DAZ.online-Umfrage

Maskenpflicht fürs Apothekenteam – Was gilt in den Bundesländern?

Berlin - 30.04.2020, 07:00 Uhr

Müssen Apotheker trotz einer Plexglasscheibe in der Apotheke eine Maske bei der Arbeit tragen? Und gibt es Bußgelder, wenn die Maskenpflicht nicht beachtet wird? DAZ.online hat sich in allen Apothekerkammern Deutschlands umgehört. (Foto: imago images / ZUMA)

Müssen Apotheker trotz einer Plexglasscheibe in der Apotheke eine Maske bei der Arbeit tragen? Und gibt es Bußgelder, wenn die Maskenpflicht nicht beachtet wird? DAZ.online hat sich in allen Apothekerkammern Deutschlands umgehört. (Foto: imago images / ZUMA)


Seit dieser Woche gilt in allen Bundesländern eine Maskenpflicht. Nachdem das Land Berlin am gestrigen Dienstag noch klarstellte, dass das Gebot nicht nur im öffentlichen Nahverkehr, sondern auch in Läden gilt, müssen nun Kunden beim Betreten aller Apotheken in Deutschland eine Maske tragen. Aber wie sehen die Vorschriften für das Apothekenteam aus? Oftmals sind Apotheker schon durch Plexiglasscheiben oder Visiere geschützt. Brauchen sie dann trotzdem noch Masken? Eine DAZ.online-Umfrage bei allen Kammern zeigt: Es gibt einige Unterschiede in der Handhabung.

Obwohl die Bundesregierung das Tragen von Masken beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln nur empfiehlt, haben die Bundesländer in den vergangenen Tagen Fakten geschaffen und neue dementsprechende Pflichten per Verordnung eingeführt. Diese Verordnungen unterscheiden sich voneinander, beispielsweise sind in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen zu möglichen Bußgeldern bei Missachtung der Pflicht vorgesehen. In einigen Bundesländern gibt es gar keine Bußgelder.

Seit dem gestrigen Dienstag steht aber fest: Im gesamten Einzelhandel in Deutschland gilt die Maskenpflicht. Apothekenkunden müssen beim Eintreten in die Apotheke also eine Maske tragen. Wie sieht es aber für die Apothekenmitarbeiter aus? Gilt auch für sie die Pflicht – auch wenn es schon Plexiglasscheiben oder Schutzvisiere gibt? Und gibt es Vorschriften für die Art der Maske? Gibt es Bußgelder für Apothekeninhaber, wenn Mitarbeiter sich nicht an die Pflicht halten? DAZ.online hat sich in den einzelnen Apothekerkammern umgehört.

Baden-Württemberg

Die Pflicht gilt für alle Personen ab 6 Jahren im öffentlichen Personennahverkehr sowie an Bahn- und Bussteigen in Läden und Einkaufszentren. Zur Art der Maske heißt es, dass es eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine andere Mund-Nasen-Bedeckung sein muss.

Mit der Coronaverordnung ist auch das Tragen einer Maske von Mitarbeitern/-innen in der Apotheke vorgeschrieben, es sei denn, es ist ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz vorhanden. Das Tragen einer Maske hängt somit von den in der Apotheke bereits umgesetzten Schutzmaßnahmen ab. Die Anforderungen des Arbeitsschutzes bleiben unberührt.

Aus infektiologischer Sicht muss gewährleistet sein, dass die Trennscheibe nicht nur frontal zwischen Kunden und Angestellten aufgebaut wird, sondern auch ein seitlicher Schutz besteht. Nur dann kann dieser als gleichwertig zu einem Mundschutz angesehen werden. Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Masken für ihr Personal zur Verfügung zu stellen.

Mögliche Bußgelder könnte es nach dem 4. Mai geben, berichten einige Medien.

Bayern

In Bayern gilt die Maskenpflicht nicht nur für Kunden, sondern auch für Ladeninhaber und ihre Mitarbeiter. Ein Sprecher der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) erklärte, dass die Apotheken bereits über die Pflicht informiert seien und dass es derzeit egal sei, welche sonstigen Schutzvorrichtungen schon installiert seien – die Masken sind für das Apothekenteam Pflicht. In Bayern gibt es für Ladenbesitzer übrigens empfindliche Strafen von bis zu 5000 Euro, wenn sie sich nicht an diese Pflicht halten.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

realität: Spuckschutz neben dem Arbeitsplatz, Masken auf eigene Kosten, Chef nur im Büro!

von entäuschtemitarbeiterin am 23.05.2020 um 18:01 Uhr

Corona-Schutz in der Presse:
schöne durchgehende Plexiwände.
In den Apotheken:nach vielen Wochen ohne Schutz : witziges Plexiglas neben dem Computer und ec-Gerätmit Loch für Geldscheine udn Rezepten. Medikamentenabgabe ohne Schutz nebenbei. Direkter 10 cm Abstand bei ec-Zahlung! Keien Händewäsche möglich da zu weit. Desifektionsmittel zum verkaufen, zu teuer für Personal. Masken: selbst für teueres Geld ( ca. 100 € ) ausserhalb der Apotheke gekauft, keine Bestellung bei Noweda für 4 Euro erlaubt!
Chef sitzt im Büro, sieht kein problem wenn 6 Mitarbeitern weiniger als 0,5 Meter Abstand zu einander haben!
Keien Zeit zum Händewaschen. WennMaske abrutscht, muss mit " infizierten" Händen angezogen werden, da Kunden nicht warten dürfen.
Kunde ohen Maske? Kein Problem. Man darf es immer noch nicht weg schicken!
Kunde spircht so feucht, dass es auf die Hände der Mitarbeiter spuckt? Kein Problem! Keien Zeit zum Händewaschen.
2 x Fieber, seit kurzem Atembeschwerden. Krankschreibung? Ohne Entgeldfortzahlung, neue Stelle in den schweren Corona-Zeiten nur untertariflich.....
Liebe redakteure , vielleicht ducken Sie auch woanders als in die Musterapotheken? Ich empfehle NRW, 30 km vom Corona-Hotspot......

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in der Presse Muster, in der Praxis: ein Witzscheibchen neben einem offenem Comuter ....

von enttäuschtemitarbeiterin am 23.05.2020 um 17:43 Uhr

In den Ämter, bei den Behörden, in Büros mit Null-Kundenverkehr wird pingelich auf den Schutz der Mitarbeiter geachtet.
DAZ zeigt musterhafte Apotheken mit durchgehendem " Spuckschutz".
Die realität sieht so aus, dass der " Spuckschutz an 1-2 HV-Tischen 20-30 cm breit aufgestellt wurde.... Der Spalt reicht für Geld und Rezept und kleine Packungen. Große Packungen werden ohne jeglichen Schutz dem Kunden rechts und links der Scheibe ausgehändigt. Ein paar Male mit dem Kundenspuck auf die Hand....
Händewaschen? keine zeit auf die Toilette in den Keller zu laufen.
Desinfetionsmittel? Diese wären als Betriebskosten absetzbar, sind leider zu teuer für eigenes Personal!
Einweghandtücher? Auch zu teuer.

Masken? Habe mir für ca. 100 Euro ausserhalb der Apotheke besorgen müssen weil bis Mitte April keine Schutzscheibe vorhanden war.....

Dieser Spuckschutz ist ein Witz! Comuter und ec-Gerät stehen nebenbei....offen, da wo sich auch die Kunden anstellen.... Kunde kann wie früher nicht warten also wird auch an den Plätzen ohne Scheibe gearbeitet. Null Abstand für Personal.
Kundne ohne Maske MÜSSEN bedient werden.
Keine Zeit um Hände zu waschen mit denen Rezepte und Geld angefasst wurden.
Ich muss ziwschendurch Rezepte kontrollieren und wenn ein Kunden kommt ist es nicht möglich Hände waschen zu gehen.... Die Maske die man 10 Stunden nicht aushalten kann wird dann nach 1-2 Minuten "Pause" mit Händen angesetzt die Geld udn Rezepte angefasst haben. Auch wenn die Maske komplett abrutscht, muss diese schnell in den Kittel gepackt werden oder mit schmutzigen Händen die schon 10 Kunden bedient haben angezogen werden...
Habe zwei Fieberschube hinter mir, seit paar Tagen Atembeschwerde..... Da man als Apothekenmitarbeiterin keinen nachgewiesenen Kontakt zu Corona-infizierten hat, wird der Test auf GKV-Kosten abgelehnt.
Herr Spahn, Sie brauchen keinen Schutz, Sie suchen sich Ihre Gesprächpartner aus. Tuen Sie doch etwas fürApothekenmitarbeitern die für Hunderlohn arbeiten und auf Grund der Kleinfirmenregelung bei jeder Erkrankung gekündig werden. In der Corona-Zeit findet man woanders Stelle aber nur wenn man 100% Arbeit für 50% Gehalt der 1. Berufsstufe leistet.
VIVA CORONA! Postbote hat mehr Schutz als Mitarbeitern in den meisten Apotheken!!!!
Anweisung des Chefs der das Problem der Corona ingnoriert da er selbst im Büro sitzt....
Das ist die Realität aus vielen Apotheken.
Kurzarbeit? geht nicht, da die Corona den Apotheken ein Waschstum bescherrt.



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