2,5-mal mehr Arzneimittel auf Intensivstationen
Das BfArM geht in einer ersten vorläufigen Schätzung davon aus, dass sich der Bedarf an Arzneimitteln in der Intensivmedizin bei Vollauslastung aller Intensivbetten um den Faktor 2,5 erhöhen wird. Um die hierfür zusätzlich benötigten Arzneimittel zur Verfügung stellen zu können, seien verschiedene, parallele Maßnahmen erforderlich: So sollten Arzneimittel dadurch eingespart werden, dass nicht dringend erforderliche Operationen weiterhin konsequent verlegt werden. Auch Umverteilungen von Übervorräten aus nicht oder nur wenig betroffenen Regionen in die Hotspots sollen helfen, die Versorgung der COVID-19-Patienten zu sichern, das könne auch als „milderes Mittel“ zur Verlegung von Erkrankten greifen. Zusätzlich müssen mehr Arzneimittel her: Die Produktionskapazität von Arzneimitteln sollen erhöht werden und „Arzneimittel, die im Ausland nicht benötigt werden, zum Beispiel auf Antrag nach § 10 Abs. 1a AMG und § 11 Abs. 1c AMG“, sollen umgelenkt werden.
Die beiden Gesetzesabschnitte regeln bei drohenden oder bestehenden versorgungsrelevanten Lieferengpässen bei Arzneimitteln, dass ausländische Arzneimittel befristet auch ohne deutsche Kennzeichnung und Packungsbeilage hierzulande in Verkehr gebracht werden dürfen. Jüngst wurde davon schon bei aus Japan importierten Pneumokokken-Impfstoffen Pneumovax® 23 Gebrauch gemacht. Bei Duldung von Importen nach § 10 Abs. 1b und § 11 Abs. 1c AMG sollen, gemäß dem Vorbild des PEI, auch auf der Homepage des BfArM alle relevanten Informationen und Abbildungen des Arzneimittels veröffentlicht werden, die das Präparat als geprüfte Originalware erkennbar machen.
3 Kommentare
Lieferunfähigkeiten
von Holger am 16.04.2020 um 11:51 Uhr
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Grundsätzlich?
von norbert brand am 16.04.2020 um 9:56 Uhr
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Ergebnisse?
von Tilmann Schöll am 16.04.2020 um 8:56 Uhr
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