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Pharmaziestudium in Pandemiezeiten
BPhD: Änderung der Approbationsordnung für den Zeitraum der Pandemie
Studierenden sollen keine Nachteile entstehen
Auf Basis der Änderung des Infektionsschutzgesetzes könne das Bundesgesundheitsministerium eine Verordnung „zur Abweichung von der Approbationsordnung für Apotheker bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite“ erlassen, erklärt der BPhD.
Sowohl Studierende der Medizin als auch die der Pharmazie scheinen sich vor allem nach Planungssicherheit zu sehnen. Und so liefert der BPhD den „Vorschlag für eine Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Apotheker bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite“ gleich mit. Im Entwurf heißt es beispielsweise:
- „Praktische Übungen können von denen in Anlage 1 der Approbationsordnung für Apotheker angegebenen Zeitumfängen um bis zu fünfzig Prozent abweichen, sofern die epidemische Lage nationaler Tragweite dies erfordert. Sie können zusätzlich durch digitale Lehrformate begleitet werden und in Teilen durch Simulationen ersetzt werden.“
- „Ergänzend zu § 5 Absatz 2 ist das Fernbleiben von der Pharmazeutischen Prüfung aus Gründen, die in Zusammenhang mit der epidemischen Lage nationaler Tragweite stehen, als wichtiger Grund zu werten. Den zu Prüfenden entstehen dadurch keine Nachteile hinsichtlich der Anzahl der Prüfungsversuche oder der Prüfungswertung. “
Zusätzlich gezielte Forderungen an die Landesprüfungsämter
Wenn es nach dem BPhD geht, bedarf es vielerlei Maßnahmen: Man richte sich deshalb auch mit einzelnen Forderungen gezielt an die Landesprüfungsämter sowie die Apothekerkammern. Beispielsweise sollen die Seminare des Praktikumbegleitenden Unterrichtes alternativ digital angeboten werden. „Wir fordern die Landesapothekerkammern und die Landesprüfungsämter auf, in jedem Fall eine Bescheinigung über die Teilnahme am Praktikumsbegleitenden Unterricht nach Anlage 6 der AAppO auszustellen“, macht der BPhD deutlich. „Für die Kommunikation mit den Studierenden fordern wir die Landesprüfungsämter auf, eine Person zu benennen und diese Ansprechperson den Fachschaften mitzuteilen.“
1 Kommentar
Aufpassen, unbedingt dranbleiben
von Wolgang Müller am 09.04.2020 um 10:17 Uhr
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