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Was tun gegen Engpässe in Pandemiezeiten
AKNR: Großhandel soll Präsenzapotheken bevorzugen!
Auch an Heimbewohner denken!
Die Kammer gibt ferner zu bedenken, dass die Risikogruppen für Corona-Infektionen – Alte und Vorerkrankte – überdurchschnittlich häufig in entsprechenden Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen untergebracht sind. Und deren Versorgung ist den Präsenzapotheken vorbehalten (§ 12a ApoG). Die versorgenden Apotheken hätten gerade hier ein Problem, wenn sich Lieferprobleme ausweiten: Bei Patienten mit Multimedikation ist es vergleichsweise schwierig, Wirkstoffe zu substituieren. Weiterhin weist die AKNR darauf hin, dass Apotheken, die Nacht- und Notdienste leisten, ausreichend bevorratet werden müssen, da in diesen Situationen ein Substituieren kaum möglich ist.
Und daraus kann die Kammer nur eine Schlussfolgerung ziehen:
Um sicherzustellen, dass die bedarfsgerechte Versorgung gerade von Alten und Kranken sowie Patienten, bei denen keine Alternative in der Medikation besteht, gewährleistet wird, sind Präsenzapotheken bevorzugt zu beliefern. Demgegenüber ist der pharmazeutische Großhandel aufzufordern, Bestellungen von Versandapotheken nachrangig zu bearbeiten sowie Bestellungen von ausländischen Versandapotheken nicht mehr zu beliefern. Um die Versorgung der Bevölkerung in Deutschland zu gewährleisten, zumindest für die Patienten, für die eine andere Behandlungsalternative nicht möglich ist, muss zwingend der Abfluss von Arzneimitteln ins Ausland, gleich auf welchem Wege, verhindert werden.“
Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass im Ausland ansässige Versandapotheken nicht der Kontrolle der zuständigen Behörden unterliegen, sodass die ausgesprochenen Maßnahmen auf sie keine Anwendung finden. Damit, so die AKNR, bestehe nicht nur das Risiko, dass weiterhin uneingeschränkt Arzneimittel abgegeben werden, sondern dort auch zurückgehalten oder sogar nur noch mit erheblichen Preisaufschlägen angeboten werden.
Großhandel muss Bestellungen abstufen
Die AKNR fordert daher das Bundesgesundheitsministerium auf, „den pharmazeutischen Großhandel unverzüglich anzuweisen, Bestellungen von Paracetamol und anderen zentralen Wirkstoffen, die bereits jetzt kontingentiert werden, gestuft vorzunehmen und insoweit die Anweisung zu geben, Präsenzapotheken bevorzugt zu beliefern, da nur dort sichergestellt werden kann, dass die durch das BMG geforderte bedarfsgerechte pharmazeutische Beratung insbesondere für Risikopatienten vorgenommen wird.“
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