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Pharmaziestudium in Pandemiezeiten
BPhD: Änderung der Approbationsordnung für den Zeitraum der Pandemie
Prüfungen nicht aussetzen
Insgesamt wird dafür plädiert, die Prüfungen des Ersten, Zweiten und Dritten Teils der Pharmazeutischen Prüfung weiterhin durchzuführen und nicht über einen längeren Zeitraum auszusetzen. „Um auf personelle Engpasssituationen oder organisatorische Schwierigkeiten der Landesprüfungsämter oder der Universitäten angemessen reagieren zu können“, empfiehlt der BPhD, den Zeitraum von Unterbrechungen zwischen den einzelnen Prüfungen im ersten Staatsexamen auf bis zu acht Tage und im zweiten Staatsexamen von acht auf bis zu 14 Tagen zu erhöhen. So werde es den zuständigen Stellen ermöglicht, auf unvorhersehbare organisatorische Probleme zu reagieren. Bereits begonnene und abgebrochene Prüfungen sollten so schnell wie möglich fortgeführt werden. Die bereits erbrachten Leistungen sollen dabei ihre Gültigkeit beibehalten.
Verkürzungen des praktischen Jahres ...
Verzögerungen in der pharmazeutischen Ausbildung könnten dem BPhD zufolge durch Verkürzungen des praktischen Jahres ausgeglichen werden. Ziel sei dabei, die geplanten Termine für das dritte Staatsexamen beibehalten zu können.
… aber zusätzliche Prüfungsgegenstände
Um die pharmazeutische Versorgung und Beratung kurzfristig durch zusätzliche Fachkenntnis zu unterstützen, soll laut BPhD – ergänzend zu den in Anlage 14 und 15 der Approbationsordnung für Apotheker festgeschriebenen Themenbereichen – in den Prüfungen des zweiten und dritten Staatsexamens auch auf wissenschaftliche Erkenntnisse und berufspraktische Anforderungen, die im Zusammenhang mit der epidemischen Lage nationaler Tragweite stehen, eingegangen werden.
Das Dokument des BPhD umfasst insgesamt elf Seiten und viele weitere Vorschläge.
1 Kommentar
Aufpassen, unbedingt dranbleiben
von Wolgang Müller am 09.04.2020 um 10:17 Uhr
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