Arzneimittelversorgung in der Corona-Pandemie

Auch die PKV vergütet den Botendienst

Berlin - 27.04.2020, 17:49 Uhr

Für den Botendienst gibt es nun 5 Euro plus Mehrwertsteuer – egal, ob die Apotheke an gesetzlich oder privat Versicherte liefert. ( r / Foto: imago images / JOKER)

Für den Botendienst gibt es nun 5 Euro plus Mehrwertsteuer – egal, ob die Apotheke an gesetzlich oder privat Versicherte liefert. ( r / Foto: imago images / JOKER)


Seit vergangenem Mittwoch wird der Botendienst der Apotheken vergütet. Doch in einigen Apotheken ist man sich offenbar unsicher, ob dies auch für Arzneimittellieferungen an Privatversicherte oder Selbstzahler gilt. Die Antwort ist aber eindeutig: Ja, auch für sie kann der Botendienst abgerechnet werden.

Am 22. April ist die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft getreten. Damit gelten seit vergangenem Mittwoch zahlreiche Ausnahmen für die Arzneimittelabgabe in der Apotheke. Schätzen dürften die Apotheken vor allem, dass sie für den Botendienst eine finanzielle Anerkennung bekommen – wenngleich diese Regelung nur bis längstens 30. September 2020 gelten wird. 

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Fünf Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je Lieferort und Tag kann die Apotheke sowohl bei gesetzlichen Krankenkassen als auch bei privaten Krankenversicherern abrechnen, wenn sie einem Patienten Arzneimittel liefert. Diese Vergütung sieht § 4 der Verordnung als Ergänzung der Arzneimittelpreisverordnung vor. Und die Arzneimittelpreisverordnung gilt bekanntlich auch für die Preisberechnung der PKV. Anders sieht es bei den 250 Euro aus, die die Apotheken einmalig als Anschubfinanzierung für den Botendienst berechnen können. Diese gehen laut Verordnung ausdrücklich nur zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung. 

Und wie ist es mit der Kennzeichnung?

Auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) bestätigt auf Nachfrage von DAZ.online: „Für die Versorgung von Selbstzahlern (Privatversicherten) kann seit dem 22. April 2020 pro Abgabe im Rahmen des Botendienstes einmalig ein Betrag von 5,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer in Ansatz gebracht werden. Er ist bei der Taxation des Rezeptes gesondert auszuweisen (z.B. als „Sonderentgelt Botendienst Pandemie“).“

Möglich ist also offenbar auch eine andere Kennzeichnung. Der PKV-Verband erklärte jedenfalls auf Nachfrage, es gebe diesbezüglich keine Vorgaben seitens der PKV. Allerdings erklärte die PKV-Sprecherin: „Wir gehen davon aus, dass auch bei privat Versicherten die zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband zu beschließende Sonder-PZN zum Einsatz kommen wird“.

Noch mangelt es an genau dieser Sonder-PZN. Wie genau die Abrechnung der Extra-Vergütung erfolgen soll, wollen DAV und GKV-Spitzenverband dieser Tage klären. Der DAV strebt an, am Donnerstag, dem 30. April, die Apotheken informieren zu können, damit diese am 1. Mai ihre Monatsabrechnungen für April über die Apothekenrechenzentren an die Krankenkassen geben können. Bis dahin sollten die Apotheken ihre Rezepte, die per Botendienst beliefert wurden, noch zurückhalten


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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5 Kommentare

Rheumageplagte Amtsschimmel unter Apothekern entdeckt ...

von Christian Timme am 28.04.2020 um 11:45 Uhr

Erste Lieferengpässe bei PZN weiten sich exponentiell in Deutschland aus ... Drosten bereits informiert ... DAV geschlossen in Quarantäne ... Stuttgart komplett abgeriegelt. Problem isoliert aber nicht behoben ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Rheumageplagte Amtsschimmel unter

von Hartmut Schmidt am 28.04.2020 um 13:51 Uhr

Sie schreiben immer einen Mist !

AW: Rheumageplagte Amtsschimmel unter...

von Christian Timme am 28.04.2020 um 15:17 Uhr

Als Beitragszahler ist das leider Ihr Problem!

AW: Versorger versorgen Versorgte .... darüber gibt es auch Besorgte

von Bernd Jas am 01.05.2020 um 9:40 Uhr

.... und wenn der Deutsche erst mal so richtig rundum versorgt ist .... bestes Beispiel die (im Schatten von Corona, frisch angehobenen) Beiträge der öffentlich rechtlichen ... da braucht er nicht mehr selbst denken .... Präsentation des vorgekauten öffentlichen Mistes schon hirngerecht und denkgerecht zusammengefügt .... oh weh .... kommt dann mal was als intergalaktisches Puzzleteil daher .... wird es als nicht "normaler Mist" erkannt und als Mist abgetan.

Als Versorgter in der Falle der Versorger .... Mutti hilft immer .... Weiter Beispiele: .... gesetzliche Kranken- und Sozialversicherungen .... Versicherungen im allgemeinen .... Strom- u. a. Energieversorger .... und last but not least .... die EZB .... als Mitversorger in der EU für die Mittelmeerstaaten ....
was ein trügerisches Wellness-Bad immer mit frisch aufgewärmter ..... ange"reichert", damit alle schön weiter mitmachen .... das geht schon soweit, dass um Steuererhöhungen gebettelt wird ....

...jetzt is´ aber genug geknöttert.

Botendienst

von Conny am 27.04.2020 um 19:03 Uhr

Verhandlungsschnecken !

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