Corona-Krise

BfArM ordnet Kontingentierung von Arzneimitteln an

Stuttgart - 20.03.2020, 17:29 Uhr

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat Hersteller und Großhändler angeordnet, Arzneimittel ab sofort nur noch kontingentiert auszuliefern. (r / Foto: BfArM)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat Hersteller und Großhändler angeordnet, Arzneimittel ab sofort nur noch kontingentiert auszuliefern. (r / Foto: BfArM)


Dass sich die Coronakrise auch auf die Arzneimittelversorgung auswirkt, war absehbar - aufgrund von Produktions- und Transportproblemen und auch, weil „Hamsterkäufe" getätigt werden: Das ist auch dem BfArM nicht verborgen geblieben, es beobachtet verstärkt eine übermäßige Bevorratung bei einzelnen Marktteilnehmern mit Arzneimitteln. Die Behörde reagiert nun und kontingentiert versorgungsrelevante Arzneimittel und fordert die pharmazeutischen Unternehmer und den Großhandel auf, Arzneimittel nicht über den normalen Bedarf hinaus zu beliefern.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am Freitagnachmittag eine Allgemeine Anordnung an die pharmazeutischen Unternehmer und die pharmazeutischen Großhändler zur Lagerhaltung und bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln (Kontingentierung) veröffentlicht. Dass es aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie unter anderem zu Produktions- oder auch Transportunterbrechungen kommt, war absehbar. Allerdings sorgt ein weiteres Phänomen für zusätzliche Schieflage bei der kontinuierlichen Arzneimittelversorgung: die umgangssprachlichen „Hamsterkäufe. Diese sind auch dem BfArM nicht verborgen geblieben. 

Übermäßige Bevorratung findet statt

Die Behörde erklärt: „Gemäß den dem BfArM vorliegenden Informationen findet aktuell verstärkt eine übermäßige Bevorratung bei einzelnen Marktteilnehmern mit Arzneimitteln statt, die in direkter Folge zu einer Ungleichverteilung führt“. Um dieser Ungleichverteilung entgegenzuwirken, fordert das BfArM die pharmazeutischen Unternehmer und den pharmazeutischen Großhandel auf, „Arzneimittel nicht über den normalen Bedarf hinaus zu beliefern.“ Das BfArM erklärt im Gespräch mit DAZ.online, dass man mit dieser Maßnahme der „ersten Phase einer Ungleichverteilung entgegenwirken möchte."

Gesetzliche Grundlage

Die Behörde bezieht sich bei ihren Maßnahmen auf eine kürzlich im Bundestag beschlossene Neuregelung im GKV-Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG). Mit dem Gesetz erhält das BfArM grundsätzlich mehr Möglichkeiten, aktiv gegen Arzneimittel-Lieferengpässe vorzugehen. Unter anderem darf die Behörde Maßnahmen wie etwa eine Kontingentierung anordnen. Erst vor einer Woche hatte der Bundesrat dieser Neuregelung zugestimmt, noch ist das GKV-FKG aber nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Welche Arzneimittel werden kontingentiert?

Es werden jedoch nicht alle Arzneimittel kontingentiert, die Anordnung trifft die sogenannten „versorgungsrelevanten Arzneimittel“, so der BfArM-Sprecher gegenüber der Redaktion.

Für welche Arzneimittel diese Anordnung genau gilt, wird in der Anordnung jedoch nicht ganz deutlich. Zwar soll das BfArM künftig im Hinblick auf Lieferengpässe versorgungsrelevanter Arzneimittel Maßnahmen – auch zur Kontingentierung – ergreifen können. Doch diese im Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sind noch nicht in Kraft getreten. Angesichts der derzeitigen Situation dürfte die Anordnung jedoch als Appell zu verstehen sein, der auch andere Arzneimittel, inklusive OTC, einbezieht, um einer flächendeckenden Ungleichverteilung von Arzneimitteln entgegenzuwirken.

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Was ist ein „versorgungsrelevanter Wirkstoff“?

Die Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe wurde auf Basis der Vorschläge der medizinischen Fachgesellschaften und der WHO-Liste der essenziellen Arzneimittel zusammengeführt. Diese Liste wird laut BfArM-Webseite „regelmäßig im Jour fixe zu Liefer- und Versorgungsengpässen auf Aktualität geprüft und sofern erforderlich angepasst“. Damit Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen „Versorgungsrelevanz“ erlangen, ist grundsätzliche Voraussetzung, „dass die Arzneimittel verschreibungspflichtig sind, und dass der Wirkstoff für die Gesamtbevölkerung relevant ist“, definiert die Bundesoberbehörde. 

(Aus diesem Grund sind laut BfArM-Seite Wirkstoffe zur Behandlung seltener Erkrankungen (mit Orphan Drug Status) grundsätzlich nicht Bestandteil der Liste, sofern nicht der Jour fixe dies für einzelne Wirkstoffe empfehle. Denn: Ein Lieferengpass führe hier zwar sofort zu einem Versorgungsnotstand, doch könne dieser nicht durch die Behörde aufgehoben werden. Zur Erklärung: Arzneimittel zur Behandlung von seltenen Erkrankungen besitzen eine zehnjährige Marktexklusivität, es gibt kein weiteres Arzneimittel für diese seltene Indikation.)

Was darf geliefert werden?

Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung ist eine Belieferung an öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken sowie an den pharmazeutischen Großhandel in dem nachfolgend beschriebenen Umfang einzuhalten:

Öffentliche Apotheken

  • Durch den pharmazeutischen Großhändler (pharmazeutischen Großhandel bzw. pharmazeutischer Unternehmer) ist die ordnungsgemäße Versorgung der Apotheken in Deutschland zur gesetzlichen Mindestbevorratung von einer Woche (§ 15 Abs. 1 ApBetrO) sicherzustellen.
  • Die Belieferung mit Arzneimitteln soll auf der Basis der Abgabemengen des Vorjahres erfolgen.
  • In begründeten Fällen kann der pharmazeutische Großhändler auch von den Abgabemengen des Vorjahres abweichen, sofern dies zur Sicherstellung der gesetzlichen Mindestbevorratung der Apotheke gemäß § 15 Abs. 1 ApBetrO erfolgt und nicht der Überbevorratung dient.

Kliniken: Corona-relevante Arzneimittel für max. 8 Wochen

Auch für Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apothekern gelten strengere Bestellmengen. Je nachdem, ob es Corona-relevante Arzneimittel sind oder nicht, darf der Vorrat acht Wochen oder vier Wochen betragen.

Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheker 

  • Bei Arzneimitteln, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angewendet werden, soll die Bevorratung den durchschnittlichen Bedarf von acht Wochen nicht überschreiten.
  • Für alle anderen Arzneimittel soll die Bevorratung den durchschnittlichen Bedarf von vier Wochen nicht überschreiten.

Großhandel: Liefermengen orientieren sich am Vorjahr

Wie auch die öffentlichen Apotheken, dürfen sich die Großhändler nach dem gesetzlichen Mindestvorrat bevorraten, der liegt beim Großhandel bei einem Zwei-Wochen-Bedarf (öffentliche Apotheken eine Woche), Basis für den Bedarf bildet die Liefermenge des Vorjahres,

Pharmazeutischer Großhandel:

  • Von den pharmazeutischen Unternehmern ist die ordnungsgemäße Versorgung des pharmazeutischen Großhandels zur gesetzlichen Mindestbevorratung von zwei Wochen gemäß § 52b Abs. 2 AMG sicherzustellen.
  • Die Belieferung des pharmazeutischen Großhandels mit Arzneimitteln soll auf der Basis der Liefermengen des Vorjahres erfolgen.
  • In begründeten Fällen kann die Belieferung des pharmazeutischen Großhandels auch von den Abgabemengen des Vorjahres abweichen, sofern dies zur Sicherstellung der gesetzlichen Mindestbevorratung des pharmazeutischen Großhandels gemäß § 52b Abs. 2 AMG erfolgt und nicht der Überbevorratung dient.

Arzneimittelversorgung der Kliniken sichern

Das BfArM erklärt: „Die gewählten Beschränkungen, insbesondere die gewählten Bevorratungszeiträume sind notwendig und angemessen.“ Diese Anordnung berücksichtige zum einen die aktuell „stark erhöhte Nachfrage“, zum anderen will man aber vor allem auch die „prioritäre Versorgung von Krankenhäusern und krankenhausversorgenden Apotheken mit Arzneimitteln in dem erforderlichen Umfang“ sichern. Abweichungen von dieser allgemeinen Anordnung werden gegebenenfalls von den zuständigen Bundesoberbehörden bekannt gegeben, um die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Das BfArM behält sich vor, „zusätzlich zu dieser allgemeinen Anordnung auch noch spezifische Regelungen zu treffen, wenn dieses für die bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung in Deutschland erforderlich ist.“

BMG-Maßnahmen unterstützen

Nicht zuletzt soll die für die Zeit der Coronakrise anberaumte Kontingentierung der versorgungsrelevanten Arzneimittel die Maßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums unterstützen. Dieses hatte sich in dieser Woche über die Kassenärztliche Bundesvereinigung an die Ärzteschaft und die ABDA gewandt: Das BMG will durch Hinweise zum bedarfsgerechten Verordnungsverhalten Versorgungsengpässen vorbeugen und hatte auch Apotheker angehalten, bei OTC-Arzneimitteln mit Augenmaß zu handeln.

Die vorgenannten Maßnahmen gelten für den Zeitraum der Corona-Pandemie und enden automatisch mit deren Ende. Der Zeitpunkt der Beendigung der Anordnung wird vom BfArM mitgeteilt.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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11 Kommentare

Kontingentierung

von Lutz Engelen am 21.03.2020 um 9:48 Uhr

Es reicht!

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist jede Apotheke verpflichte , über längere Zeit , ohne Kontakt zum Großhandel, sich so zu bevorraten, dass die Basisversorgung der Bevölkerung gesichert ist. Die jetzt auferlegte Kontingentierung widerspricht dieser Vorgabe und ist ausschließlich Ausdruck eines mangelhaften Krisenmanagements unserer Bundesregierung und logische Folge einer über Jahre hinweg betriebenen Ökonomisierung unseres solidarisch finanzierten Gesundheitssystems. Unmittelbar nach dem Valsartanskandal hätte auf die Abhängigkeit von einzelnen Produktionsländern reagiert werden müssen . Nichts dergleichen ist jedoch erfolgt. Ganz im Gegenteil . Der Ausverkauf unserer Reserven an Hygieneprodukten , wie Atemschutzmasken und Desinfektionsmitteln wurde zugelassen . Bereits Ende letzten Jahren hatte sich China mit diesen Produkten ausreichend bevorratet, noch bevor in irgendeinem TV-Sender bei uns über die Epidemie berichtet wurde.
Es bleibt nur zu hoffen , dass nach Ende dieser Pandemie und dem folgendem wirtschaftlichen Chaos hier in Deutschland das Missmanagement der Verantwortlichen aufgearbeitet wird.

Auch wenn unsere Ministerien dies nicht für nötig halten, ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Apotheken und ihren Teams für ihren unermüdlichen Einsatz in Sinn einer optimalen Arzneimittelversorgung in diesen schwierigen Zeiten .

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Optimize im Sinne „Minimize“ statt „Bunkern“

von Gunnar Müller, Detmold am 22.03.2020 um 7:52 Uhr

Lieber Kollege Engelen, mag ja alles richtig sein, aber: haben Sie schon mal überlegt, was passiert, wenn 10 % der Kollegen die zehnfache Menge des Normalen bestellen…..?
Nein, wir müssen jetzt bitte die Füße still halten und zum Funktionieren des Systems dadurch beitragen, dass wir auch einmal an das System glauben und den Großhandel nicht noch weiter belasten.

AW: Misswirtschaft

von Holger am 22.03.2020 um 13:08 Uhr

Lieber Herr Engelen,

ich würde Ihnen zustimmen, wenn es ein spezifisches Problem des Gesundheitswesens wäre - ist es aber nicht! Oder unterliegen Toilettenpapier, Mehl und Nudeln den gleichen Regularien? Das ist einfach ein Webfehler kapitalistischer Wirtschaftssysteme. Das Kapital trachtet danach, sich möglichst rasch zu vermehren. Das geht am besten, wenn die Kosten so niedrig wie möglich sind. Und hier ist weltweite Zentralisierung von Produktionsstandorten insbesondere dort wo die Lohnkosten minimal sind, EIN Faktor. Viel zu niedrige Transportkosten (weil der Umweltaspekt ökonomisch irrelevant ist) sind ein weiterer Aspekt. Und wenn dann Nachfrage und Angebot kurzfristig aus der Balance geraten (Hamsterkäufe!), explodiert entweder der Preis oder der Markt bricht halt zusammen.

Das kann man beklagen. Aber staatliche Eingriffe heisst dann eben
- staatseigene Generikaproduktion auf deutschem Boden (und verzeihen Sie hier bitte etwas Satire: vielleicht besser nicht in Bayern?)
- staatseigene Vertriebs- und Großhandelsstrukturen
- staatseigene Apothekenketten

Ist es das?

Das reicht mir nicht!

von KiWi am 21.03.2020 um 8:38 Uhr

Eigentlich gehören die in der Selbstmedikation jetzt gern gekauften und gehorteten Arzneimittel kurzfristig in eine vorübergehende Verschreibungspflicht. Denn jetzt geht es erst richtig los: nach dieser Meldung werden wir jeden Tag Massen von Leuten in der Apotheke, die bedarfsgerecht ein/zwei Packung/en Paracetamol (wir sind immerhin vier Familienmitglieder zu Hause!) und 40 Hustenstiller vorsorglich haben möchten. Versuchen wir es mit Vorgaben wie "haben Sie denn akut Beschwerden, brauchen Sie es dringend?", werden plötzlich die Patienten mit akuten Kopf- und Regelschmerzen exponentiell zunehmen. Und mein gedachter Vier-Wochen-Vorrat schmilzt dahin. Und wenn es dann richtig los geht und die ersten Corona-Fieberpatienten versorgt werden müssen, ist nichts mehr da. Also: nur nach ärztlicher Diagnose und nicht nach und nach fünf Packungen auf Vorrat in die Hausapotheke.

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AW: Verschreibungspflicht

von Norbert Veicht am 21.03.2020 um 9:50 Uhr

Bei uns sind zur Zeit 2 von 3 Allgemeinärzten in Quarantäne weil sie keine Schutzausrüstung bekommen und trotzdem ihre Arbeit gemacht haben. Der 3. Arzt ist nur für mit minimaler Patientenfrequenz im Einsatz, damit er nicht auch noch aufhören muss. Wie soll das dann mit einer Verschreibungspflicht funktionieren?
Natürlich müssen wir kontingentieren und den Kunden etliche Kaufwünsche ausreden, aber anders geht es kaum.

AW: feige

von Holger am 22.03.2020 um 12:53 Uhr

Glauben Sie ernsthaft, das würde das Problem lösen? Das ist doch einfach nur eine feige Verlagerung der Verantwortung auf den Arzt - und der kann zum Zeitpunkt seiner Verschreibung die Versorgungslage nicht einmal beurteilen.
Nein, hier sind wir Apothekers gefordert, unseren Kunden eben nicht jeden (bescheuerten) Wunsch zu erfüllen, sondern mit pharmazeutischem Verstand und Rückgrat freundlich aber bestimmt im Interesse der Gesamtversorgung NEIN zu sagen - auch wenn der Kunde es dann beim Kollegen nebenan versucht.

Kontingentierung- alle gleich?

von Dr. Thomas Göbel am 20.03.2020 um 21:39 Uhr

Ganz einfache Ja/Nein-Fragen:

1.) Werden alle (!) Apotheken kontigentiert, auch Zur Rose?
2.) Wird die Anordnung des Minsteriums für Versand- und Päsenzapothekenngleichermaßen erlassen und gelten?

Wenn eine Antwort "nein" lautet, haben wir einen politischen Skandal, denn dann würde - packungsgenau nachvollziebar - zu Gunsten der Versender in den Markt eingegriffen. Präsenzapotheken würden künstlich weniger lieferfähig, Versender sähen "gut aus". Gibt es da nicht angeblich freundschaftliche Verbindungen?

Lasst uns genau hinsehen...

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Hamstern gelang es nach mehreren Versuchen in das BfArM einzudringen ... um eine sofortige Schuldanerkenntnis abzulegen...

von Christian Timme am 20.03.2020 um 21:14 Uhr

Repräsentative Schlafstätte haben sie da ... und geweckt wurden Sie durch das neue GKV-FKG. Musste der Briefträger den Pförtner "wecken" oder brauchte Herr Spahn nur eine "ausgeschlafen Truppe" die sofort ... die schon etwas länger existierenden Lieferengpässe "entdeckte"?. Sollte das BfArM in Zukunft wieder mal "kürzlich" reagieren ... dann bitte kurz nach dem 1. April ...

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Stoppt den Auslandsversand jetzt und sofort!

von JHL am 20.03.2020 um 18:21 Uhr

Sinnvolle Maßnahmen, wie ich finde.
Jetzt, genau jetzt, ist auch der Zeitpunkt, an dem man auch den "disruptiven", also versorgungssystemzerstörenden Marktteilnehmern rigoros 'den Hahn zudrehen' sollte und muss.
Es ist nicht zu rechtfertigen, dass zeitgleich zu den Maßnahmen täglich signifikante Mengen aus dem Einflussbereich des BfArm und der deutschen Gesetzgebung insgesamt herausgeschafft werden!
Es reicht ein Fingerstreich der niederländischen Regierung, und die Arzneimittel sind der Versorgung komplett entzogen - die Zahlreichen Exportverbote von z.B. Atemschutz zeigen, dass die eben keine rein theoretische Erwägung ist.

Nebenbei ist es gerade in einer Zeit, in der sich eine fulminante Wirtschaftskrise anbahnt nicht zu rechtfertigen, dass Millionenbeträge aus den Einnahmen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Krankenkassen) an ausländische Kapitalgesellschaften umverteilt werden.
Zum Wohle der Aktionäre und des niederländischen Finanzamtes.

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AW: so nicht

von Holger am 20.03.2020 um 18:52 Uhr

was für ein durchsichtiges Manöver in höchstem Eigeninteresse. "My nation/My business first" ist genau das, was wir in einem zusammenwachsenden Europa NICHT brauchen können.

AW: AW: Holger

von JHL am 20.03.2020 um 19:30 Uhr

Ja, im Eigeninteresse!
Ich lebe in einem Land mit funktionierenden Versorgungsstrukturen, vor Ort und in der Fläche und das möchte ich auch weiterhin.
Die Gesundheitsversorgung ist aus guten Gründen EU-rechtlich weiterhin der nationalen Souveränität unterworfen.
"My nation/My business first"??? Das werfen sie MIR vor? Die Hollandversender haben sich bislang NICHT an deutsche Gesetze gehalten. Sie sind ja auch keine Unternehmen in Deutschland. DocMorris ist sogar trotz "zusammenwachsendem Europa" pfändungssicher aufgestellt hinter der EU-Grenze (!) und hat rechtskräftig verhängte Ordnungsgelder in sechsstelliger Höhe einfach nicht bezahlt. Weil nicht einmal das Land Nordrhein-Westfalen an DM 'rangekommen' ist. Soviel zu "zusammenwachsendes Europa"...

Nach niederländischem Recht dürften die Versandapotheken überhaupt keine Arzneimittel verkaufen, weil sie keine Apotheken nach niederl. Recht sind und die deutschen Rezepte nicht dem niederl. Standard entsprechen.
Das stört die niederländischen Behörden aber kein bisschen, die Versender schicken ja nur nach Deutschland und der niederl. Fiskus hält die Hand auf. DAS ist "My nation/My business first"!

Gerade jetzt in der Krise zeigt sich der Vorteil dezentraler Versorgungsstrukturen. Während man in den Büros (oder im Homeoffice) der Großversender sitzt, dicke Backen macht, auf den nächsten LKW mit Sterillium wartet und nebenbei die Preise der Nachfrage anpasst *hüstl*, können sich die Ärzte und Pflegedienste hier vor Ort weiter die Hände desinfizieren, weil die Apotheker vor Ort sich reingekniet haben und alle Hebel in Bewegung gesetzt haben.
...aber statdessen einfach "vorübergehend nicht lieferbar" hinzuschreiben oder einen roten Punkt daneben zu machen ist natürlich auch eine tolle Leistung!!! ;) Hut ab, der kann was, der Versand!

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