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Telematikinfrastruktur
TI-Refinanzierung steht, Apotheker können Hardware bestellen
Details sollen die Landesapothekerverbände bekanntgeben
Auch wenn die ABDA noch keine Einzelheiten und konkrete Pauschalen preisgibt, so kündigt sie doch an, dass die rund 19.000 Apotheken in Deutschland ab sofort die notwendige Hardware bestellen können, um den elektronischen Medikationsplan für ihre Patienten bearbeiten zu können und auch für weitere Anwendungen wie das E-Rezept vorbereitet zu sein. Dr. Hans-Peter Hubmann, stellvertretender DAV-Vorsitzender, erklärt: „Die Apotheker begrüßen die baldige Anbindung an die Telematik-Infrastruktur, die eine bundeseinheitliche und sichere Verbindung zwischen Heilberuflern sowie einen echten Mehrwert für Patienten schafft. Die Finanzierung durch die Krankenkassen ist gesichert, aber nun müssen auch die Hersteller die notwendigen E-Health-Konnektoren auf den Markt bringen, die das Herzstück für die sichere Vernetzung darstellen.“
Details zur Bestellung und Abrechnung aller TI-Komponenten verrät die ABDA-PM nicht. Diese erhielten die Apotheken von ihren jeweiligen Landesapothekerverbänden, heißt es lediglich. Und: Die Abwicklung der Kostenerstattung wird über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV erfolgen.
Der DAV geht davon aus, dass nicht alle Apotheken bis zum Stichtag 30. September 2020 an die TI angeschlossen sein werden – weil bislang noch keine E-Health-Konnektoren zugelassen sind, sondern nur VSDM-Konnektoren, die erst noch ein Update zum E-Health-Konnektor benötigen. Immerhin: Anders als bei den Ärzten ist für die Apotheker nicht vorgesehen, dass sie für einen verspäteten Anschluss sanktioniert werden.
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