedsspruch, Klage und Vergleich. Der Knackpunkt dieses Kompromisses ist, dass die Kassen dank der neu verhandelten Anlage 3 der Hilfstaxe die Möglichkeit haben, für einzelne Wirkstoffe beziehungsweise Fertigarzneimittel rückwirkende Rabatte zu erheben. Dies führt nun dazu, dass zurzeit von einzelnen Kassen Rückforderungen im fünf- und sechsstelligen Bereich erhoben werden. Und das könnte, fürchtet die „Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen“ (ARGE PareZu), erst der Anfang sein.
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Dr. Franz Stadler, der die ARGE PareZu mit ins Leben gerufen hat, kritisiert insbesondere, dass hier „Riesensummen“ zurückgefordert würden, und es werde noch viel mehr auf die Apotheken zukommen. Dies schlage sich voll auf die Liquidität durch. Die Krankenkassen gingen davon aus, dass die Apotheken die Rabatte seinerzeit schon bekommen hätten, aber das sei gar nicht unbedingt gesagt. Problematisch sei dies vor allem für kleinere Apotheken. Rückwirkende Rabatte seien, so Stadler, kompletter Unsinn. Vielmehr müsste die Hilfstaxe auf eine neue Basis gestellt werden, bei der die Kassen mit den Herstellern die Preise direkt vereinbaren. Kritik übt Stadler weiter an der Verhandlungsführung des Deutschen Apothekerverbands. In der gesamten Verhandlungskommission gebe es keinen einzigen Betroffenen, der die Preissenkungen zu spüren bekomme.
Das sieht der Verhandlungsführer des Deutschen Apothekerverbands Dr. Klaus Michels naturgemäß ganz anders. Er erklärt, dass sich mit Einführung der Nachahmerpräparate die Rabatte entwickelten. Für die rückwirkenden Rabatte habe man sich etwa auf die Hälfte der neu festgelegten Rabatte geeinigt. Nach einem zunächst moderaten Beginn seien diese für die betroffenen Wirkstoffe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schon einige Zeit in nahezu voller Höhe im Markt gewesen, was von den Krankenkassen auf Basis ihrer Abfragen bei den Herstellern belegt wurde. Das Fazit von Michels: „Man hat sich somit unter Beteiligung des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband auf einen rückwirkenden Rabattsatz geeinigt, der aufgrund dieser Erkenntnisse sachgerecht ist.“
3 Kommentare
Bauernopfer?
von Holger am 09.07.2020 um 8:21 Uhr
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Relax-Saga
von Roland Mückschel am 08.07.2020 um 11:16 Uhr
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Schlecht verhandelt
von Dr. Radman am 08.07.2020 um 11:12 Uhr
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