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Coronavirus in Apotheken
Wie Apotheker in Frankreich, Italien und England sich und andere schützen
Selbstisolierung ja oder nein?
Diese stützt sich auf zwei Kategorien von Ländern/Regionen:
Bei Reisen in Länder der Kategorie 1 in den letzten 14 Tagen sollte den Betroffenen geraten werden, sich auch dann, wenn sie asymptomatisch sind, selbst zu isolieren, und NHS 111 anzurufen. Zu der Kategorie gehören die Stadt Wuhan und die Provinz Hubei in China, Iran, Daegu oder Cheongdo in Südkorea, und sämtliche italienischen Städte, die von den Abriegelungen betroffen sind. Reisende in Länder der Kategorie 2 in den letzten 14 Tagen müssen keine besonderen Maßnahmen ergreifen, aber wenn sie Symptome entwickeln, sollten sie sich ebenfalls selbst isolieren und NHS 111 anrufen. Zu der Kategorie gehören eine Reihe von Ländern in Südostasien und Norditalien (außer de Regionen der Kategorie 1).
Im Falle eines Telefonkontakts sollten Kunden, die sich bereits selbst isoliert haben, nicht in die Apotheke bestellt werden. Auch wenn sie dringend Medikamente brauchen, soll alles über NHS 111 laufen.
Warn-und Informationsposter: „Do not enter this building”
Bereits vor zehn Tagen war den Apotheken in Großbritannien empfohlen worden, ein Poster (s. Abbildung) von außen sichtbar in den Apotheken anzubringen:
Kunden, die in den letzten 14 Tagen in einer von SARS-CoV-2 betroffenen Region waren oder die Kontakt mit einem Infizierten hatten und die eines der Symptome Husten, Fieber, Atemnot haben, werden mit dem Poster angewiesen, sich selbst und andere zu schützen, nach Hause zu gehen und die NHS-Notrufnummer 111 zu wählen, um sich dort beraten zu lassen. Die Personen werden dazu aufgefordert, nicht in das Gebäude einzutreten.
Isolationsraum in den Apotheken
Für Kunden, die schon in der Apotheke sind, steht ein ähnliches Info-Poster ohne den Hinweis „Do not enter this building“ zur Verfügung. Die Information sollte innerhalb der Offizin gegebenenfalls an mehreren Stellen ausgehängt werden. Für die „Begutachtung“ der Kunden/Patienten gelten die genannten Regeln. Für mögliche Infizierte, die wegen ihres Zustandes nicht nach Hause gehen können, soll in den Apotheken ein Isolationsraum vorgehalten werden, in dem die Betroffenen nebst Begleitung abseits von anderen Patienten und Mitarbeitern untergebracht werden können. Ist dieser nicht abgeschlossen, so soll der Abstand von anderen Patienten und Mitarbeitern zwei Meter betragen. Nicht-wesentliche Möbel und Gegenstände sollen entfernt werden, um die nachfolgende Dekontamination zu erleichtern. In dem Raum sollte sich nach Möglichkeit ein Telefon befinden, damit die Patienten selbst den Notruf 111 kontaktieren können. Auch sollten dort die Kontaktdaten der Apotheke angegeben sein. Ein NHS 111-Kliniker wird sich nach der Beurteilung mit der Apotheke in Verbindung setzen und den Patienten gegebenenfalls abholen lassen.
Exposition vermeiden und Raum nachher dekontaminieren
Während der Wartezeit soll die regelmäßige Kommunikation des Apothekenpersonals mit der Person in dem Isolationsraum sichergestellt sein, sei es per Mobiltelefon oder auch durch Gespräche oder Klopfzeichen durch die Tür. Wenn der Zugang zu dem Raum oder der Kontakt mit dem Patienten im Notfall unvermeidbar ist, soll das Apothekenpersonal eine persönliche Schutzausrüstung, wie Handschuhe, Schürze und eine flüssigkeitsbeständige Schutzmaske, tragen und die Exposition auf ein Minimum beschränken.
Sobald eine möglicherweise betroffene Person aus der Apotheke entfernt wurde, darf der ausgewiesene Isolationsraum nicht mehr benutzt werden. Die Zimmertür sollte geschlossen bleiben beziehungsweise der Bereich abgesperrt und die Fenster zur besseren Luftzirkulation geöffnet, bis der Raum mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln gereinigt ist. Eventuell müssen auch Gemeinschaftsbereiche, wie Wartezonen oder Toilettenanlagen, so schnell wie möglich gesäubert werden. Alle Abfälle aus vermuteten kontaminierten Bereichen sollten aus dem Raum entfernt und unter Quarantäne gestellt werden, bis die Testergebnisse des Patienten bekannt sind (dies kann 48 Stunden dauern). Alle persönlichen Schutzausrüstungen sollten als klinische Abfälle entsorgt werden.
„COVID-19-Beauftragter“ für die Apotheke
Die öffentliche Apotheke sollte geöffnet bleiben, sofern die Gesundheitsbehörden nichts anderes anordnen. Um zu gewährleisten, dass die Maßnahmen zur Risikoabwehr im Zusammenhang mit dem Coronavirus-Ausbruch in den Apotheken dauerhaft und reibungslos funktionieren, empfiehlt die SOP des NHS für die Apotheke eine Art „COVID-19-Beauftragten“ zu benennen, der sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung der SOP koordiniert. Dazu gehört auch die Verpflichtung, sich regelmäßig über neue offizielle Anleitungen auf dem Laufenden zu halten. Die Verantwortung für die Bereitstellung der Schutzausrüstung für das Personal und dessen Schulung sollen die Primärversorgungsanbieter, das heißt in dem Fall die Apothekeninhaber, tragen.
3 Kommentare
Derweilen in der Bürokratur
von Rainer W. am 02.03.2020 um 12:17 Uhr
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Von ‚Corona“ könnte nicht nur die EU etwas lernen ...
von Christian Timme am 29.02.2020 um 21:34 Uhr
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Epidemie
von Vatchkova am 28.02.2020 um 23:26 Uhr
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