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Hermann Gröhe (CDU)
„Medikationsplan ist ein großer Schritt nach vorn“
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat den Start des Medikationsplanes am heutigen Freitag auf einer Pressekonferenz in Berlin verkündet. Gröhe bezeichnete den Medikationsplan als einen „wichtigen Schritt zur Sicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln.“
Ab dem morgigen Samstag (1. Oktober) haben Kassenpatienten Anspruch auf einen papiernen Medikationsplan. Dieser war im sogenannten E-Health-Gesetz verankert worden. Demnach können alle Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, ihren Arzt nach einem solchen Medikationsplan fragen. In Kooperation mit Kassen und Ärzten hatte auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) an der Erstellung dieses Plans mitgewirkt.
Die Apotheker dürfen diesen zwar ergänzen – vergütet werden sie aber nicht. Die Ärzte hingegen haben in der vergangenen Woche mit den Krankenkassen ein Vergütungsschema vereinbart, von dem insbesondere Hausärzte profitieren. Beide Seiten haben auch Näheres zum Patientenkreis vereinbart, der vom Medikationsplan profitieren soll. Demnach sollen ausschließlich Patienten einen Medikationsplan auf Kassenkosten erhalten, wenn sie länger als 28 Tage drei oder mehr als drei Arzneimittel einnehmen.
Trotz dieser Einschränkung, die der Gesetzgeber so im Gesetz eigentlich gar nicht verankert hatte, zeigte sich Gröhe am heutigen Freitag überzeugt vom Konstrukt des Medikationsplanes: „Viele mehrfach oder chronisch erkrankte, nicht zuletzt ältere Patienten werden in einem guten, übersichtlichen Medikationsplan darüber informiert, wann sie wie dosiert welche Medikamente einnehmen müssen“, sagte der Bundesgesundheitsminister.
Gröhe: Wir vermeiden unnötige Klinik-Einweisungen
Gröhe erklärte weiter: „Dieser wird aktualisiert von Ärzten und Apothekern. Das ist ein großer Schritt nach vorne. Denn wir haben im Jahr etwa 250.000 Menschen, die aufgrund vermeidbarer Fehler bei der Wechselwirkung von Arzneimitteln in Krankenhäuser eingewiesen werden. Das wollen wir wirksam ausschließen.“
Am Nachmittag konkretisierte die Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums die Beteiligung der Apotheker auf ihrem Twitter-Account: „Apotheker sind verpflichtet, den Medikationsplan auf Wunsch eines Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert.“ Ärzte hingen müssten GKV-Versicherte über ihren Anspruch auf einen Medikationsplan informieren und ihnen diesen ausstellen, so das BMG.
3 Kommentare
Gröhe
von Frank ebert am 02.10.2016 um 7:40 Uhr
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Beratungspflichten
von Heiko Barz am 30.09.2016 um 18:07 Uhr
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Apothekers Beratungspflichten?!
von Heiko Barz am 30.09.2016 um 17:55 Uhr
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