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E-Rezept-App
ABDA fühlt sich beim Thema Verfügbarkeitsabfrage missverstanden
Weiterhin viele offene Fragen
Doch offenbar fühlt sich die Standesvertretung missverstanden. In ihrem Newsroom veröffentlichte die ABDA am heutigen Mittwoch eine „Klarstellung", in der sie medialer Berichterstattung widerspricht, die „den Eindruck vermittelt, dass die ABDA bei einer künftigen E-Rezept-App fordert, dass Patienten eine direkte und automatische Lagerbestandsabfrage bei einzelnen Apotheken vornehmen können“.
ABDA-Vize Mathias Arnold äußert sich dazu wie folgt: „Eine automatisierte Abfrage macht überhaupt keinen Sinn, denn zumeist muss das verordnete Medikament gegen ein Rabattarzneimittel oder ein anderes lieferbares Präparat ausgetauscht werden. Dazu braucht es die pharmazeutische und sozialrechtliche Kompetenz eines Menschen in der Apotheke, der entscheidet, wie die optimale Versorgung gestaltet wird und welche Antwort der Patient erhält. Diese Kommunikation zwischen zwei Menschen soll dem Patienten mit dem E-Rezept einen unnötigen Weg zur Apotheke ersparen, indem die Apotheke das Rezept schon vorab bearbeiten und eine individuelle Versorgung planen kann."
In der Klarstellung heißt es weiter, die entsprechende Stelle in der ABDA-Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz sei „missinterpretiert“ worden. Wörtlich schreibt der Dachverband darin: „Die einheitliche E-Rezept-App muss sicherstellen, dass es jedem Versicherten möglich ist, eine unverbindliche und anonyme Verfügbarkeitsanfrage in einer Apotheke seiner Wahl zu platzieren." Genau diesen Satz hatte DAZ.online in einem gestern veröffentlichten Artikel zitiert – ohne zu spekulieren, wie diese sogenannte Verfügbarkeitsanfrage aussehen könnte.
Festzuhalten bleibt aber auch nach der neuen Klarstellung der ABDA, dass die genaue Ausgestaltung der Verfügbarkeitsabfrage selbst und auch die Positionierung der ABDA dazu völlig unklar ist. Wie genau soll die App „sicherstellen“, dass jeder Versicherte unverbindlich und anonym die Warenverfügbarkeit abfragen kann? Wünscht sich die ABDA eine Art Nachrichtenfeld, in dem die Patienten eine Abfrage an die Apotheke schicken können? Wie sollen die Rabattverträge berücksichtigt werden? Alles offene Fragen.
Für den heutigen Mittwochnachmittag ist die Anhörung der Verbände zum Entwurf des PDSG im Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag angesetzt. Daran wird auch ABDA-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz teilnehmen. Die öffentliche Sitzung findet Corona-bedingt ohne Zuhörer statt, wird dafür jedoch zeitversetzt ab 21 Uhr auf www.bundestag.de übertragen.
4 Kommentare
Verfügbarkeitsabfrage - sinnvoll.
von Klahn, Dominik am 28.05.2020 um 9:48 Uhr
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AW: Verfügbarkeitsabfrage - Definition ?
von Ralf Schabik am 28.05.2020 um 22:17 Uhr
Missverstanden
von Inge Deufert am 28.05.2020 um 8:22 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Missverstanden.
von Roland Mückschel am 27.05.2020 um 17:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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