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Wie Corona die Apothekenwelt verändert (Teil 1)
Mehr Rezept-Rechte für Apotheker in vielen Ländern
Der Umgang mit dem Coronavirus hat den Apothekenmarkt verändert. Die Botendienst-Vergütung und Flexibilisierung der Rabattverträge sind Beispiele dafür. DAZ.online hat sich mithilfe des EU-Apothekerverbands PGEU in Europa umgeschaut: Inwiefern wurden die Apothekensystem in den vergangenen Wochen angepasst? In einer neuen Mini-Serie wollen wir zeigen, dass sich Erhebliches getan hat: Kompetenzerweiterungen, Zusatz-Vergütungen und neue Abgaberechte. Im ersten Teil geht es um neue Versorgungsmöglichkeiten für Apotheker, etwa Folgerezepte oder Dauerverordnungen.
Die teils rasante Ausbreitung des Coronavirus hat zu vielen Veränderungen in den Gesundheitssystemen auf der ganzen Welt geführt. Allein das Beispiel Deutschland zeigt, wie viel sich in sehr kurzer Zeit getan hat. Die Regelungskompetenzen des Bundesgesundheitsministeriums wurden vom Bundestag zudem massiv ausgeweitet. Derzeit kann das BMG in fast allen Versorgungsbereichen per Verordnung Regelungen umstellen oder neu einführen, die dazu beitragen, dass das Virus eingedämmt wird. So wurden jetzt schon teils Jahrzehnte alte Regelungen über den Haufen geworfen beziehungsweise flexibilisiert. Ärzte können per Telefon krankschreiben, führen mehr Online-Sprechstunden durch, Apotheker dürfen auch nicht-rabattierte Arzneimittel abgeben und bieten vergütete Botendienste an.
Aber nicht nur in Deutschland hat die Regierung mit einer Flexibilisierung des Gesundheitswesens auf das Virus reagiert. DAZ.online hat sich mithilfe von Daten des EU-Apothekerverbands PGEU in anderen europäischen Ländern umgeschaut. Die Recherche zeigt, dass sich viel getan hat in der Arzneimittelversorgung – teils bekommen die Apotheker mehr Geld für neue Dienstleistungen, teils dürfen sie aber auch neue Services anbieten. Ein erstes Beispiel sind neue Rechte für Apotheker in der Versorgung Rx-Patienten. Hier ein Überblick:
Frankreich: Am 15. März ist im Amtsblatt Frankreichs ein Dekret veröffentlicht worden und somit in Kraft getreten, wonach die Pharmazeuten Menschen mit chronischen Krankheiten mit einem Folgemedikament beliefern können, ohne dass ein neuer Arztbesuch nötig ist. Die Regel sieht vor, dass Apotheker dem Patienten auch mehr als nur eine Packung des jeweils verordneten Arzneimittels mitgeben. Die Bevorratung der Patienten soll so bis Ende Mai sichergestellt werden, erst im Juni benötigen die Patienten somit ein neues Rezept. Ausgeschlossen sind lediglich Betäubungsmittel. Der Apotheker muss den Arzt des Patienten über diese außergewöhnliche Versorgung allerdings informieren.
Irland: In Irland hat die Regierung gleich mehrere Umstellungen am Verordnungssystem vorgenommen. Zunächst wurde die maximale Gültigkeit von Arzneimittel-Verordnungen von sechs auf neun Monate hochgestuft. Heißt konkret: Ärzte können Chronikern Dauerrezepte verschreiben, die dann erst nach neun Monaten neu ausgestellt werden müssen. Gleichzeitig hat die Regierung mit den „Medicinal Products Regulations“ kurzum das E-Rezept eingeführt. Die Verordnungen können nun über einen sicheren Server des Gesundheitsdiensts HSE an Apotheken weitergeleitet werden. Außerdem gab es weitere Regelungen, die es Apothekern auch bei Nicht-Chronikern ermöglichen, Folgerezepte ohne einen zusätzlichen Arztbesuch auszustellen.
1 Kommentar
Was wir alles dürfen
von Bernd Küsgens am 21.05.2020 um 19:33 Uhr
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