- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Botendienste und ...
Wie Corona die Apothekenwelt verändert (Teil 2)
Botendienste und Telepharmazie-Angebote in vielen Ländern ausgeweitet
Der Umgang mit dem Coronavirus hat den Apothekenmarkt nicht nur in Deutschland verändert. In den meisten europäischen Ländern kam es zu kurzfristigen Umstellungen. DAZ.online hat sich mithilfe des EU-Apothekerverbands PGEU in Europa umgeschaut: Inwiefern wurden die Apothekensysteme in den vergangenen Wochen angepasst? In der Mini-Serie „Wie Corona die Apothekenwelt verändert“ gehen wir dieser Frage nach. Im zweiten Teil geht es um Ausweitungen der Botendienste sowie neue telepharmazeutische Angebote.
Die Ausbreitung des Coronavirus hat eine ganze Reihe neuer Maßnahmen zum Infektionsschutz mit sich gebracht, die im Gesundheitssystem in den vergangenen Wochen implementiert wurden. Damit Patienten nicht ein zweites Mal zur Apotheke kommen müssen, dürfen Apotheker in Deutschland auch ein nicht rabattiertes Arzneimittel abgeben, wenn das vorrangig abzugebende Präparat gerade nicht vorhanden ist. Außerdem werden insbesondere Patienten, die zu einer Risikogruppe gehören oder in Quarantäne sind, immer häufiger per Botendienst versorgt. Hierzulande erhalten die Apotheker dafür 5 Euro pro Lieferung.
Daten des EU-Apothekerverbands PGEU zeigen aber, dass es auch in anderen Ländern massive Ausweitungen der Lieferdienste sowie neue telepharmazeutische Ansätze gab. Hier ein Überblick:
Österreich: Schon im März wurden Ausnahmen von der Standard-Versorgung ermöglicht. Patienten können demnach beim Arzt anrufen, wenn sie eine Arzneimittel-Verordnung benötigen. Die Praxis schickt das Rezept dann direkt an die vom Patienten benannte Apotheke. Die Beratung durch die Apotheke kann ebenfalls per Telefon mit dem Patienten stattfinden. Die weitere Vorgehensweise erklärt Apothekerkammer-Präsidentin Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr in einer Pressemitteilung der Kammer: „Der Patient oder die Patientin kann die Medikamente dann entweder selbst in der jeweiligen Apotheke abholen oder – das ist die zweite Möglichkeit – eine andere Vertrauensperson damit beauftragen. Die dritte Möglichkeit ist, dass die Apotheke im Notfall und bei lebenswichtigen Medikamenten diese zum Patienten nach Hause bringt.“
Mehr zum Thema
Wie Corona die Apothekenwelt verändert (Teil 1)
Mehr Rezept-Rechte für Apotheker in vielen Ländern
Kroatien: In Kroatien gibt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Apothekern und dem Roten Kreuz des Landes. Dabei helfen Freiwillige im Auftrag des Roten Kreuzes im ganzen Land, Arzneimittel an Patienten in Quarantäne oder Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, auszuliefern. Die Botendienst-Kooperation mit dem Roten Kreuz wurde wegen der Coronakrise ausgeweitet. Die Freiwilligen müssen einen Freiwilligenvertrag mit dem Roten Kreuz unterschreiben und erhalten dann eine Schulung für die korrekte Übergabe der Arzneimittel an der Haustür.
Frankreich: Auch in Frankreich wurde die Zusammenarbeit zwischen den Apothekern und dem Roten Kreuz ausgeweitet. Am 20. März haben der Apothekerverband Frankreichs (FSPF) und das Rote Kreuz des Landes einen Vertrag unterzeichnet. Demnach haben alle Patienten in Quarantäne, Selbstisolation und Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, Anspruch auf eine kostenfreie Lieferung, die durch freiwillige Mitarbeiter des Roten Kreuzes ausgeführt wird. Auch das Rezept muss der Patient nicht selbst überbringen. Dies kann entweder vom Roten Kreuz bei der Arzneimittelabgabe abgeholt werden oder elektronisch übermittelt werden. Der Apothekerverband bietet dafür auf seiner Seite einen E-Rezept-Übermittlungsdienst an, mit dem die Verordnung vom Patienten zur Apotheke gelangt. Anschließend beauftragt der Patient selbst das Rote Kreuz, um die Arzneimittel in der Apotheke abholen zu lassen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.