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Konjunkturpaket
Mehrwertsteuersenkung: Den Apotheken drohen 12 Millionen Euro Einbuße
Einige Zuzahlungen werden sinken
Unabhängig vom Umgang mit den Festbeträgen wird die Mehrwertsteuersenkung zu Änderungen bei der Zuzahlung für alle Rx-Arzneimittel mit Brutto-Verkaufspreisen zwischen 50 und 100 Euro führen. Denn die Zuzahlung gemäß § 61 SGB V wird anhand des Brutto-Verkaufspreises berechnet. Bei Brutto-Verkaufspreisen zwischen 50 und 100 Euro beträgt sie 10 Prozent des Preises. Wenn dieser Preis durch die verminderte Mehrwertsteuer sinkt, vermindert sich auch die Zuzahlung. Ein derzeitiger Brutto-Verkaufspreis von 80 Euro würde auf 77,98 Euro sinken. Die Zuzahlung würde dann von 8,00 Euro auf 7,80 Euro fallen.
Importe, Hilfsmittel und viel „Kleingedrucktes“
Weitere Konsequenzen ergeben sich für Importarzneimittel, weil sich die Preisabstände zu den Originalen verändern. Darauf werden wiederum die Importeure reagieren. Die Folgen können damit sehr unterschiedlich ausfallen. Auch in den Preisvereinbarungen für Hilfsmittel wird jeweils das „Kleingedruckte“ zu prüfen sein. Davon wird abhängen, ob sich daraus Nachteile für Apotheken ergeben. Was die veränderte Mehrwertsteuer für die Rabattverträge bedeutet, ist hingegen eine Frage für die Krankenkassen und die Arzneimittelhersteller. Die Verträge sind ohnehin geheim.
Neben den vielen sozialrechtlichen Folgen wird die veränderte Mehrwertsteuer die Apotheker auch bei der eigenen Preisbildung treffen. Wie in anderen Unternehmen stellt sich die Frage, wie die Preise frei kalkulierbarer Waren angepasst werden. Doch dies ist ein weiteres Thema.
7 Kommentare
MwST
von pille62 am 01.07.2020 um 9:22 Uhr
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mögliche Verarmung von Apothekern
von Kleppel, Uwe am 06.06.2020 um 13:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 4 Antworten
AW: mögliche Verarmung von Apothekern
von Pöppl Christian am 06.06.2020 um 16:15 Uhr
AW: mögliche Verarmung von Apothekern
von Heiko Barz am 06.06.2020 um 19:45 Uhr
AW: mögliche Verarmung von Apothekern
von Anita Peter am 07.06.2020 um 7:36 Uhr
AW: mögliche Verarmung von Apothekern
von Jörg Horlitz am 08.06.2020 um 11:35 Uhr
Kassenabschlag und Mwst Veränderung
von Walter Wolf am 05.06.2020 um 19:10 Uhr
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