„Notfall-Paragraf“ § 79 Absatz 5 AMG

Weg frei für potenziell wirksame Arzneimittel gegen COVID-19

Stuttgart - 06.03.2020, 17:55 Uhr

Das BMG hat nach § 79 Absatz 5 AMG den Versorgungsmangel mit zugelassenen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19 ausgerufen. Dies ebnet den Weg, dass potenziell wirksame, aber nicht zugelassene Arzneimittel, auch in Deutschland in Verkehr gebracht werden dürfen. ( r / Foto: fotoinfot / stock.adobe.com)

Das BMG hat nach § 79 Absatz 5 AMG den Versorgungsmangel mit zugelassenen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19 ausgerufen. Dies ebnet den Weg, dass potenziell wirksame, aber nicht zugelassene Arzneimittel, auch in Deutschland in Verkehr gebracht werden dürfen. ( r / Foto: fotoinfot / stock.adobe.com)


RKI optimistisch bei Arzneimitteleinsatz in Deutschland

Derzeit laufen bereits Studien, vor allem in China, zu Arzneimitteln, die potenziell auch gegen SARS-CoV-2-Infektionen wirken könnten, beispielsweise Remdesivir. Der RNA-Polymerase-Hemmstoff wurde ursprünglich gegen das Ebolavirus entwickelt, zeigte aber auch in Tierversuchen „breit antivirale Wirksamkeit" gegen Coronaviren, unter anderem SARS oder MERS. Nun wird es an COVID-19-Erkrankten in Fünf- und Zehntages-Regimen gegen Placebo an schwer und weniger schwer Erkrankten erprobt. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

„Wir sind optimistisch, dass wir in den nächsten Wochen solche Medikamente auch in Deutschland einsetzen können", erklärte Medienberichten zufolge Professor Dr. Lothar Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), in einer Pressekonferenz am Donnerstag. Derzeit fänden intensive Forschungsbemühungen statt und die ersten verwertbaren Ergebnisse würden in einigen Wochen erwartet.

Doch nicht nur Remdesivir wird gegen SARS-CoV-2 getestet. In China läuft seit kurzem eine klinische Studie mit dem Wirkstoff Favipiravir und auch die bereits bei HIV zugelassene Wirkstoffkombination Lopinavir/Ritonavir (Kaletra® von AbbVie) wurde bereits in mehreren Ländern versuchsweise eingesetzt – mit gemischtem Ergebnis. Zudem werden sowohl experimentelle als auch bereits zugelassene Antikörper und Immuntherapeutika auf ihre Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2 hin untersucht. Dazu gehören der Antikörper Leronlimab, der eigentlich gegen HIV entwickelt wird, und zwei Antikörper von Regeneron, Target war hier eigentlich MERS, sowie Brilacidin, das immunmodulatorisch wirkt. Einsatzgebiete sollen eigentlich entzündlicher Darmerkrankungen und Entzündungen der Mundschleimhaut sein. 

Und auch auf in an deren Bereichen Bewährtes wird zurückgegriffen, wie das Malariamittel Chloroquin, das immunmodulierende MS-Medikament Fingolimod und der in der Onkologie eingesetzte VEGF-Inhibitor Bevacizumab (Avastin®) sowie der IL-6-Antikörper Tocilizumab (RoActemra®), der bei Lungenschäden durch den SARS-CoV-2-Erreger helfen soll.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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