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Zyto-Apotheken
Riesen-Retax durch rückwirkende Rabatte
VZA: Mitglieder zu Rückstellungen aufgefordert
Dr. Klaus Peterseim, Präsident des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA), findet zwar die aktuellen Retaxationen „in der Tat zum Teil recht spektakulär aufgrund der Höhe“, aber sie kämen nicht überraschend. „Der VZA hat seine Mitglieder immer wieder darauf hingewiesen, dass dies auf uns zukommt, und die Kolleg/innen aufgefordert, entsprechende Rücklagen zu bilden und bilanziell Rückstellungen vorzunehmen“, so Peterseim. Die Rückwirkung selbst und die zugehörigen Prozentsätze seien wie immer ein Kompromiss, auf den sich die Verhandlungskommissionen des DAV und des GKV-Spitzenverbands verständigt hätten. Dieser sei „nicht rundherum zufriedenstellend, aber so ist das halt mit den Kompromissen“. Besonders ärgerlich sei und bleibe in diesem Zusammenhang „die konstante Weigerung der Kassen, über eine angemessene Erhöhung der Dienstleistungspauschale auch nur zu verhandeln“. Schließlich habe der VZA mit einem sehr qualifizierten Gutachten nachgewiesen, dass der Wert etwa 130 Euro betragen müsste.
Christiane König, die als Vorstandsmitglied des VZA in die Verhandlungen eingebunden war, ist zwar der Ansicht, dass rückwirkende Rabatte „ein Unding“ sind. Diese Regelung sei jedoch im Rahmen des Vergleichs zwischen DAV und GKV-Spitzenverband im Gegenzug für die Streichung von automatisch zu gewährenden und damit ebenfalls problematischen Rabatten auf neue Arzneimittel (Originalia) und neu generisch werdende Arzneimittel vereinbart worden. Auch König betont, dass man den Zyto-Apothekern geraten habe, sie sollten Einkaufsvorteilen, die sie für die betreffenden Substanzen bekommen hätten, in die Reserve packen, denn: „Die Kassen werden sich das zurückholen.“ Das Ziel müsse sein, die ganze Abrechnung transparenter und einfacher zu machen. Im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sei zunächst geplant gewesen, dass die Kassen direkt mit den Herstellern die Preise verhandeln und die Apotheker 110 Euro als Arbeitspreis bekommen. Dagegen seien die Kassen jedoch Sturm gelaufen und hätten den Gesetzgeber gedrängt, diese Regelung wieder aus dem GSAV zu entfernen – mit Erfolg.
3 Kommentare
Bauernopfer?
von Holger am 09.07.2020 um 8:21 Uhr
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Relax-Saga
von Roland Mückschel am 08.07.2020 um 11:16 Uhr
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Schlecht verhandelt
von Dr. Radman am 08.07.2020 um 11:12 Uhr
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