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Telematikinfrastruktur
TI-Erstausrüstung: Noventi geht für Apotheker in Vorleistung
Bis Ende September müssen alle Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Dazu ist die Anschaffung einer Erstausrüstung erforderlich – unter anderem geht es um Kartenlesegeräte und einen E-Health-Konnektor. Einzelne Anbieter haben schon Paketangebote an die Apotheker geschickt. Am heutigen Montag hat der Apotheken-Dienstleistungskonzern Noventi sein Angebot veröffentlicht. Die Noventi lockt die Apotheker damit, die Hardware-Kosten erst ab dem zweiten Jahr abstottern zu müssen.
Das inzwischen in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verpflichtet die Apothekeninhaber, ihre Betriebsstätten bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur (kurz: „TI“) anzubinden. Die TI ist gewissermaßen das Datennetz, in dem später digitale Versorgungsanwendungen (E-Rezept, E-Medikationsplan etc.) verwendet werden können. Dazu benötigen die Apotheker allerdings sowohl neue Hardware als auch Software-Umstellungen. Bei der Hardware sind ein E-Health-Konnektor und Kartenleseterminals notwendig, die Apotheker müssen aber auch Zugangskarten für sich selbst (HBA) und für die Apotheke (SMC-B) beantragen.
Einige Software- und Hardware-Anbieter haben dazu schon TI-Pakete zusammengestellt, die sie den Apothekern anbieten – dazu gehört neben den Geräten auch zumeist die Vor-Ort-Einrichtung. Pharmatechnik und CGM-Lauer, die in diesem Bereich zusammenarbeiten, haben den Apotheken ein „Frühbucherangebot“ unterbreitet: Für 3.500 Euro gibt es demnach den zertifizierten Konnektor und zwei Kartenterminals. Im Preis enthalten ist zudem ein „E-Health-Upgrade“-Notfalldatenmanagement (NFDM) und E-Medikationsplan (eMP) sowie die Einrichtung und Konfiguration des VPN-Zugangsdienstes, die Inbetriebnahme und eine Kurzeinweisung der Mitarbeiter.
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Am heutigen Montag verschickt der apothekereigene Dienstleistungskonzern Noventi sein Angebot an die Apotheker. Für 3.425 Euro erhalten die Apotheker einen E-Health-Konnektor inklusive Medikationsplan und Notfalldatenmanagement und zwei Kartenleseterminals. Ebenfalls enthalten sind die Vor-Ort-Einrichtung des VPN-Zugangs und ein Vor-Ort-Support durch Noventi. Die Mindestlaufzeit ist 48 Monate. Noventi garantiert einen fristgerechten Einbau bis Ende September. Mit Abschluss des Angebotes verpflichten sich die Apotheker zudem, den Heilberufsausweis und die SMC-B-Karte über einen Partner-Dienstleister der Noventi zu beziehen, der in dem Schreiben an die Apotheker allerdings nicht weiter benannt wird. Zur Erinnerung: Die Bundesdruckerei ist beispielsweise als Hersteller der SMC-B zugelassen, beantragen müssen die Apotheker die Karte aber bei den Kammern. Es gibt allerdings unterschiedliche Vertriebspartner, unter anderem den Deutschen Apotheker Verlag.
Was die Kosten der Erstausrüstung betrifft, versucht die Noventi die Apotheker mit einem besonderen Angebot zu kapern: Demnach müssen die Apotheker das Geld erst ab Juli 2021 bei dem Konzern abstottern. Berechnet nach dem voraussichtlichen E-Rezept-Aufkommen werden dann erst einmal 15 Prozent des Preises fällig, ein Jahr später dann weitere 20 Prozent, 2023 weitere 30 Prozent und im Sommer 2024 dann die Schlusszahlung (35 Prozent). Die Noventi „garantiert“ den Apothekern zudem, dass ihre TI-Komponenten förderungsfähig sind. Das ist nicht selbstverständlich, denn bis zuletzt hatten Kammern und Verbände davon abgeraten, sich zu früh mit der TI-Hardware einzudecken, weil die derzeit verkauften Geräte noch nicht geeignet sind, um in der TI zur Anwendung zu kommen und somit auch von den Kassen erstattet zu werden. Noventi sichert den Apothekern aber, wie die anderen Hersteller auch, zu, dass die Geräte erst ausgeliefert werden, wenn alle Feldtests bestanden sind und die Zulassungen als Bedingung für die Förderfähigkeit erfolgt sind.
2 Kommentare
? ein wenig hilflos
von Karl Friedrich Müller am 17.02.2020 um 9:21 Uhr
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Wieviel..
von Michael Weigand am 17.02.2020 um 8:22 Uhr
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