Gesetzliche Grundlage
Die Behörde bezieht sich bei ihren Maßnahmen auf eine kürzlich im Bundestag beschlossene Neuregelung im GKV-Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG). Mit dem Gesetz erhält das BfArM grundsätzlich mehr Möglichkeiten, aktiv gegen Arzneimittel-Lieferengpässe vorzugehen. Unter anderem darf die Behörde Maßnahmen wie etwa eine Kontingentierung anordnen. Erst vor einer Woche hatte der Bundesrat dieser Neuregelung zugestimmt, noch ist das GKV-FKG aber nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
11 Kommentare
Kontingentierung
von Lutz Engelen am 21.03.2020 um 9:48 Uhr
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AW: Optimize im Sinne „Minimize“ statt „Bunkern“
von Gunnar Müller, Detmold am 22.03.2020 um 7:52 Uhr
AW: Misswirtschaft
von Holger am 22.03.2020 um 13:08 Uhr
Das reicht mir nicht!
von KiWi am 21.03.2020 um 8:38 Uhr
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AW: Verschreibungspflicht
von Norbert Veicht am 21.03.2020 um 9:50 Uhr
AW: feige
von Holger am 22.03.2020 um 12:53 Uhr
Kontingentierung- alle gleich?
von Dr. Thomas Göbel am 20.03.2020 um 21:39 Uhr
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Hamstern gelang es nach mehreren Versuchen in das BfArM einzudringen ... um eine sofortige Schuldanerkenntnis abzulegen...
von Christian Timme am 20.03.2020 um 21:14 Uhr
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Stoppt den Auslandsversand jetzt und sofort!
von JHL am 20.03.2020 um 18:21 Uhr
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AW: so nicht
von Holger am 20.03.2020 um 18:52 Uhr
AW: AW: Holger
von JHL am 20.03.2020 um 19:30 Uhr
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