Pharmaziestudium in Pandemiezeiten

BPhD: Änderung der Approbationsordnung für den Zeitraum der Pandemie

Stuttgart - 09.04.2020, 08:58 Uhr

Studieren in Zeiten von COVID-19: Mit Online-Vorlesungen alleine, werden leider nicht alle Probleme gelöst. (Foto: Rido / stock.adobe.com)

Studieren in Zeiten von COVID-19: Mit Online-Vorlesungen alleine, werden leider nicht alle Probleme gelöst. (Foto: Rido / stock.adobe.com)


Studierenden sollen keine Nachteile entstehen

Auf Basis der Änderung des Infektionsschutzgesetzes könne das Bundesgesundheitsministerium eine Verordnung „zur Abweichung von der Approbationsordnung für Apotheker bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite“ erlassen, erklärt der BPhD. 

Sowohl Studierende der Medizin als auch die der Pharmazie scheinen sich vor allem nach Planungssicherheit zu sehnen. Und so liefert der BPhD den „Vorschlag für eine Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Apotheker bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite“ gleich mit. Im Entwurf heißt es beispielsweise: 

  • „Praktische Übungen können von denen in Anlage 1 der Approbationsordnung für Apotheker angegebenen Zeitumfängen um bis zu fünfzig Prozent abweichen, sofern die epidemische Lage nationaler Tragweite dies erfordert. Sie können zusätzlich durch digitale Lehrformate begleitet werden und in Teilen durch Simulationen ersetzt werden.“ 
  • „Ergänzend zu § 5 Absatz 2 ist das Fernbleiben von der Pharmazeutischen Prüfung aus Gründen, die in Zusammenhang mit der epidemischen Lage nationaler Tragweite stehen, als wichtiger Grund zu werten. Den zu Prüfenden entstehen dadurch keine Nachteile hinsichtlich der Anzahl der Prüfungsversuche oder der Prüfungswertung. “

Zusätzlich gezielte Forderungen an die Landesprüfungsämter 

Wenn es nach dem BPhD geht, bedarf es vielerlei Maßnahmen: Man richte sich deshalb auch mit einzelnen Forderungen gezielt an die Landesprüfungsämter sowie die Apothekerkammern. Beispielsweise sollen die Seminare des Praktikumbegleitenden Unterrichtes alternativ digital angeboten werden. „Wir fordern die Landesapothekerkammern und die Landesprüfungsämter auf, in jedem Fall eine Bescheinigung über die Teilnahme am Praktikumsbegleitenden Unterricht nach Anlage 6 der AAppO auszustellen“, macht der BPhD deutlich. „Für die Kommunikation mit den Studierenden fordern wir die Landesprüfungsämter auf, eine Person zu benennen und diese Ansprechperson den Fachschaften mitzuteilen.“



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Aufpassen, unbedingt dranbleiben

von Wolgang Müller am 09.04.2020 um 10:17 Uhr

Es ist sehr zu begrüßen, dass der BPhD hier streng die Verhältnismäßigkeit anmahnt, was das Fortkommen der Pharmaziestudierenden betrifft. Gerade derer, bei denen demnächst ein Staatsexamen ansteht, dass NATÜRLICH nicht "Durch Corona" verzögert werden darf. Das GEGENTEIL wäre richtig, eine SCHNELLERE Verfügbarkeit des Nachwuchses in den kritisch systemrelevanten Öffentlichen Apotheken! Um dort frisch motiviert die bestmögliche Arzneimittelversorgung entscheidend unterstützen zu können!

"Die Krise" hat ja an vielen Stellen in der Gesellschaft, ja gerade auch im Gesundheitswesen, zu einer - wenn auch oft nur erschreckend zaghaften - Renaissance des gesunden Menschenverstandes geführt. Gerade, was das katastrophale Ausbremsen überlebensnotwendiger Maßnahmen für normale Apotheken durch vollkommen sinnleere Friedhofs-Bürokratie, oder das Setzen absurder Prioritäten betrifft.

Es sollte keinesfalls der Prüfungsrhythmus für Pharmaziestudierende gefährdet werden dürfen, wegen nicht durch die Studierenden zu vertretenden Ausfällen, seien es nun Arbeitszeiten, seien es vor Allem aber auch: "Wegen Corona-Kontaktverbot und -Arbeitsschutz" ABGESAGTE PRÜFUNGEN.

Letzteres wäre - zumindest was die mündlichen Prüfungen in kleinsten Gruppen von 2 - 3 Prüfern und 1 - 2 Prüflingen betrifft - nichts weniger als ein Skandal.

Kürzlich wurde hier ja schon berichtet, dass in offensichtlich überforderter Konfusion bereits erste mündliche Examina - mitten am Tag, glaube ich sogar mich zu erinnern - abgesagt bzw. abgebrochen wurden. Gut, dass sei den anfänglichen panischen Unklarheiten und daraus resultierenden Haftungs-Unsicherheiten der Verantwortlichen geschuldet und verziehen.

Inzwischen scheint sowas nicht mehr zu passieren. Inzwischen werden meines Wissens unsere mündlichen Examina regulär und ohne Rückzieher aus minderen, vorgeschobenen Gründen kollegial regulär durchgeführt. Zum Vorteil der Studierenden, der Apotheken, und der bestmöglich zu versorgenden Bevölkerung.

Es muss aber in diesem unseren unberechenbar verwalteten Umfeld, dass immer wieder gerade im rein formal/bürokratischen Bereich zu bizarren Auslegungen und damit desaströsen Überraschungen fähig ist, auf diese Entwicklung sicher weiter ein wachsames Auge geworfen werden. Und es ist sehr gut, dass es auch die Studierenden selber tun!

PS Mein Dank geht der Vollständigkeit halber noch ausdrücklich an alle Prüfenden, die sich ganz konkret, gerade auch hier in Berlin, in den aktuell laufenden und in den kommenden 2. und 3. Staatsexamina nicht zur Fahnenflucht entschieden haben.

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