E-Rezept-App

ABDA fühlt sich beim Thema Verfügbarkeitsabfrage missverstanden

Berlin - 27.05.2020, 13:20 Uhr

Ist mein Arzneimittel in der Apotheke vorrätig? Eine entsprechende Abfrage könnte künftig per E-Rezept-App möglich sein. (Foto: imago images / ZUMA wire)

Ist mein Arzneimittel in der Apotheke vorrätig? Eine entsprechende Abfrage könnte künftig per E-Rezept-App möglich sein. (Foto: imago images / ZUMA wire)


Weiterhin viele offene Fragen

Doch offenbar fühlt sich die Standesvertretung missverstanden. In ihrem Newsroom veröffentlichte die ABDA am heutigen Mittwoch eine Klarstellung", in der sie medialer Berichterstattung widerspricht, die „den Eindruck vermittelt, dass die ABDA bei einer künftigen E-Rezept-App fordert, dass Patienten eine direkte und automatische Lagerbestandsabfrage bei einzelnen Apotheken vornehmen können“.

ABDA-Vize Mathias Arnold äußert sich dazu wie folgt: „Eine automatisierte Abfrage macht überhaupt keinen Sinn, denn zumeist muss das verordnete Medikament gegen ein Rabattarzneimittel oder ein anderes lieferbares Präparat ausgetauscht werden. Dazu braucht es die pharmazeutische und sozialrechtliche Kompetenz eines Menschen in der Apotheke, der entscheidet, wie die optimale Versorgung gestaltet wird und welche Antwort der Patient erhält. Diese Kommunikation zwischen zwei Menschen soll dem Patienten mit dem E-Rezept einen unnötigen Weg zur Apotheke ersparen, indem die Apotheke das Rezept schon vorab bearbeiten und eine individuelle Versorgung planen kann."

In der Klarstellung heißt es weiter, die entsprechende Stelle in der ABDA-Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz sei „missinterpretiert“ worden. Wörtlich schreibt der Dachverband darin: „Die einheitliche E-Rezept-App muss sicherstellen, dass es jedem Versicherten möglich ist, eine unverbindliche und anonyme Verfügbarkeitsanfrage in einer Apotheke seiner Wahl zu platzieren." Genau diesen Satz hatte DAZ.online in einem gestern veröffentlichten Artikel zitiert – ohne zu spekulieren, wie diese sogenannte Verfügbarkeitsanfrage aussehen könnte. 

Festzuhalten bleibt aber auch nach der neuen Klarstellung der ABDA, dass die genaue Ausgestaltung der Verfügbarkeitsabfrage selbst und auch die Positionierung der ABDA dazu völlig unklar ist. Wie genau soll die App „sicherstellen“, dass jeder Versicherte unverbindlich und anonym die Warenverfügbarkeit abfragen kann? Wünscht sich die ABDA eine Art Nachrichtenfeld, in dem die Patienten eine Abfrage an die Apotheke schicken können? Wie sollen die Rabattverträge berücksichtigt werden? Alles offene Fragen.

Für den heutigen Mittwochnachmittag ist die Anhörung der Verbände zum Entwurf des PDSG im Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag angesetzt. Daran wird auch ABDA-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz teilnehmen. Die öffentliche Sitzung findet Corona-bedingt ohne Zuhörer statt, wird dafür jedoch zeitversetzt ab 21 Uhr auf www.bundestag.de übertragen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Verfügbarkeitsabfrage - sinnvoll.

von Klahn, Dominik am 28.05.2020 um 9:48 Uhr

Ich verstehe die Aufregung über die Verfügbarkeitsabfrage nicht. Die Verbraucher hegen bereits heute (ohne eRezept)Interesse daran, dass Arzneimittel in Apotheken verfügbar sind.
Nach Einführung des eRezeptes wird die Verfügbarkeit insbesondere im Wettbewerb mit anderen Vertriebskanälen für die Vor-Ort-Apotheke ein entscheidendes Kriterium sein. Insbesondere, damit es möglichst wenig Anreize für Patienten gibt, von der gematik-Absprung-App zunächst auf eine "Marktplatz-APP" abzuspringen.
Der kostengünstigste & ertragreichste Weg für Vor-Ort-Apotheken ist letztendlich der direkte Weg von der gematik App in die Offizin. Daher kann ich in diesem Fall die Position der ABDA nachvollziehen.

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AW: Verfügbarkeitsabfrage - Definition ?

von Ralf Schabik am 28.05.2020 um 22:17 Uhr

Vielleicht sollte man mal definieren, was eine Verfügbarkeitsanfrage ist ! Reden wir darüber, dass der Patient eine Pharmazentralnummer abfragt (also das, was der Arzt auf das Rezept druckt) ? Wer hier "ja" sagt, hat das System nicht begriffen. Soll "Verfügbarkeitsanfrage" bedeuten "können Sie mir ungefähr das geben, was der Arzt verschrieben hat ?" - dann wird ein Schuh draus.

Missverstanden

von Inge Deufert am 28.05.2020 um 8:22 Uhr

Ein klares "Nein" wäre unmissverständlich gewesen.

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Missverstanden.

von Roland Mückschel am 27.05.2020 um 17:45 Uhr

Ich empfehle der ABDA unmissverständliche Formulierungen zu
verwenden. Zeit, Geld und Berater sind da.

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