Was die Beteiligung betrifft, kommen die Apotheker dem Leitfaden nach zu urteilen diesmal besser weg. „Der BMP und der E-Medikationsplan werden künftig beide zur Verfügung gestellt“, schreibt die Gematik. „Ärzte, Zahnärzte und Apotheker erstellen und aktualisieren den E-Medikationsplan. Dieser ist Datengrundlage für den BMP, der einen inhaltlichen Auszug aus dem E-Medikationsplan darstellt und vorrangig an den Versicherten gerichtet ist.“ Bei der Vielzahl an Informationen, die der E-Medikationsplan enthalten soll, klingt das nach viel Arbeit.
7 Kommentare
H.Barz
von Dr.Diefenbach am 23.06.2020 um 12:43 Uhr
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Es ist uneinsichtig, Geld für eine Leistung zu verlangenn.
von Heiko Barz am 22.06.2020 um 11:55 Uhr
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von Anita Peter am 22.06.2020 um 9:57 Uhr
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Tragische Rolle
von Bernd Jas am 22.06.2020 um 9:34 Uhr
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LOL
von Karl Friedrich Müller am 22.06.2020 um 9:00 Uhr
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Geld
von Sven Larisch am 22.06.2020 um 7:50 Uhr
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