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Konjunkturpaket
Mehrwertsteuersenkung: Den Apotheken drohen 12 Millionen Euro Einbuße
Bei den Preisdaten drängt die Zeit
Doch die Einbuße beim Kassenabschlag wird längst nicht die einzige Belastung der Apotheken sein. Hinzu kommen die Mühen durch das zweimalige Ändern aller Preise und die Folgen für diverse sozialrechtliche Regelungen. Wenn die pharmazeutischen Unternehmer ihre als Nettopreise ausgewiesenen Abgabepreise unverändert lassen, führt die geringere Mehrwertsteuer zu einem geringeren Brutto-Verkaufspreis in den Apotheken. Damit ändern sich alle Taxpreise.
Das größte Problem dabei dürfte die rechtzeitige Lieferung der Daten sein. Die Verarbeitung erfordert üblicherweise einen Vorlauf von etwa zwei Wochen. Doch die geplante Gesetzesänderung muss erst den Bundestag und den Bundesrat passieren. Falls die Daten nicht zum 1. Juli in den Apotheken vorliegen, droht jedoch ein Abrechnungschaos. Es erscheint unmöglich, alle Rezeptdrucke von Hand zu korrigieren und dabei die vielfältigen sozialrechtlichen Aspekte zu beachten.
Rx-Festbeträge basieren auf Netto-Preisen
Dabei stellt sich auch die Frage, wie die Vorschriften zur Festlegung der Festbeträge in dieser Sondersituation ausgelegt werden. Das Verfahren zur Berechnung der Festbeträge für Rx-Arzneimittel beruht erfreulicherweise auf den Netto-Abgabepreisen der pharmazeutischen Unternehmer. Daher droht wohl nicht die Gefahr verzögerter ungeordneter Anpassungen.
Doch es stellt sich die Frage, ob der GKV-Spitzenverband alle Festbeträge für das zweite Halbjahr 2020 entsprechend der veränderten Mehrwertsteuer anpassen wird oder die Festbeträge unverändert lässt. Auch die letztere Version dürfte in den meisten Fällen unproblematisch sein, weil die Arzneimittel billiger werden. Allerdings gäbe es in beiden Fällen veränderte Aufzahlungen bei Arzneimitteln, deren Preise den Festbetrag überschreiten und für die deshalb eine Aufzahlung nötig ist.
Mehr Durcheinander könnte bei den Festbetragsgruppen für verschreibungsfreie Arzneimittel entstehen. Denn diese werden anhand von Preisen einschließlich Mehrwertsteuer ermittelt.
7 Kommentare
MwST
von pille62 am 01.07.2020 um 9:22 Uhr
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mögliche Verarmung von Apothekern
von Kleppel, Uwe am 06.06.2020 um 13:33 Uhr
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AW: mögliche Verarmung von Apothekern
von Pöppl Christian am 06.06.2020 um 16:15 Uhr
AW: mögliche Verarmung von Apothekern
von Heiko Barz am 06.06.2020 um 19:45 Uhr
AW: mögliche Verarmung von Apothekern
von Anita Peter am 07.06.2020 um 7:36 Uhr
AW: mögliche Verarmung von Apothekern
von Jörg Horlitz am 08.06.2020 um 11:35 Uhr
Kassenabschlag und Mwst Veränderung
von Walter Wolf am 05.06.2020 um 19:10 Uhr
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