Gematik-Leitfaden

E-Medikationsplan: Viele Befugnisse, aber kein Geld für Apotheker?

Berlin - 22.06.2020, 07:00 Uhr

Wenn der Medikationsplan digital wird, sollen die Apotheker eingebunden werden. Nur ein Honorar ist bisher nicht gesetzlich festgelegt. (Foto: stock.adobe.com / Syda Productions)

Wenn der Medikationsplan digital wird, sollen die Apotheker eingebunden werden. Nur ein Honorar ist bisher nicht gesetzlich festgelegt. (Foto: stock.adobe.com / Syda Productions)


Die Apotheker sollen beim E-Medikationsplan eine tragende Rolle spielen. Das geht aus einem Leitfaden hervor, den die Gematik kürzlich veröffentlich hat. Was das Honorar für die umfassenden Leistungen betrifft, sind jedoch noch viele Fragen offen.

Die gute Nachricht vorweg: Die Apotheker erhalten umfangreiche Befugnisse, wenn der elektronische Medikationsplan kommt. Ihre Aufgaben beschreibt die Gematik ausführlich auf insgesamt 50 Seiten in einem kürzlich vorgelegten Leitfaden.

Demnach soll das pharmazeutische Personal den E-Medikationsplan nicht nur aktualisieren, sondern auf Wunsch des Patienten auch erstellen dürfen. Das ist beim Papierplan bisher nicht der Fall. Im E-Health-Gesetz des damaligen Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU) war dies den Ärzten vorbehalten – gegen ein entsprechendes Honorar. Die Apotheker schauten in die Röhre: Sie durften den Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) lediglich ergänzen. Eine Vergütung hatte Gröhe dafür nicht eingepreist.

Was die Beteiligung betrifft, kommen die Apotheker dem Leitfaden nach zu urteilen diesmal besser weg. „Der BMP und der E-Medikationsplan werden künftig beide zur Verfügung gestellt“, schreibt die Gematik. „Ärzte, Zahnärzte und Apotheker erstellen und aktualisieren den E-Medikationsplan. Dieser ist Datengrundlage für den BMP, der einen inhaltlichen Auszug aus dem E-Medikationsplan darstellt und vorrangig an den Versicherten gerichtet ist.“ Bei der Vielzahl an Informationen, die der E-Medikationsplan enthalten soll, klingt das nach viel Arbeit.

Der E-Medikationsplan enthält folgende Daten (aus dem Gematik-Leitfaden):

  • Angaben zum Patienten, z.B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum
  • Angaben zur Medikation (Medikationsdaten): verordnete Arzneimittel selbst erworbene Arzneimittel (OTC) ggf. in der Vergangenheit eingenommene Arzneimittel
  • Medikationsrelevante Daten: Allergien und Unverträglichkeiten medizinische Individualparameter des Versicherten (z.B. Gewicht, Kreatininwert)
  • Hinweise und Informationen zum interprofessionellen Informationsaustausch (z.B. Hinweise zur gewählten Medikation): Kommentarfeld zum Medikationseintrag übergeordneter Kommentar zum gesamten Medikationsplan

Während der BMP vor allem der Information des Patienten dient, stellt der E-Medikationsplan den Leistungserbringern Daten bereit und unterstützt sie dadurch bezüglich der Arzneimitteltherapiesicherheit. Er wird zunächst auf der Gesundheitskarte des Versicherten gespeichert. Später soll der Patient die Möglichkeit erhalten, ihn auch in die elektronische Patientenakte zu integrieren.

Vergütung vergessen?

So detailliert die Gematik auch die Aufgaben der Apotheker beschreibt, für eine Sache ist sie nicht zuständig: die Bezahlung. Bisher ist im Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) lediglich ein Honorar für die Pharmazeuten vorgesehen, wenn sie medikationsbezogene Daten in die elektronische Patientenakte der Versicherten eintragen. 

„Für Leistungen nach Absatz 2 zur Unterstützung der Versicherten bei der Verarbeitung arzneimittelbezogener Daten in der elektronischen Patientenakte erhalten Apotheken eine zusätzliche Vergütung. Das Nähere zu den Abrechnungsvoraussetzungen für Leistungen der Apotheken nach Absatz 2 vereinbaren der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker auf Bundesebene mit Wirkung zum 1. Januar 2021“, heißt es in dem Entwurf.

Regelung aus dem DVG gestrichen

Sind damit auch generell Arbeiten gemeint, die den Medikationsplan betreffen? Vermutlich eher nicht, denn dieser soll ja wie oben beschrieben nicht grundsätzlich Teil der E-Patientenakte sein. Auch aus den Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum PDSG der Großen Koalition, über die DAZ.online vergangene Woche berichtete, geht keine entsprechende Anpassung hervor. Ursprünglich war eine Regelung im Digitale Versorgung-Gesetz vorgesehen, wonach die Apotheker für Arbeiten am E-Medikationsplan bezahlt werden sollten. Diese wurde jedoch im Laufe des parlamentarischen Verfahrens wieder gestrichen.

Gleichzeitig sind die Apotheker dem Gematik-Leitfaden zufolge verpflichtet, diese Arbeiten auszuführen, wenn der Kunde es wünscht: „Versicherte haben gegenüber jedem an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt sowie gegenüber der abgebenden Apotheke einen Anspruch auf die Aktualisierung ihrer Medikationsdaten und die Speicherung auf der Gesundheitskarte.“ Bleibt zu hoffen, dass die Politik in puncto Honorar noch nachbessert.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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Die Tücken liegen im Detail

7 Kommentare

H.Barz

von Dr.Diefenbach am 23.06.2020 um 12:43 Uhr

STIMMT !!

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Es ist uneinsichtig, Geld für eine Leistung zu verlangenn.

von Heiko Barz am 22.06.2020 um 11:55 Uhr

Verehrte Kollegen, ich verstehe Ihren Unmut nicht. Es wurde von vornherein deutlich gemacht, dass für ALLE Zeit unsere derzeitigen und zukünftigen Leistungen mit der laut H2M : über die Maßen finanziell hoch- und überbewerteten Beratungsgebühr abgegolten sind. Nach diesem, bis heute von „unserer“ ABDA immer noch nicht widerlegten Gutachten, hätten wir Jahr um Jahr 1,2 Milliarden zu viel Geld erhalten.
Wenn nun die ABDA dem nicht widerspricht, obwohl Gegengutachten ( Bohn und Hüsken ) mit klaren Daten vorlagen, dann geben „unsere“ Vertreter eigentlich dem Katastrophalen H2M Gutachten recht.
Es tut mir nicht einmal Leid zu sagen, das ist eine Schande und eine berufspolitische Katastrophe von ungeahntem Ausmaß.
Ich bin mir sicher, dass unser Vorsitzender, wenn er dann im Spätherbst verabschiedet wird, mit hohem Lob für die 2 Amtsperioden und die vielen außergewöhnlichen persönlichen Leistungen für die Deutsche Apotheke geehrt wird.
Auf die Laudatio bin ich jetzt schon gespannt.
( Teile dieses Kommentars sind satirisch einzuordnen! )

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.

von Anita Peter am 22.06.2020 um 9:57 Uhr

"Viele Befugnisse, aber kein Geld für Apotheker?"

Im Westen nichts Neues.....

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Tragische Rolle

von Bernd Jas am 22.06.2020 um 9:34 Uhr

Auch Esel spielten schon seit je her eine tragende Rolle, mit dem Unterschied der extra Möhre nach getaner Arbeit, aber das Schulterklopfen war bezeichnender Weise schon immer das Gleiche.

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LOL

von Karl Friedrich Müller am 22.06.2020 um 9:00 Uhr

"Befugnisse" !
Sind wohl eher wieder Zwangsverpflichtungen ohne Entlohnung.
Man sollte die Dinge beim Namen nennen und nicht beschönigende Umschreibungen verwenden.

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Geld

von Sven Larisch am 22.06.2020 um 7:50 Uhr

Ganz einfach:
Kein Geld- keine Leistung.
verweis des Patienten an den Arzt mit dem Hinweis: Der bekommt es bezahlt. Ergänzung des Daten im OTC Bereich, falls gewünscht.
Aber wer die Leistung nicht aktiv anbietet wird ja auch nicht gefragt.
Ehrlich? Denkt denn niemand an die Bezahlung bevor wir wieder eine neue Verpflichtung bekommen? Und die Rx Beratung mit dem Zwangsrabatt der KK ist ja auch immer noch der Hammer. der sollte abgeschafft werden. Wieder mal keine Rechtssicherheit, mehr Fragen als Antworten.

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