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In China und vielen anderen Ländern sind sie Pflicht in der Öffentlichkeit, in Österreich müssen sie im Supermarkt getragen werden und auch in einigen deutschen Städten wie Jena in Thüringen sind sie in Geschäften und im ÖPNV jetzt verpflichtend – Mundschutzmasken sind im Straßenbild zur Coronakrise angekommen. Doch nützen sie eigentlich was? Und wenn ja, wem? Ein Überblick über den aktuellen Diskussionsstand.
Atemschutzmaske, Mund-Nase-Schutzmaske, OP-Schutzmaske, FFP2- und FFP3-Masken oder als relativ neuer Begriff „Community-Masken“ beziehungsweise „Mund-Nase-Bedeckung“ – zahlreiche Begriffe kursieren in Zeiten der Corona-Krise. Und vieles davon ist bereits bei den noch wenigen Passanten in den Straßen und den Menschen im Supermarkt zu sehen. Aber was schütz davon eigentlich wen vor dem SARS-CoVirus-2. Und was ist sinnvoll und was nicht?
Tatsächlich bieten unterschiedliche Masken auch unterschiedlichen Schutz – und zwar nicht immer unbedingt (nur) für den Träger. Und es gibt angesichts der Knappheit zertifizierter professioneller Schutzmasken bereits seit Beginn der Krise im Dezember 2019 auch Gründe, die gegen das Tragen bestimmter Masken sprechen.
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Drei Kategorien unterschieden
Im Wesentlichen werden mittlerweile drei Kategorien von Schutzmasken unterschieden. Es gibt zertifizierte und professionell hergestellte filtrierende Halbmasken der Schutzklassen FFP 1 bis FFP 3. FFP steht für „Filtering Face piece“ und kategorisiert, wie viel Prozent Stäube oder Aerosole eine Maske noch passieren lässt. FFP 2- und FFP 3-Masken schützen den Träger zu einem hohen Prozentsatz vor einer möglichen Ansteckung mit dem SARS-CoV2. Die Masken sind in der Regel aus einem stabilen papierartigen Vlies gefertigt und besitzen meist zusätzliche Ausatemventile. FFP 2- und FFP 3-Masken entsprechen der Norm DIN EN 149:2001-10.
Mund-Nase-Schutz, die auch als OP-Masken bezeichnet werden, bestehen aus dünnerem Papiervlies. Sie entsprechen der Norm DIN EN 14683:2019-6 und schützen weniger den Träger als vielmehr die Mitmenschen vor Tröpfchen und Aerosolen, die der Träger von sich gibt.
Als dritte Kategorie unterscheidet etwa das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM die „Community-Maske“ – selbstgefertigte Mund-Nase-Schutze, die nach unterschiedlichen Anleitungen selbst aus Stoff genäht werden kann oder auch aus Küchenkrepp oder Kaffeefiltern gebastelt werden kann. Diese sind naturgemäß nicht zertifiziert und entsprechen keiner Norm – Schutzwirkung für die Gesellschaft haben aber auch diese. Allerdings so wie OP-Masken eher keine direkte für den Träger. Anleitungen zum Selbernähen gibt es unter anderem im Internetportal des Landes Baden-Württemberg hier, bei den Johannitern hier oder bei der Stadt Essen sowie auf vielen weiteren Seiten.
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Eine Anleitung für eine Behelfsmasken-Variante aus Küchenkrepp oder Kaffeefilter stammt ursprünglich aus Hongkong und wurde unter anderem vom Charité-Virologen Christian Drosten als nützlich empfohlen. Die Anleitung auf Englisch findet sich hier, eine deutsche Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet der Tagesspiegel hier. Tutorials finden sich in großer Zahl auch auf YouTube. Nicht zertifizierte wiederverwendbare Masken der „Comunity-Masken“-Bauart werden derweil international auch von immer mehr Firmen produziert wie beispielsweise vom deutschen Textilhersteller Trigema werden derzeit produziert.
Der Vollständigkeit halber sollten noch professionelle Vollmasken erwähnt werden, die zusätzlich ein Gesichtsvisier besitzen und über wechselbare Filterpatronen verfügen. Ohne Visier als Halbmasken gibt es diese auch. Beide sind echte Atemschutzmasken und schützen je nach Filter vor Stäuben, Aerosolen, Viren, Bakterien oder auch Chemikalien und Gasen. Sie schützen den Träger und auch diese verkaufen sich seit Beginn der Corona-Krise zum Teil sehr gut wie ein Apotheker aus Stuttgart als Erfahrung machte.
In Deutschland wird derzeit noch diskutiert, ob es eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit geben soll. In Tschechien oder Slowenien gibt es bereits solche Pflichten. In Supermärkten und öffentlichem Personennahverkehr gilt sie auch in Österreich und der Stadt Jena.
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Anfrage
von Albert Berndt am 10.05.2020 um 13:42 Uhr
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