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Wegen COVID-19-Pandemie
Höhere Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – so geht’s!
Wie muss man vorgehen?
Der Versicherte oder ein Bevollmächtigter muss den Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse ausfüllen und unterschreiben. Auf dem Antrag kann er ankreuzen, welche Pflegehilfsmittel er zukünftig in Anspruch nehmen möchte. Sollte er zu einem späteren Zeitpunkt weitere Artikel benötigen, können diese problemlos nachträglich genehmigt werden.
Bezeichnung HiMi | HiMi-Nr. | Höchstpreis inkl. Mwst. | Beispiele |
---|---|---|---|
Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch | 54.45.01.0001 | 21,54 Euro | Seni® Super Soft (90 x 60 cm), Molinea® plus L (60 x 90 cm) |
Saugende Bettschutzeinlage, wiederverwendbar | 51.40.01.4 XXX | 26,16 Euro | Molinea® textile (85 x 90 cm) |
Fingerlinge | 54.99.01.0001 | 5,64 Euro | B. Braun® Fingerlinge oder Vivomed® Fingerlinge |
Einmalhandschuhe | 54.99.01.1001 | 7,18 Euro | Hartmann Peha soft® puderfrei, Param® Einmalhandschuhe puderfrei |
Mundschutz | 54.99.01.2001 | 7,18 Euro | Hartmann® Foliodress Mask Loop |
Schutzschürze zum Einmalgebrauch | 54.99.01.3001 | 13,34 Euro | Param® Einmalschürzen, Hartmann ValaComfort Einmalschürzen |
Schutzschürze, wiederverwendbar | 54.99.01.3002 | 26,65 Euro | Medcare® Schutzschürze wiederverwendbar |
Händedesinfektionsmittel | 54.99.02.0001 | 8,21 Euro | Bode Sterillium® Virugard Händedesinfektion |
Flächendesinfektionsmittel | 54.99.02.0002 | 6,16 Euro | Bode Bacillol® AF Flächendesinfektio |
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